Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute gibt viel Geld aus im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wieder einmal ich ,
Mein 75 Jahre junger, dementer betreute lebt mit seiner Ehefrau und erwachsenen Sohn zusammen. Er ...
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15.03.2017, 10:05 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Betreute gibt viel Geld aus
Hallo, wieder einmal ich,
Mein 75 Jahre junger, dementer betreute lebt mit seiner Ehefrau und erwachsenen Sohn zusammen. Er bezieht knapp 700€ Rente die Ehefrau knapp 400€. Hinzu kommen noch 728€ Pflegegeld für mein Klient. Bekommt die Ehefrau. Plus Kindergeld 195 € für ein Erwachsenen Sohn, der ebenfalls beeinträchtigt ist. Dieser bezieht Sozialleistungen, weil er in einer Behindertenwerkstatt tätig ist. Knapp 600€ Sie haben außer die Hausnebenkosten, keine Verpflichtungen. Kein Auto, keine Schulden. Seine Ehefrau verwaltet das ganze. Hat sie vor der Einrichtung der Betreuung auch getan. Daher Überwache ich das ganze, allerdings lasse ich dies der Frau. Sie haben zwar keine großen Verpflichtungen, aber geben das Geld immer schön aus. Wenn Sie etwas benötige, dann sparen sie etwas drauf, oder kaufen auf raten. Es funktioniert alles einwandfrei. Sie kaufen auch viele Sachen, die sie an die Kinder oder Enkel verschenken. Es gibt somit kein Schonvermögen. Ich persönlich habe nichts dagegen, allerdings frage ich mich manchmal, ob es meine Aufgabe ist, sie das Geld so zu verwalten, das was übrig bleibt? Ich rechne von der Staatsanskasse ab. Wie seht ihr das? |
15.03.2017, 10:15 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Niemand kann gezwungen werden, etwas anzusparen. Wenn ich den Verdacht habe, dass das Geld verschwendet wird, achte ich da noch besser drauf als sonst schon. Wenn es Ausgaben sind, die im Rahmen sind, ist es für mich okay. Zumal man mit Ansparungen leicht das Schonvermögen übersteigen kann, was einen unheimlichen Aufwand nach sich zieht, wenn der Betreute Sozialleistungen bekommt.
Ich kann verstehen, dass Du gern vermögend abrechnen würdest. So viel mehr Geld ist das für den dagegen stehenden Aufwand aber meist nicht. |
15.03.2017, 10:47 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Danke für deine Antwort.
Ich hatte es nicht gepostet, weil ich gerne Vermögend abrechnen würde. Ich habe bedenken, dass mir das Amtsgericht irgendwann vorwerfen könnte, dass ich meinen Aufgaben nicht zuverlässig nachgehe. Schließlich muss mich der Staat bezahlen. Auf das bissel mehr Geld kann ich wirklich gut verzichten. Bin nur in Dilemma, weil ich demnächst Abrechnung machen muss, und mir keine Begründung für die Ausgaben einfallen. Ich werde es so aufschreiben, wie es ist. Hoffe dass ich keinen Ärger bekomme. |
15.03.2017, 10:59 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Du musst sicherlich keine Ausgaben begründen, die die Betreuten getätigt haben.
Sofern kein Einwilligungsvorbehalt und kein selbstschädigendes Verhalten zu erkennen ist, sind die Betreuten vollkommen frei was sie mit ihrem Geld machen, das geht Dich nichts an und das geht dem Gericht nichts an. |
15.03.2017, 18:07 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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15.03.2017, 20:01 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Eigentlich macht Du doch gar keine Vermögensverwaltung, weil Du die ja der Ehefrau überläßt. Deshalb kannst Du Dir von ihr eine Bestätigung holen, dass sie im Einvernehmen mit dem Betreutenalle Verfügungen getroffen hat. Der Betreute unterschreibt das ebenfalls, wenn er es kann. Und dann kannst Du beantragen, dass die Vermögenssorge aufgehoben oder auf die Ehefrau übertragen wird. Damit bist Du die Probleme los. Es kann zwar später einmal neue Probleme geben, z.B. wenn der Betreute mal ins Heim gehen muss, aber da kannst Du die Ehefrau für die Übergangszeit beraten, bis die KÜ über das Sozialamt und die Eigenanteile geregelt sind. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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