Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsfähig? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle!
Ich bin erst seit kurzem als Betreuerin tätig. Ich hab nun meine 7. Betreuung übernommen - es ...
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13.03.2017, 20:42 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 18
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Geschäftsfähig?
Hallo an alle!
Ich bin erst seit kurzem als Betreuerin tätig. Ich hab nun meine 7. Betreuung übernommen - es war ein Betreuerwechsel wegen eines Umzugs - und nun bin ich ziemlich verwirrt. Bei der Betreuten liegt eine paranoide Schizophrenie vor. In dem Gutachten, das vor 2 Jahren erstellt wurde, hieß es "aufgrund ihrer wahnhaften Realitätswahrnehmung ist sie nicht in der Lage, ihren Willen frei zu bilden". Obwohl das Wort "geschäftsunfähig" nicht vorkommt, würde der Absatz für mich bedeuten, dass sie geschäftsunfähig ist. Ein Einwilligungsvorbehalt liegt nicht vor. Gerade eben habe ich meine Betreute und ihre Tochter kennengelernt und mich natürlich erkundigt, wie der alte Betreuer das mit dem Konto gehandhabt hat. Dabei kam raus, dass sie bisher immer komplett selbst über das Konto verfügt hat. Überweisungen hat die Tochter erledigt. Das hat mich ein wenig irritiert, da ich von Geschäftsunfähigkeit ausgegangen bin... Oder habe ich den Absatz doch falsch verstanden und sie ist geschäftsfähig?? Was meint ihr dazu? Vielen Dank schon mal für eure Antworten! |
13.03.2017, 22:37 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Da hast Du was falsch verstanden. Aber das ist auch nicht so einfach zu verstehen. Wenn jemand aufgrund einer z.B. psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden, dann muss sich das nicht auf alle Bereiche und/oder alle Zeiten beziehen. Ein psychisch kranker Mensch hat in akuten Phasen sehr wahrscheinlich keinen freien Willen. Ist die Erkrankung aber gerade nicht akut - dann wohl. Unabhänig davon gibt es eine ganze Reihe von Sachen, die man nicht können kann, also Unfähigkeiten: - kein freier Wille - Geschäftsunfähigkeit - Einwilligungsunfähigkeit - Testier(un)fähigkeit - Ehe(un)fähigkeit etc. Nicht bei allem ist ein Einwilligungsvorbehalt notwendig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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