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Unterbringung: ehem.Betreuer jetzt Verfahrenspfleger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung: ehem.Betreuer jetzt Verfahrenspfleger im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, mein Betreuter wurde nach PsychKHG untergebracht. Die Betreuung habe ich vor 1,5 Jahren von einem anderen Berufsbetreuer übernommen. ...


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Alt 17.03.2017, 20:36   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Unterbringung: ehem.Betreuer jetzt Verfahrenspfleger

Hallo Zusammen,

mein Betreuter wurde nach PsychKHG untergebracht. Die Betreuung habe ich vor 1,5 Jahren von einem anderen Berufsbetreuer übernommen. Damals bestand kein Vertrauensverhältnis mehr, so dass ich als nachfolgende Betreuerin bestellt wurde.

Nun wurde für die Unterbringung der ehem. Betreuer als Verfahrenspfleger bestellt. Der Betreute und die behandelnde Ärztin "toben".

Meine Frage daher, ist dieses vorgehen korrekt als ehem. Betreuer zum Verfahrenspfleger bestellt zu werden?
MGleiss ist offline  
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Alt 17.03.2017, 21:18   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Möglicherweise hat der zuständige Richter gewechselt und kennt die Vergangenheit zwischend em Betreuten und seinem alten BEtreuer/jetzigen Verfahrenspfleger nicht (oder hat es einfach vergessen).

Du kannst den Richter mal höflich daruaf hinweisen bzw. im Namen des Betreuten auf einen Austausch des Verfahrenspflegers bitten, da der Betreute aufgrund deren früheren, problematischen Verhältnis kein Vertrauen zum Verfahrenspfleger entwickeln kann.

Das sollte ein Richter eigentlich nachvollziehen können.

Du könntest dich auch mit dem Verfahrenspfleger verständigen und ihn fragen, ob er nicht von sich aus den Vorschlag macht, entpflichtet zu werden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.03.2017, 21:35   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Bei uns in Baden-Württemberg ist dies noch etwas anders.

Für Unterbringungen ist das Betreuungsgericht am Amtsgericht zuständig. Für alle anderen Angelegenheiten das Notariat als Betreuungsgericht.

Bin ich nicht Verfahrensbeteiligte auch bei Unterbringungen nach PsychKHG Ba-Wü?
MGleiss ist offline  
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