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Schonbetrag-Anhebung ab 01.04. klar?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag-Anhebung ab 01.04. klar? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle alteingesessenen Betreuer, es war ja im Gespräch, dass der Schonbetrag ab 01.04. auf 5000,-€ angehoben werden sollte. ...


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Alt 18.03.2017, 17:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
Standard Schonbetrag-Anhebung ab 01.04. klar?

Hallo an alle alteingesessenen Betreuer,

es war ja im Gespräch, dass der Schonbetrag ab 01.04. auf 5000,-€ angehoben werden sollte.
Weiß jemand, ob das jetzt definitiv so kommt?

Ich habe eine Betreute, die ich jetzt abrechnen könnte (die jetzt 3 Monate läuft) und die genau zwischen beiden Beträgen steht (sie hat Vermögen von 5.500,-€, würde bei 5000,- € Schonbetrag also nicht aus dem Vermögen zahlen müssen)

Was würdet ihr jetzt tun? Mit dem Vergütungsantrag bis April warten?

Liebe Grüsse
Alexandra
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
(Albert Einstein)
AlexW ist offline  
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Alt 18.03.2017, 21:36   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2015
Ort: Bundesl. Bremen
Beiträge: 15
Standard

Der Bundesrat hat zugestimmt das ab dem 01.04.2017 die Schonvermögensgrenze auf 5000 € erhöht wird.

https://btdirekt.de/thema/unternehme...-€-erhöht.html

Geändert von Hotte (18.03.2017 um 21:46 Uhr)
Hotte ist offline  
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Alt 21.03.2017, 22:15   #3
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
Standard

Verstehe ich das richtig, dass dann der VA vom März - ursprünglich als vermögend - jetzt als nicht vermögend gegen die Staatskasse gestellt werden muss? (Zu B. Hat ca 4500€ Erspartes) - gut für zu B. , schlecht für mich 😏
Neuling123 ist offline  
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Alt 22.03.2017, 00:34   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Verstehe ich das richtig, dass dann der VA vom März - ursprünglich als vermögend - jetzt als nicht vermögend gegen
Das hast du richtig erkannt'
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 02.01.2018, 10:15   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
Standard Schonbetrag 5000€ ist durch?

Hallo,

ist die Gesetzesänderung durch und gilt der neue Schonbetrag für Grundsicherung, ALG2 und Vergütungsanträge gleichermaßen?

Viele Grüße und eine happy new 2018!

Tom
tom b. ist offline  
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Alt 02.01.2018, 11:30   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Guten Morgen tom b.,

die Freibeträge in der Grundsicherung und der Betreuervergütung sind schon seit 1.4.2017 geändert.
Im ALG II gelten schon immer andere Freibeträge.

Vielleicht solltest du dich zum Sozialrecht mal schlau machen.
__________________
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agw ist offline  
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