Dies ist ein Beitrag zum Thema Strafverfahren: Zulassung Betreuerin? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ganz nebenbei habe ich erfahren das gegen meine Betreute ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wurde. Der Termin ...
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07.04.2017, 09:46 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Strafverfahren: Zulassung Betreuerin?
Hallo Zusammen, ganz nebenbei habe ich erfahren das gegen meine Betreute ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet wurde. Der Termin zur Hauptverhandlung steht schon fest (Beleidigung).
Der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht und dem beigeordneten Verteidiger habe ich bereits in Kenntnis gesetzt, das eine Betreuung existiert. Kann ich als Betreuerin zum Hauptverfahren zugelassen werden? Wenn ja, wie? Ich möchte erreichen, dass das Verfahren eventuell aufgrund der psych. Problematik eingestellt wird. Besten Dank |
07.04.2017, 10:42 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.04.2017, 18:19 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Die Empfehlung von Michaela ist goldrichtig. Mit dem RA zusammenarbeiten ist das A & O in der Geschichte. Du mußt dem Verfahren nicht beigeordnet werden, warum auch? und in welcher Funktion? Betreuer bist und bleibst Du auch so. Du kannst/darfst an dem Verfahren (Gerichtstermin) teilnehmen, wie jeder andere auch, sofern das Verfahren öffentlich ist. Sogar, wenn es noch nach dem Jugendstrafrecht gehen sollte, darfst Du als Betreuer daran teilnehmen. Du kannst mit dem Verteidiger absprechen, ob es sinnvoll ist oder nicht, wenn er dich im Verfahren etwas zu der Situation des Betreuten erläutern läßt. Über diese Schiene kann schon eine Menge für den Betreuten herauskommen. Z.B. eine Milderung der anstehenden Strafe oder ein Umstricken von einer Geldstrafe in Sozialstunden etc. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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