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Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich benötige einen Schubs in die richtige Richtung. Eine Betreute von mir möchte/muss in ein Pflegeheim, Sozialamt hat ...


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Alt 03.03.2017, 13:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung

Hallo Zusammen,
ich benötige einen Schubs in die richtige Richtung. Eine Betreute von mir möchte/muss in ein Pflegeheim, Sozialamt hat Heimnotwendigkeit bestätigt.
Kleine Renten, kein Vermögen..wie das so ist.
Nun meine Frage: die Wohnung kündige ich erst wenn der Heimvertrag unter Dach und Fach ist.
Dann müssen noch 3 Monate Miete gezahlt werden + Kosten der Wohnungsauflösung. Dafür ist eigentlich gar kein Geld da weil ja an das Heim geleistet werden müsste.
Habe ich eine Chance das hier das Sozialamt " einspringt " oder wie ist das abzuwickeln ??
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung, stehe da wirklich auf dem Schlauch...
Liebe Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 03.03.2017, 15:48   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

wenn die Betreute mittellos ist stellst du sobald der Einzugstermin bekannt ist beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger Antrag auf Sozialhilfe, dabei gibst du auch die aktuellen Mietkosten an.

Es werden bei Kostenübername 3 Monatsmieten ab Einzug ins Heim übernommen. Das Heim erhält dann z. B. die um die Miete reduzierten Rentenzahlungen.

Für die Räumungskosten brauchst du einen Kostenvoranschlag den du ebenfalls dem Sozialhilfeträger zur Genehmigung vorlegst.

Kündigen kannst du die Wohnung nur mit gerichtlicher Genehmigung, außer die Betreute ist geschäfstfähig, dann kann sie selbst kündigen, alternativ kannst duch auch einen Aufhebungsvertrag abschließen, der kann im Nachhinein genehmigt werden und verkürzt die Sache erheblich.

Sozialamt und Gericht verlangen, jedenfalls bei uns, einen Nachweis über die Notwendigkeit der Verlegung in ein Pflegeim (z. B. ärztliches Attest).

Den Heimvertrag kannst du auch unterzeichnen wenn sich die Betreute bereits im Heim befindet.

Beachte aber bitte, dass der Antrag auf Sozialhilfe vor oder spätestens am Tag des Einzugs gestellt wird (vorab per Fax), rückwirkend wird die Sozialhilfe nicht gewährt.

Grüße


Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 03.03.2017, 16:07   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Gaby,

vielen Dank !! Hast mir sehr geholfen.

schönes Wochenende,

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 04.03.2017, 06:22   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
wenn die Betreute mittellos ist stellst du sobald der Einzugstermin bekannt ist beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger Antrag auf Sozialhilfe,
Ich stell den Antrag immer sofort und schreibe : voraussichtlicher Einzugstermin XY. Das Datum im Bescheid zu ändern ist das kleinste Problem, ansonsten zieht sich das ewig und vor allem die Vermieter werden panisch wenn plötzlich keine Miete mehr kommt. Das gibt regelmässig Stress.

Zitat:
Es werden bei Kostenübername 3 Monatsmieten ab Einzug ins Heim übernommen.
Die Mieten werden so lange übernommen bis die Genehmigung zur Kündigung vorliegt- ausser der Betreute macht es selbst, dann bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Zitat:
Das Heim erhält dann z. B. die um die Miete reduzierten Rentenzahlungen.
Das ist nicht ganz richtig, die Heimkosten werden voll gezahlt und die Mieten auch.

Zitat:
Für die Räumungskosten brauchst du einen Kostenvoranschlag
Das Sozialamt hier fordert zwei Kostenvoranschläge.
Es ist besser sich vorher zu erkundigen bzw. überhaupt erst mal den Antrag zu stellen dann sieht man gleich wie es läuft.

Dass das Gericht eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung wollen könnte ist mir neu. Auf welcher Grundlage denn bzw. warum und wofür?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.03.2017, 18:33   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
Standard

Hallo, bei uns im Raum Hildesheim-Hannover verlangt der Sozialleistungsträger drei Kostenvoranschläge. Is ja interessant zu hören, wie unterschiedlich das ist.
Gruß Iris
__________________

in der Ruhe liegt die Kraft
S.Iris ist offline  
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Alt 04.03.2017, 19:32   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Dass das Gericht eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung wollen könnte ist mir neu. Auf welcher Grundlage denn bzw. warum und wofür?
Zur Genehmigung der Wohnungskündigung (bei Umzug ins Pflegeheim) musste ich auch so ein Attest über "Heimnotwendigkeit" beibringen.

-- Wobei mir ohnehin nicht klar ist, wie der Arzt medizinisch eine Heim-Notwendigkeit herleitet - denn es liegt ja nicht nur am gesundlichen Zustand, sondern viel mehr auch am Vermögen und persönl. Umfeld der Person, ob sie ins Heim muss oder zu Hause gepflegt werden kann. Mich wundert es, dass die Ärzte sowas immer bereitwillig attestieren. Aber da bin ich vermutlich wieder in meine unpraktische Spitzfindigkeit verstrickt?

