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Strafverfahren: Zulassung Betreuerin?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Strafverfahren: Zulassung Betreuerin? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ganz nebenbei habe ich erfahren das gegen meine Betreute ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wurde. Der Termin ...


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Alt 07.04.2017, 09:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Strafverfahren: Zulassung Betreuerin?

Hallo Zusammen, ganz nebenbei habe ich erfahren das gegen meine Betreute ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wurde. Der Termin zur Hauptverhandlung steht schon fest (Beleidigung).

Der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht und dem beigeordneten Verteidiger habe ich bereits in Kenntnis gesetzt, das eine Betreuung existiert.

Kann ich als Betreuerin zum Hauptverfahren zugelassen werden? Wenn ja, wie? Ich möchte erreichen, dass das Verfahren eventuell aufgrund der psych. Problematik eingestellt wird.

Besten Dank
MGleiss ist offline  
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Alt 07.04.2017, 10:42   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich möchte erreichen, dass das Verfahren eventuell aufgrund der psych. Problematik eingestellt wird.
Besprich das am besten mit dem Verteidiger/RA. Sollte ja auch in seinem Interesse liegen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.04.2017, 18:19   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin

Die Empfehlung von Michaela ist goldrichtig. Mit dem RA zusammenarbeiten ist das A & O in der Geschichte.
Du mußt dem Verfahren nicht beigeordnet werden, warum auch? und in welcher Funktion? Betreuer bist und bleibst Du auch so.
Du kannst/darfst an dem Verfahren (Gerichtstermin) teilnehmen, wie jeder andere auch, sofern das Verfahren öffentlich ist. Sogar, wenn es noch nach dem Jugendstrafrecht gehen sollte, darfst Du als Betreuer daran teilnehmen.

Du kannst mit dem Verteidiger absprechen, ob es sinnvoll ist oder nicht, wenn er dich im Verfahren etwas zu der Situation des Betreuten erläutern läßt. Über diese Schiene kann schon eine Menge für den Betreuten herauskommen. Z.B. eine Milderung der anstehenden Strafe oder ein Umstricken von einer Geldstrafe in Sozialstunden etc.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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