Dies ist ein Beitrag zum Thema Sperrvermerk Verfügung Sparkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bleib jetzt mal bei der Betreuten (A) = ohne Aktien, um die es in meinem Beitrag ging ... sonst ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
06.03.2017, 20:32 | #11 | ||
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Ich bleib jetzt mal bei der Betreuten (A) = ohne Aktien, um die es in meinem Beitrag ging ... sonst komme ich durcheinander.
Zitat:
Zitat:
Vielen Dank für Eure Antworten und LG Annegret |
||
06.03.2017, 21:46 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
|
Ich sags jetzt mal ganz salopp. Das Problem hat die Bank, die nun nicht weiß, was sie machen soll. Du hast ihnen die Bankverbindung mitgeteilt. Lass sie also erst einmal zappeln. Die benehmen sich halt manchmal wie die Herrgötter.
Und wenn Du ganz viel Zeit hast, sprichst Du mal mit der Rechtspflege und kündigst den ganzen Laden. |
07.03.2017, 10:17 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Ich kann es juristisch nicht einordnen, aber ich stelle mir folgende Frage:
Brauche ich eine Genehmigung vom Gericht, wenn ein Arbeitgeber Gehalt auf das Konto meines Betreuten einzahlt oder wenn die Arge ihre Leistungen überweist oder wenn das Sozialamt irgendwas überweist? Nein. Warum sollte ich dann eine brauchen dafür, dass ne Bank das Geld meines Betreuten rausrückt? Das ist die Pflicht der Bank, das Geld an den Betreuten zu zahlen, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Betreuter ist. Vorsätzliches Herbeiführen von Kündigungen kannst du schon machen, aber es sind eben vorsätzliche Strafhandlungen, für die du dann auch gerade stehen musst. |
07.03.2017, 12:48 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
|
Bei uns läuft es ganz grob gesagt so:
Bei Überweisung von Girokonto zu Girokonto - keine Genehmigung Bei Überweisung von Geldanlagen (Sparkonten, Lebensversicherung etc.) zu Girokonto - Genehmigung Wie gesagt, nur ganz grob. Grüße Gaby
__________________
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
07.03.2017, 12:52 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Für mich würde es nur einen himmelweiten Unterschied machen, ob ich die Überweisung veranlasse und beauftrage (Genehmigung) oder ob die Bank ein Sparkonto von sich aus kündigt und das Geld dem Kunden geben muss.
Im letzteren Geschehen bin ich überhaupt nicht involviert, außer der Bank mitzuteilen, wohin das Geld soll und zu schimpfen, falls es nicht kommt. Handlungen, die ich nicht tätige, sind auch nicht Genehmigungspflichtig. Zumindest täte dies meiner Logik entsprechen, ob das natürlich juristisch veritabel ist, weiß ich nicht genau. Aber Schnieder hat ja durchaus deutlich auf den Umstand hingewiesen, wie es juristisch einzuschätzen wäre |
07.03.2017, 12:52 | #16 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
|
Und das ist - unter Berücksichtigung von §§ 1812 ff BGB - auch ganz grob die richtige Richtung.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
13.03.2017, 12:09 | #17 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Hallo,
das hiesige Betreuungsgericht sieht keine Genehmigungspflicht (auch nicht zur Entgegennahme des Guthabens auf das Girokonto der Betreuten), da ich die Kündigung des Sparkontos nicht veranlasst habe, sondern die Bank. LG Annegret |
23.03.2017, 21:10 | #18 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
|
Hallo Annegret,
gutes Betreuungsgericht. Alles andere wäre auch juristischer Schwachsinn. LG |
18.07.2017, 13:30 | #19 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
|
Zitat:
Bis ich diese "Nicht"-Genehmigungsschreiben vom Gericht vorlegen konnte, hat die Bank unterdessen das Guthaben irgendwo bei einem Amtsgericht hinterlegt, konnte mir aber noch nicht verraten wo. Man würde mich bald informieren, hieß es telefonisch ... Ich hatte nun im Juli nochmals mit Fristsetzung angemahnt, das Guthaben zu überweisen. Die Bank antwortete darauf erneut, das Guthaben sei hinterlegt. Sobald ich über das Geld beim Amtsgericht verfügen kann, wird man auf mich zukommen und mir das Aktenzeichen etc. nennen. Seit mehr als vier Monaten hat die Bank das Geld nun -rechtswidrig- irgendwo deponiert. Hat jemand eine Idee, ob ich die Erstattung einklagen kann? LG Annegret |
|
18.07.2017, 18:45 | #20 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
|
Hallo,
normalerweise würde man in dieser Situation zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes raten. Aber bei der vergleichbar geringen Summe macht das keinen Sinn. Plane einen Besuch mit Termin bei der Rechtspflege des Amtsgerichtes. Am besten, wenn Du sowieso in der Nähe bist. Nimm alle Unterlagen mit, erkläre die Sachlage, lehne dich anschließend zuhause in deinen Sessel und gönne dir ein Gläschen Sekt. Es lohnt nicht, sich aufzuregen und seine Zeit mit "Kleinigkeiten" sinnlos zu belasten. Auch wenn es wirklich ärgerlich ist. Gruß hein klein |
Lesezeichen |
|
|