Dies ist ein Beitrag zum Thema Frist gehemmt? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der ehemalige Betreuer (Ehemann) ist im Dezember verstorben. Ich wurde gestern bestellt. Die Testamentseröffnung des Ehemannes wurde mit Schreiben vom ...
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24.03.2017, 09:41 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Frist gehemmt?
Der ehemalige Betreuer (Ehemann) ist im Dezember verstorben. Ich wurde gestern bestellt. Die Testamentseröffnung des Ehemannes wurde mit Schreiben vom 19.01.2017 an die Betroffene ins Heim geschickt. Und die ließen den Brief einfach ungeöffnet auf Station liegen und weigerten sich, diesen an die Betroffene (voll geschäftsfähig) zu übergeben. . (Begründung: die Familie zankt sich, jeder will die Post an sich reißen und deshalb hat man den Brief lieber in der Vewaltung liegen lassen, bis ein eneur Betreuer bestellt ist) . Stattdessen bekam ich ihn heute. Ich muss mich natürlich erstmal orientieren, aber da das ursprüngliche Berliner Testament im Nachhinein ohne die Ehefrau nochmal geändert wurde, habe ich schon jetzt leichte Bedenken an der Wirksamkeit.
Da wir nachweislich erst heute Kenntnis von dem Testament erhalten haben: ist die Frist zur Annahme/Ausschlagung/ggf. Anfechtung dadurch gehemmt worden oder ist die jetzt abgelaufen? |
24.03.2017, 11:52 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Versuchen kannst du es zumindest.
Allerdings kann der Briefversender nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Zustellungsfehler seitens des Heimpersonals gemacht werden. Das Heim kann aber, bei entstehendem Schaden, sehr wohl dafür verantwortlich gemacht werden. Niemand hat das Recht, die Post anzuhalten, außer ein gesetzlicher Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis. Da kein Betreuer ernannt war und dieser auch nicht entsprechendes veranlasst hat, hätte der Brief an deine Betreute weitergeleitet werden müssen. Von wieviel Zeit reden wir denn, in der die Post nicht zugestellt wurde? |
24.03.2017, 12:03 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Poststempel auf dem Schreiben 24.01.2017 - Post erhalten 24.03.2017 . Also genau 2 Monate lag der Brief einfach geschlossen in der Verwaltung des Heims rum
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24.03.2017, 12:05 | #4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Die 6WochenFrist ist um.
Die kann auch nicht verlängert werden. Und in diesem Fall ist das dumm gelaufen. Gehemmt wird die Frist nur durch Beantragung der Genehmigung zur Ausschlagung. Ob und inwiefern das Testament geändert wurde und welche Auswirkungen das hat, kann man jetzt schlecht sagen. Wechselbezügliche Dinge ("Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben, die Kinder zu Schlusserben ein.") können nur gemeinsam geändert werden. Vermächtnisse (Der Ehemann erklärt, dass die Tochter das Gemälde mit dem röhrenden Hirsch erhält.) sind nicht zwingend wechselbezüglich und können dann auch einseitig geändert werden.
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24.03.2017, 12:33 | #5 |
Routinier
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Danke Fara, das hilft mir schon mal sehr weiter.
Genau um solche "röhrender Hirsch Gemälde"- Änderungen geht es. Dazu ein paar verzankte Verwandte, Erbstreitigkeiten allgemein, verschwundene Hausschlüssel und nicht gesicherte Verhältnisse der Betroffenen. Und das für 2 Stunden. Ich bin begeistert |
24.03.2017, 17:14 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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24.03.2017, 18:25 | #7 |
Routinier
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Nein ist ja Übernahme von Ehrenamt (Ehemann) und keine 6 Monate dazwischen . Also altes AZ aus 2005 und somit nur 2 (oder 2,5 / weiß noch nicht was ab Geld da ist) weil älter als 12 Monate und im Heim.
Oder gibt's da ne Regelung von der ich nichts weiß |
25.03.2017, 08:38 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
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Oh sorry, hatte das nicht überrissen, das Alter halt ab und an.
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