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Steuererklärungen für Rentner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärungen für Rentner im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Was macht ihr mit euren Rentnern, die über dem Steuerfreibetrag liegen, aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben? warten ...


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Alt 18.03.2017, 09:44   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Steuererklärungen für Rentner

Hallo.

Was macht ihr mit euren Rentnern, die über dem Steuerfreibetrag liegen, aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben? warten bis das Finanzamt eventuell auffordert oder von sich aus einer Steuererklärung einreichen?

Und was ist mit den vielen alten Leutchen im Heim die aufstockende Hilfe zur Pflege bekommen, aber rein von der Rente her auch steuerpflichtig wären? Ist doch paradox, dass der Staat für ihre Versorgung aufkommen muss, gleichzeitig aber bei der Steuererklärung eine kräftige Nachzahlung kommt . Und wovon sollte diese bezahlt werden?

Oder hab ich - die null Plan von Steuern hat und ihre eigenen Sachen dem Steuerberater gibt - irgendwo einen Denkfehler?
Boomer ist offline  
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Alt 18.03.2017, 10:13   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

in solchen Fällen habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt oder beim Finanzamt nachgefragt.

Durch Schwerbehinderung und Heimkosten etc. waren die Freibeträge so hoch, dass bei keinem der Betreuten eine Steuererklärung abgegeben werden musste.

Grüße


GabyB
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 19.03.2017, 23:34   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Ich dachte immer der Antrag ist nur erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 (beiEhegatten 1.602 ) jährlich übersteigen?


--->
Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG)
MGleiss ist offline  
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Alt 20.03.2017, 20:14   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 42
Standard Vorsicht bei der Steuererklärung

Hallo
Kurz als Betreuer habe ich die Pficht Steuererklärungen für meine Betreute abzugeben.
Tu ich das nicht mache ich (Betreuer) eine Steuerhinterziehung.
Steuererklärungen sind immer dann abzugeben, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag ca 8000 liegen, keine Nichtveranlagung besteht oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden dann immer Steuererklärung abgeben.
Mein Tip immer ein Steuerberater, da Ihr für Fehler haftet. Bekomme ich von einem Betreuten nicht alle Unterlagen oder Auskünfte schon ist es so weit. Immer Betreute unterschreiben lassen wenn noch möglich.

Beispiel:
Habe von einer Beteuerin ein Betreuter übernommen welcher seine Wohnung vermietete, er selbst ist im Heim. Keine Steuererklärung der ehemaligen Betreuerin. Konnte für die ehemalige Beteuerin durch selbstanzeige gerade noch das schlimmste verhindern. Folge war 5 Jahre zurück die Steuererklärung machen zu lassen ( noch nicht verjährte Jahre) da keine Nachzahlung entstand und keine 10 Jahre wie bei vorsätzliche Steuerhinterziehung.
aerofox ist offline  
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Alt 20.03.2017, 21:25   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Ein Lohnsteuerhilfeverein tuts auch, wenn man sich unsicher fühlt. Spätestens wenn das Ergebnis der Erklärung nicht vollziehbar ist Einspruch einlegen, Hilfe holen.

Oder eben abwarten mit einer Steuererklärung, wenn sie bisher nicht abgegeben wurde.
Hein Klein ist offline  
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Alt 21.03.2017, 23:21   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Oder eben abwarten mit einer Steuererklärung, wenn sie bisher nicht abgegeben wurde.
Das war ja die Ausgangsfrage von Boomer.

Ich habe einen Fall, bei dem ich vermute, da müssten Steuern anfallen. Bzw. müsste ich mich da mal näher mit befassen.
B. sagt, er habe nie eine St.Erklärung abgegeben und meint, ich solle das auch nicht tun, weil "et hätt noch immer joot jejange"
VSchmidt ist offline  
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Alt 21.03.2017, 23:38   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Meine Schwiegermutter ist 88 Jahre alt. Theoretisch, und von der Höhe ihrer Zuwendungen des Staates in Form von Rente, wäre sie pflichtig, - war aber niemals in der Situation eine Einkommenserklärung abgeben zu müssen. Warum sollte sie dies jetzt tun, oder wie käme ein gesunder Staat darauf einer so alten Dame im Nachhinein steuerliche Knüppel zwischen die Beine zu werfen? Das ist natürlich nur meine eigene nur ganz moralisch begründete Meinung.
Hein Klein ist offline  
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Alt 22.03.2017, 07:20   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Wie ist das , wenn ein kognitiv fitter, nur körperlich eingeschränkter, definitiv steuerpflichtiger B. mir "untersagt" , eine Steuererklärung zu machen?

Habe gerade so einen Fall. Hat noch nie eine abgegeben und will partout nicht. Ich bin aber verpflichtet. Und an den Willen des B. gebunden. Was nun?
Boomer ist offline  
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Alt 22.03.2017, 07:54   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Und an den Willen des B. gebunden.
Wir sind in der Absolutheit nicht an den Willen gebunden.

Dieser Satz gilt nur solange wie der Betreute sich mit seinem Willen keinen Schaden zufügt. Ab da gibt es eben diese Bindung gerade nicht mehr.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.03.2017, 21:23   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.03.2014
Beiträge: 9
Standard

Und noch ein Hinweis, den ich bisher in diesem Thread vermisst habe:

Wenn der Betreute steuerpflichtig ist, muss der Betreuer mit Aufgabenkreis Vermögen dafür sorgen, dass die Steuererklärung abgegeben wird. Er darf diese allerdings nicht selber erstellen; der Betreuer müsste sich dann nämlich wegen des Verstoßes gegen das Steuerrecht verantworten. In der Praxis bedeutet das, dass der Betreuer z.B. einen Steuerberater beauftragen muss.
georgy ist offline  
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