Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Jahresrechnung - Bewertung von Eigentum

Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresrechnung - Bewertung von Eigentum im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich habe eine Frage zur Erstellung des Jahresberichts bzgl. der Vermögensübersicht. Ich bin befreiter Betreuer, u.a. für die Vermögenssorge ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 04.04.2017, 15:05   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.06.2016
Beiträge: 9
Standard Jahresrechnung - Bewertung von Eigentum

Hallo!


Ich habe eine Frage zur Erstellung des Jahresberichts bzgl. der Vermögensübersicht. Ich bin befreiter Betreuer, u.a. für die Vermögenssorge zuständig. Die Betreuung wurde vor ca. einem Jahr eingerichtet, sodass es sich um meinen ersten Jahresbericht handelt.

Problematisch ist der Posten des Grundvermögens.
Mein Betreuter (Vater) lebt in einer kleinen Doppelhaushälfte mit relativ großem Garten. Das Haus hingegen ist leider sehr alt und renovierungsbedürftig. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Erbpacht, für welches Regelmäßig Erbbauzins zu entrichten ist. Eignen tut er lediglich die sich auf dem Grundstück befindliche Doppelhaushälfte.

Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wie ich nun den Wert des Hauses ermitteln kann, ohne dass gleich hohe Kosten hierfür entstehen und wie genau die Bewertung eigentlich sein muss. Die Frau beim Grundbuchamt sagte mir, ich soll einfach mal im Internet ein paar Preise vergleichen, dies ist jedoch aufgrund der Erbpacht eher schwierig.

Es würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Idee hat, wie ich hier am besten vorgehen kann.

Beste Grüße
zxcvbnm ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2017, 17:46   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Nimm ruhig den Tipp vom Grundbuchamt. Das Grundstück gehört dem Betreuten nicht und die Haushälfte wird über den Daumen gepeilt.
Einen genauerer Preis wird erst im Fall eines Verkaufes benötigt - und da ist dann sowieso ein Wertgutachten angesagt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2017, 20:40   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Das Haus hingegen ist leider sehr alt und renovierungsbedürftig
Du solltest dir klarmachen das der Hauswert keine große Rolle spielt solange der Betreute es selber bewohnt. Für diese Zeit zählt es zum Schonvermögen.
Erst bei z. B. Umzug in ein Pflgeheim würde das Eigenheim dem Vermögen zugerechnet und unter anderem daraus auch die Jahresgebühr für das Gericht berechnet.

Ein allzu hoher Wert wird für ein Haus ohne Grundstück sicherlich nicht anzusetzen sein. Ein grober Wert über den Daumen wird da sicherlich ausreichen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2017, 21:16   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Hier geht es ja um den reinen Grundstückswert.

Begib dich in dein ansässiges Katasteramt. Dort lässt du dich an den Gutachterausschuss verweisen. Hier kann dir der Bodenrichtwert für bebaute Grundstücke mitgeteilt werden. Den multiplizierst du mit der Grundstücksgröße. Da bei bebauten Grundstücken das Gebäude den größten Wertbestandteil ausmacht, hast du damit schon den relativ genauen Gebäudewert.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39