Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung: ehem.Betreuer jetzt Verfahrenspfleger im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
mein Betreuter wurde nach PsychKHG untergebracht. Die Betreuung habe ich vor 1,5 Jahren von einem anderen Berufsbetreuer übernommen. ...
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17.03.2017, 20:36 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Unterbringung: ehem.Betreuer jetzt Verfahrenspfleger
Hallo Zusammen,
mein Betreuter wurde nach PsychKHG untergebracht. Die Betreuung habe ich vor 1,5 Jahren von einem anderen Berufsbetreuer übernommen. Damals bestand kein Vertrauensverhältnis mehr, so dass ich als nachfolgende Betreuerin bestellt wurde. Nun wurde für die Unterbringung der ehem. Betreuer als Verfahrenspfleger bestellt. Der Betreute und die behandelnde Ärztin "toben". Meine Frage daher, ist dieses vorgehen korrekt als ehem. Betreuer zum Verfahrenspfleger bestellt zu werden? |
17.03.2017, 21:18 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Möglicherweise hat der zuständige Richter gewechselt und kennt die Vergangenheit zwischend em Betreuten und seinem alten BEtreuer/jetzigen Verfahrenspfleger nicht (oder hat es einfach vergessen). Du kannst den Richter mal höflich daruaf hinweisen bzw. im Namen des Betreuten auf einen Austausch des Verfahrenspflegers bitten, da der Betreute aufgrund deren früheren, problematischen Verhältnis kein Vertrauen zum Verfahrenspfleger entwickeln kann. Das sollte ein Richter eigentlich nachvollziehen können. Du könntest dich auch mit dem Verfahrenspfleger verständigen und ihn fragen, ob er nicht von sich aus den Vorschlag macht, entpflichtet zu werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
17.03.2017, 21:35 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Bei uns in Baden-Württemberg ist dies noch etwas anders.
Für Unterbringungen ist das Betreuungsgericht am Amtsgericht zuständig. Für alle anderen Angelegenheiten das Notariat als Betreuungsgericht. Bin ich nicht Verfahrensbeteiligte auch bei Unterbringungen nach PsychKHG Ba-Wü? |
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