Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich benötige einen Schubs in die richtige Richtung. Eine Betreute von mir möchte/muss in ein Pflegeheim, Sozialamt hat ...
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03.03.2017, 13:42 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Umzug ins Heim - Kosten Wohnungsauflösung
Hallo Zusammen,
ich benötige einen Schubs in die richtige Richtung. Eine Betreute von mir möchte/muss in ein Pflegeheim, Sozialamt hat Heimnotwendigkeit bestätigt. Kleine Renten, kein Vermögen..wie das so ist. Nun meine Frage: die Wohnung kündige ich erst wenn der Heimvertrag unter Dach und Fach ist. Dann müssen noch 3 Monate Miete gezahlt werden + Kosten der Wohnungsauflösung. Dafür ist eigentlich gar kein Geld da weil ja an das Heim geleistet werden müsste. Habe ich eine Chance das hier das Sozialamt " einspringt " oder wie ist das abzuwickeln ?? Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung, stehe da wirklich auf dem Schlauch... Liebe Grüße Rose |
03.03.2017, 15:48 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
wenn die Betreute mittellos ist stellst du sobald der Einzugstermin bekannt ist beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger Antrag auf Sozialhilfe, dabei gibst du auch die aktuellen Mietkosten an. Es werden bei Kostenübername 3 Monatsmieten ab Einzug ins Heim übernommen. Das Heim erhält dann z. B. die um die Miete reduzierten Rentenzahlungen. Für die Räumungskosten brauchst du einen Kostenvoranschlag den du ebenfalls dem Sozialhilfeträger zur Genehmigung vorlegst. Kündigen kannst du die Wohnung nur mit gerichtlicher Genehmigung, außer die Betreute ist geschäfstfähig, dann kann sie selbst kündigen, alternativ kannst duch auch einen Aufhebungsvertrag abschließen, der kann im Nachhinein genehmigt werden und verkürzt die Sache erheblich. Sozialamt und Gericht verlangen, jedenfalls bei uns, einen Nachweis über die Notwendigkeit der Verlegung in ein Pflegeim (z. B. ärztliches Attest). Den Heimvertrag kannst du auch unterzeichnen wenn sich die Betreute bereits im Heim befindet. Beachte aber bitte, dass der Antrag auf Sozialhilfe vor oder spätestens am Tag des Einzugs gestellt wird (vorab per Fax), rückwirkend wird die Sozialhilfe nicht gewährt. Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
03.03.2017, 16:07 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Gaby,
vielen Dank !! Hast mir sehr geholfen. schönes Wochenende, Rose |
04.03.2017, 06:22 | #4 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es ist besser sich vorher zu erkundigen bzw. überhaupt erst mal den Antrag zu stellen dann sieht man gleich wie es läuft. Dass das Gericht eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung wollen könnte ist mir neu. Auf welcher Grundlage denn bzw. warum und wofür?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.03.2017, 18:33 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.12.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 50
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Hallo, bei uns im Raum Hildesheim-Hannover verlangt der Sozialleistungsträger drei Kostenvoranschläge. Is ja interessant zu hören, wie unterschiedlich das ist.
Gruß Iris
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in der Ruhe liegt die Kraft |
04.03.2017, 19:32 | #6 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
-- Wobei mir ohnehin nicht klar ist, wie der Arzt medizinisch eine Heim-Notwendigkeit herleitet - denn es liegt ja nicht nur am gesundlichen Zustand, sondern viel mehr auch am Vermögen und persönl. Umfeld der Person, ob sie ins Heim muss oder zu Hause gepflegt werden kann. Mich wundert es, dass die Ärzte sowas immer bereitwillig attestieren. Aber da bin ich vermutlich wieder in meine unpraktische Spitzfindigkeit verstrickt? LG Annegret |
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04.03.2017, 19:43 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
es scheint doch etwas unterschiedlich gehandhabt zu werden. Solange bei uns der Bescheid vom Bezirk für die Kostenübernahme noch nicht vorliegt werden die Betreuer angewiesen die Miete für 3 Monate weiter zu zahlen und den um die Miete reduzierten Rentenbetrag an das Heim zu überweisen. Der Bezirk rechnet dann mit den Heimen entsprechend ab. Wir haben vor Ort ein gemeinnütziges Unternehmen welches jeweils am günstigsten Räumungen durchführt. Deshalb genügt dem Bezirk in diesem Fall 1 Kostenvoranschlag. Für die Genehmigung der Wohnungskündigung wird ein ärztliches Schreiben verlangt damit, so wurde mir vor Jahren erklärt, nicht leichtfertig, missbräuchlich oder aus Bequemlichkeit ein Betreuter ins Heim verlegt und die Wohnung gekündigt wird. Das ärztliche Attest hat sich mittlerweile bereits schon ein paar Mal als hilfreich erwiesen besonders wenn Verwandte aus finanziellen Gründen mit der Heimverlegung nicht einverstanden und Vernunftargumenten nicht zugänglich waren. Grüße Gaby
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10.02.2019, 16:25 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.02.2019
Beiträge: 3
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[QUOTE=gabyhp;103735]
"Kündigen kannst du die Wohnung nur mit gerichtlicher Genehmigung, außer die Betreute ist geschäfstfähig, dann kann sie selbst kündigen, alternativ kannst duch auch einen Aufhebungsvertrag abschließen, der kann im Nachhinein genehmigt werden und verkürzt die Sache erheblich." Hallo zusammen, ich bin seit heute Mitglied und habe gleich ein paar Fragen. Zur Info: Ich habe meine demenzkranke Mutter letzte Woche für zwei Pflegeheime angemeldet, da sie nun auch die Wohnung ohne eine Begleitung verlassen hat und nicht mehr nach Hause fand. Zum Glück habe ich sie selbst gefunden. Kann ich als Betreuerin/Bevollmächtigte die Wohnung nicht kündigen wenn ich der Wohnbau die Vollmachten vorlege? Wenn nein, bei welchem Gericht muss ich die Genehmigung beantragen? Ortsgericht? Oder soll ich einfach meine Mutter die Kündigung unterschreiben lassen? Wie läuft das mit dem Sozialamt? Am Telefon haben die mir keine Auskunft gegeben. Ich solle mich bei einem Anwalt beraten lassen. Kann ich denn jetzt schon die Anträge auf Übernahme der Entrümpelungskosten und noch anfallenden Mietkosten für die Wohnung beantragen? Doch besser persönlich bei denen vorstellig werden? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Kerstin |
10.02.2019, 18:02 | #9 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Als Bevollmächtigte brnötigst Du keine Genehmigung eines Gerichtes. Du mußt dich aber legitimieren und die Vollmacht vorlegen. Beim Betreuungsgericht Das ist die einfachste Lösung, bei der ebenfalls keine Genehmigng benötigt wird. Zitat:
Zitat:
Wenn Deine Mutter ins Heim geht, dann ist ihr Einkommen und Vermögen vorrangig für die Heimkosten einzusetzen. Sobald der Freibetrag erreicht ist, soltest Du auf keinen Fall die Miete mehr überweisen, weil sie sonst vom Sozi nicht mehr übernommen wird. Es ist kein MUSS, aber hilft ungemein, wenn man mal wieder Fragen hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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10.02.2019, 19:50 | #10 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.02.2019
Beiträge: 3
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Hallo Imre, vielen Dank für die schnelle Antwort. VG Kerstin
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