Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensvorsorge aber Buchführung unmöglich geworden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich betreue seit 6 Monate (meine erste Betreuung) meine Nachbarin (59j.). Darunter wurde mir auch die Vermögensvorsorge übertragen.
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07.04.2017, 11:15 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.04.2017
Beiträge: 1
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Vermögensvorsorge aber Buchführung unmöglich geworden
Hallo,
ich betreue seit 6 Monate (meine erste Betreuung) meine Nachbarin (59j.). Darunter wurde mir auch die Vermögensvorsorge übertragen. Sie hat ein Messi Syndrom und ist Psyhisch Krank (Alltagskompetenz). Allerdings ist sie voll Geschäftsfähig laut Gutachten für das Gericht und für ein Eigentumsvorbehalt kann verzichtet werden, dennoch bin ich fürs Geld zuständig. In den ersten 3 Monaten lief es eigentlich alles völlig Problemlos, über ihr Girokonto wurden die Einkäufe getätigt (kann sie ja selbst Einkaufen, ich fahre sie lediglich ins Einkaufszentrum und kaufe nebenbei selber ein). Einkäufe betreffen zu 99% nur Lebensmittel. Sie bezahlte mit EC Karte gab mir den Einkaufsbeleg und alle wurde abgeheftet. Seit 2 Monaten, rennt sie pünktlich zum 30/ oder 01. des Monats zum Bankautomaten und hebt alles ab, nachdem Miete, Gas, Wasser und ihr Zeitungsabo abgebucht worden sind ab. Das sind in der Regel etwa 260 Euro was sie über hat bei Harz4. Diese Summe hebt sie dann eben ab. Nun hat 50m von Ihrer Wohnung ein Lebensmittel Discounter geöffnet. Dort kauft sie jetzt mittlerweile alleine ein. Aber sie stellt sich quer mir die Belege vom Einkauf zu geben. Geht mich und das Gericht nichts an, was sie kaufen würde. Ok hat sie auch Recht sit ist ja voll Geschäftsfähig. Was muss ich jetzt tun. Ich gehe mal nicht davon, dass es ausreicht wenn ich im Vermögensverzeichniss ausschreibe, Betreute hebt alles ab und hat alles ausgegeben. Wohin sag sie nicht. Was ist hier zu tun? Ich hatte schon gelesen das man sich dies von Ihr Quittieren lassen kann das sie selbst über Ihr Konto verfügt. Sie würde mir das auch Unterschreiben, allerdings fühlt sie sich in der Privatsphäre sehr gesört und will über die Quittungen nicht überwacht werden. Ja es ist kompliziert, obwohl es so einfach sein könnte. |
07.04.2017, 11:38 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Deine Betreute kann sich tatsächlich auf den Standpunkt stellen was sie macht geht andere, auch den Betreuer, nichts an. Allerdings solltest du ihr sagen, dass du formal verantwortlich bist und dazu gehört dann, dass sie dir Quittungen unterschreibt. Wer das gar nicht einsehen möchte muss allerdings dann am Ende eines Betreuungsjahres leider auch damit rechnen, dass der Betreuer sich Belege nacherstellen lässt- auf Kosten des Betreuten. Sie hat also die Wahl.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.04.2017, 11:48 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Ich sehe da überhaupt nichts kompliziertes...
Die B. kann über ihr Geld verfügen, kann einkaufen wie und was sie will, sie ist Dir ggü. zu keiner Rechenschaft verpflichtet. Und Du musst dem Gericht auch nicht angeben, was B. mit ihrem Bargeld macht. (im VV: "übliche Lebenhaltungskosten - nicht bezifferbar") Kompliziert wird es doch erst wenn ich von allen Betreuten die Einkaufsquittung besorge, unterschreiben lasse, kopiere und abhefte... |
07.04.2017, 12:28 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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07.04.2017, 12:33 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
wenn die Betreute selber über ihr Konto verfügt hat und dir eine Eigenwerwaltungserklärung unterschreibt ist doch alles gut. Sie muss natürlich keine Quittungen vorlegen was sie mit ihrem Geld eingekauft hat. In der Rechnungslegung legst du die Eigenverwaltungserklärung vor und damit hat es sich. Die Rechnungslegung dient nur dazu Verfügungen des Betreuers zu überwachen und nicht des Betreuten.
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07.04.2017, 13:07 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,543
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