Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärungen für Rentner im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Was macht ihr mit euren Rentnern, die über dem Steuerfreibetrag liegen, aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben? warten ...
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18.03.2017, 09:44 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Steuererklärungen für Rentner
Hallo.
Was macht ihr mit euren Rentnern, die über dem Steuerfreibetrag liegen, aber noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben? warten bis das Finanzamt eventuell auffordert oder von sich aus einer Steuererklärung einreichen? Und was ist mit den vielen alten Leutchen im Heim die aufstockende Hilfe zur Pflege bekommen, aber rein von der Rente her auch steuerpflichtig wären? Ist doch paradox, dass der Staat für ihre Versorgung aufkommen muss, gleichzeitig aber bei der Steuererklärung eine kräftige Nachzahlung kommt . Und wovon sollte diese bezahlt werden? Oder hab ich - die null Plan von Steuern hat und ihre eigenen Sachen dem Steuerberater gibt - irgendwo einen Denkfehler? |
18.03.2017, 10:13 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
in solchen Fällen habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt oder beim Finanzamt nachgefragt. Durch Schwerbehinderung und Heimkosten etc. waren die Freibeträge so hoch, dass bei keinem der Betreuten eine Steuererklärung abgegeben werden musste. Grüße GabyB
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
19.03.2017, 23:34 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Ich dachte immer der Antrag ist nur erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € (beiEhegatten 1.602 € ) jährlich übersteigen?
---> Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) |
20.03.2017, 20:14 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 42
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Vorsicht bei der Steuererklärung
Hallo
Kurz als Betreuer habe ich die Pficht Steuererklärungen für meine Betreute abzugeben. Tu ich das nicht mache ich (Betreuer) eine Steuerhinterziehung. Steuererklärungen sind immer dann abzugeben, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag ca 8000 liegen, keine Nichtveranlagung besteht oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden dann immer Steuererklärung abgeben. Mein Tip immer ein Steuerberater, da Ihr für Fehler haftet. Bekomme ich von einem Betreuten nicht alle Unterlagen oder Auskünfte schon ist es so weit. Immer Betreute unterschreiben lassen wenn noch möglich. Beispiel: Habe von einer Beteuerin ein Betreuter übernommen welcher seine Wohnung vermietete, er selbst ist im Heim. Keine Steuererklärung der ehemaligen Betreuerin. Konnte für die ehemalige Beteuerin durch selbstanzeige gerade noch das schlimmste verhindern. Folge war 5 Jahre zurück die Steuererklärung machen zu lassen ( noch nicht verjährte Jahre) da keine Nachzahlung entstand und keine 10 Jahre wie bei vorsätzliche Steuerhinterziehung. |
20.03.2017, 21:25 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Ein Lohnsteuerhilfeverein tuts auch, wenn man sich unsicher fühlt. Spätestens wenn das Ergebnis der Erklärung nicht vollziehbar ist Einspruch einlegen, Hilfe holen.
Oder eben abwarten mit einer Steuererklärung, wenn sie bisher nicht abgegeben wurde. |
21.03.2017, 23:21 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Zitat:
Ich habe einen Fall, bei dem ich vermute, da müssten Steuern anfallen. Bzw. müsste ich mich da mal näher mit befassen. B. sagt, er habe nie eine St.Erklärung abgegeben und meint, ich solle das auch nicht tun, weil "et hätt noch immer joot jejange" |
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21.03.2017, 23:38 | #7 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Meine Schwiegermutter ist 88 Jahre alt. Theoretisch, und von der Höhe ihrer Zuwendungen des Staates in Form von Rente, wäre sie pflichtig, - war aber niemals in der Situation eine Einkommenserklärung abgeben zu müssen. Warum sollte sie dies jetzt tun, oder wie käme ein gesunder Staat darauf einer so alten Dame im Nachhinein steuerliche Knüppel zwischen die Beine zu werfen? Das ist natürlich nur meine eigene nur ganz moralisch begründete Meinung.
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22.03.2017, 07:20 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Wie ist das , wenn ein kognitiv fitter, nur körperlich eingeschränkter, definitiv steuerpflichtiger B. mir "untersagt" , eine Steuererklärung zu machen?
Habe gerade so einen Fall. Hat noch nie eine abgegeben und will partout nicht. Ich bin aber verpflichtet. Und an den Willen des B. gebunden. Was nun? |
22.03.2017, 07:54 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dieser Satz gilt nur solange wie der Betreute sich mit seinem Willen keinen Schaden zufügt. Ab da gibt es eben diese Bindung gerade nicht mehr.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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22.03.2017, 21:23 | #10 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.03.2014
Beiträge: 9
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Und noch ein Hinweis, den ich bisher in diesem Thread vermisst habe:
Wenn der Betreute steuerpflichtig ist, muss der Betreuer mit Aufgabenkreis Vermögen dafür sorgen, dass die Steuererklärung abgegeben wird. Er darf diese allerdings nicht selber erstellen; der Betreuer müsste sich dann nämlich wegen des Verstoßes gegen das Steuerrecht verantworten. In der Praxis bedeutet das, dass der Betreuer z.B. einen Steuerberater beauftragen muss. |
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