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Sperrvermerk Verfügung Sparkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sperrvermerk Verfügung Sparkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bleib jetzt mal bei der Betreuten (A) = ohne Aktien, um die es in meinem Beitrag ging ... sonst ...


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Alt 06.03.2017, 20:32   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Ich bleib jetzt mal bei der Betreuten (A) = ohne Aktien, um die es in meinem Beitrag ging ... sonst komme ich durcheinander.

Zitat:
Wenn die/der zu Betreuende bei der gleichen Bank ein Girokonto unterhält, hat sie den Betrag genau auf dieses Konto zu überweisen.
Die Betreute hat kein Girokonto bei dieser Bank, nur das Sparkonto. Deshalb wurde ich gebeten, eine Bankverbindung für die Überweisung bekannt zu geben, wofür ich nun aber laut Bank die gerichtl. Genehmigung brauche.

Zitat:
Bisher musste ich die Entgegenahme fälliger Leistungen aus Bausparverträgen, Lebensversicherungen und anderen Geldanlagen immer genehmigen lassen wenn es sich um nicht von mir abgeschlossene Verträge handelte.
Ich würde auch eher darauf tippen, dass man eine Genehmigung braucht: denn sonst könnte man ja Kündigungen seitens der Banken, Versicherungen etc. auch vorsätzlich herbeiführen, in dem ich z.B. den aktuellen Pass nicht vorlege oder Beiträge nicht zahle. Ich hätte dann zwar nicht selbst gekündigt, aber quasi das selbe (ohne Genehmigung) erreicht.

Vielen Dank für Eure Antworten und LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 06.03.2017, 21:46   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Ich sags jetzt mal ganz salopp. Das Problem hat die Bank, die nun nicht weiß, was sie machen soll. Du hast ihnen die Bankverbindung mitgeteilt. Lass sie also erst einmal zappeln. Die benehmen sich halt manchmal wie die Herrgötter.

Und wenn Du ganz viel Zeit hast, sprichst Du mal mit der Rechtspflege und kündigst den ganzen Laden.
Hein Klein ist offline  
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Alt 07.03.2017, 10:17   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Ich kann es juristisch nicht einordnen, aber ich stelle mir folgende Frage:

Brauche ich eine Genehmigung vom Gericht, wenn ein Arbeitgeber Gehalt auf das Konto meines Betreuten einzahlt oder wenn die Arge ihre Leistungen überweist oder wenn das Sozialamt irgendwas überweist?

Nein. Warum sollte ich dann eine brauchen dafür, dass ne Bank das Geld meines Betreuten rausrückt? Das ist die Pflicht der Bank, das Geld an den Betreuten zu zahlen, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Betreuter ist.

Vorsätzliches Herbeiführen von Kündigungen kannst du schon machen, aber es sind eben vorsätzliche Strafhandlungen, für die du dann auch gerade stehen musst.
DannyKasche ist offline  
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Alt 07.03.2017, 12:48   #14
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Bei uns läuft es ganz grob gesagt so:

Bei Überweisung von Girokonto zu Girokonto - keine Genehmigung

Bei Überweisung von Geldanlagen (Sparkonten, Lebensversicherung etc.) zu Girokonto - Genehmigung

Wie gesagt, nur ganz grob.

Grüße


Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 07.03.2017, 12:52   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
Standard

Für mich würde es nur einen himmelweiten Unterschied machen, ob ich die Überweisung veranlasse und beauftrage (Genehmigung) oder ob die Bank ein Sparkonto von sich aus kündigt und das Geld dem Kunden geben muss.
Im letzteren Geschehen bin ich überhaupt nicht involviert, außer der Bank mitzuteilen, wohin das Geld soll und zu schimpfen, falls es nicht kommt.

Handlungen, die ich nicht tätige, sind auch nicht Genehmigungspflichtig.

Zumindest täte dies meiner Logik entsprechen, ob das natürlich juristisch veritabel ist, weiß ich nicht genau. Aber Schnieder hat ja durchaus deutlich auf den Umstand hingewiesen, wie es juristisch einzuschätzen wäre
DannyKasche ist offline  
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Alt 07.03.2017, 12:52   #16
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Und das ist - unter Berücksichtigung von §§ 1812 ff BGB - auch ganz grob die richtige Richtung.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 13.03.2017, 12:09   #17
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo,

das hiesige Betreuungsgericht sieht keine Genehmigungspflicht (auch nicht zur Entgegennahme des Guthabens auf das Girokonto der Betreuten), da ich die Kündigung des Sparkontos nicht veranlasst habe, sondern die Bank.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 23.03.2017, 21:10   #18
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo Annegret,

gutes Betreuungsgericht. Alles andere wäre auch juristischer Schwachsinn. LG
heiner ist offline  
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Alt 18.07.2017, 13:30   #19
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Hallo,

das hiesige Betreuungsgericht sieht keine Genehmigungspflicht (auch nicht zur Entgegennahme des Guthabens auf das Girokonto der Betreuten), da ich die Kündigung des Sparkontos nicht veranlasst habe, sondern die Bank.

LG Annegret
Seit März liegt der Bank nun das Schreiben des Betreuungsgerichts vor, dass es zur Entgegennahme des Guthabens keiner Genehmigung bedarf.

Bis ich diese "Nicht"-Genehmigungsschreiben vom Gericht vorlegen konnte, hat die Bank unterdessen das Guthaben irgendwo bei einem Amtsgericht hinterlegt, konnte mir aber noch nicht verraten wo. Man würde mich bald informieren, hieß es telefonisch ...

Ich hatte nun im Juli nochmals mit Fristsetzung angemahnt, das Guthaben zu überweisen. Die Bank antwortete darauf erneut, das Guthaben sei hinterlegt. Sobald ich über das Geld beim Amtsgericht verfügen kann, wird man auf mich zukommen und mir das Aktenzeichen etc. nennen.

Seit mehr als vier Monaten hat die Bank das Geld nun -rechtswidrig- irgendwo deponiert. Hat jemand eine Idee, ob ich die Erstattung einklagen kann?

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 18.07.2017, 18:45   #20
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
normalerweise würde man in dieser Situation zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes raten. Aber bei der vergleichbar geringen Summe macht das keinen Sinn. Plane einen Besuch mit Termin bei der Rechtspflege des Amtsgerichtes. Am besten, wenn Du sowieso in der Nähe bist. Nimm alle Unterlagen mit, erkläre die Sachlage, lehne dich anschließend zuhause in deinen Sessel und gönne dir ein Gläschen Sekt.

Es lohnt nicht, sich aufzuregen und seine Zeit mit "Kleinigkeiten" sinnlos zu belasten. Auch wenn es wirklich ärgerlich ist.

Gruß
hein klein
Hein Klein ist offline  
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