Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld Heimbewohner im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das Taschengeld heisst ja "Barbetrag zur persönlichen Verfügung". In wie weit kann sich ein Heimbewohner darauf berufen. Darf das Heim ...
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23.03.2017, 00:59 | #1 |
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Beiträge: 9
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Taschengeld Heimbewohner
Das Taschengeld heisst ja "Barbetrag zur persönlichen Verfügung". In wie weit kann sich ein Heimbewohner darauf berufen. Darf das Heim das Taschengeld einteilen oder vorenthalten, als Disziplinierungsmassnahme?
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23.03.2017, 07:26 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Der Barbetrag ist Eigentum des Heimbewohners und darf ihm nicht vorenthalten werden. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Selbstverständlich haben einige Bewohner_innen -wie viele unserer Klient_innen- Probleme damit, sich ihr Geld so einzuteilen, dass sie bis zum Monatsende hinkommen. Manche fangen im Heim auch zu schnorren an, wenn das Geld alle ist. Insofern ist es sicher sinnvoll, sie zur geregelten Auszahlung anzuhalten und eine Einteilung vorzuschlagen. Ein Vorenthalten des Geldes mit dem Zweck der Disziplinierung, also mit dem Ziel einer generellen Verhaltensänderung im Heim im Gegensatz zu einem disziplinierteren Umgang mit dem Geld, ist selbstverständlich nicht erlaubt. |
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