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 04.03.2017, 19:43   #7
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

es scheint doch etwas unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Solange bei uns der Bescheid vom Bezirk für die Kostenübernahme noch nicht vorliegt werden die Betreuer angewiesen die Miete für 3 Monate weiter zu zahlen und den um die Miete reduzierten Rentenbetrag an das Heim zu überweisen.
Der Bezirk rechnet dann mit den Heimen entsprechend ab.

Wir haben vor Ort ein gemeinnütziges Unternehmen welches jeweils am günstigsten Räumungen durchführt. Deshalb genügt dem Bezirk in diesem Fall 1 Kostenvoranschlag.

Für die Genehmigung der Wohnungskündigung wird ein ärztliches Schreiben verlangt damit, so wurde mir vor Jahren erklärt, nicht leichtfertig, missbräuchlich oder aus Bequemlichkeit ein Betreuter ins Heim verlegt und die Wohnung gekündigt wird.

Das ärztliche Attest hat sich mittlerweile bereits schon ein paar Mal als hilfreich erwiesen besonders wenn Verwandte aus finanziellen Gründen mit der Heimverlegung nicht einverstanden und Vernunftargumenten nicht zugänglich waren.


Grüße


Gaby
__________________

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Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 10.02.2019, 16:25   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.02.2019
Beiträge: 3
Standard

[QUOTE=gabyhp;103735]

"Kündigen kannst du die Wohnung nur mit gerichtlicher Genehmigung, außer die Betreute ist geschäfstfähig, dann kann sie selbst kündigen, alternativ kannst duch auch einen Aufhebungsvertrag abschließen, der kann im Nachhinein genehmigt werden und verkürzt die Sache erheblich."

Hallo zusammen, ich bin seit heute Mitglied und habe gleich ein paar Fragen. Zur Info:
Ich habe meine demenzkranke Mutter letzte Woche für zwei Pflegeheime angemeldet, da sie nun auch die Wohnung ohne eine Begleitung verlassen hat und nicht mehr nach Hause fand. Zum Glück habe ich sie selbst gefunden.
Kann ich als Betreuerin/Bevollmächtigte die Wohnung nicht kündigen wenn ich der Wohnbau die Vollmachten vorlege? Wenn nein, bei welchem Gericht muss ich die Genehmigung beantragen? Ortsgericht? Oder soll ich einfach meine Mutter die Kündigung unterschreiben lassen?
Wie läuft das mit dem Sozialamt? Am Telefon haben die mir keine Auskunft gegeben. Ich solle mich bei einem Anwalt beraten lassen.
Kann ich denn jetzt schon die Anträge auf Übernahme der Entrümpelungskosten und noch anfallenden Mietkosten für die Wohnung beantragen? Doch besser persönlich bei denen vorstellig werden? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Kerstin
Kerstin70 ist offline  
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Alt 10.02.2019, 18:02   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen
Ich habe meine demenzkranke Mutter letzte Woche für zwei Pflegeheime angemeldet, da sie nun auch die Wohnung ohne eine Begleitung verlassen hat und nicht mehr nach Hause fand. Zum Glück habe ich sie selbst gefunden.
Kann ich als Betreuerin/Bevollmächtigte die Wohnung nicht kündigen wenn ich der Wohnbau die Vollmachten vorlege?
Als Betreuerin benötigst Du die Genehmigung des Betreuungsgerichtes.
Als Bevollmächtigte brnötigst Du keine Genehmigung eines Gerichtes. Du mußt dich aber legitimieren und die Vollmacht vorlegen.

Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen
Wenn nein, bei welchem Gericht muss ich die Genehmigung beantragen?
Beim Betreuungsgericht

Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen
Oder soll ich einfach meine Mutter die Kündigung unterschreiben lassen?
Das ist die einfachste Lösung, bei der ebenfalls keine Genehmigng benötigt wird.

Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen
Wie läuft das mit dem Sozialamt? Am Telefon haben die mir keine Auskunft gegeben. Ich solle mich bei einem Anwalt beraten lassen.
Da mußt Du Dich als Betreuerin oder als Bevollmächtigte legitimieren und kannst dann die Anträge stellen.

Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen
Kann ich denn jetzt schon die Anträge auf Übernahme der Entrümpelungskosten und noch anfallenden Mietkosten für die Wohnung beantragen?
Ja, das solltest Du tun.
Wenn Deine Mutter ins Heim geht, dann ist ihr Einkommen und Vermögen vorrangig für die Heimkosten einzusetzen. Sobald der Freibetrag erreicht ist, soltest Du auf keinen Fall die Miete mehr überweisen, weil sie sonst vom Sozi nicht mehr übernommen wird.

Zitat:
Zitat von Kerstin70 Beitrag anzeigen
Doch besser persönlich bei denen vorstellig werden?
Es ist kein MUSS, aber hilft ungemein, wenn man mal wieder Fragen hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.02.2019, 19:50   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.02.2019
Beiträge: 3
Standard

Hallo Imre, vielen Dank für die schnelle Antwort. VG Kerstin
Kerstin70 ist offline  
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