Dies ist ein Beitrag zum Thema PayPal für betreute Person im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ist es möglich für eine betreute Person sich PayPal anzulegen?
Was ist dabei zu beachten?
Muss der Betreuer Zugriff ...
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08.04.2017, 16:00 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
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PayPal für betreute Person
Hallo
Ist es möglich für eine betreute Person sich PayPal anzulegen? Was ist dabei zu beachten? Muss der Betreuer Zugriff darauf haben und das Gericht Einsicht? Die betreute Person ist voll Geschäftsfähig. |
08.04.2017, 18:23 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das hängt von vielem ab, vor allem den bisher vergebenen Aufgabenkreisen und Problemlagen in der Betreuung, lässt sich also so nicht beantworten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.04.2017, 18:26 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
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Welche Infos werden benötigt?
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08.04.2017, 18:36 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zauberwort ist der Aufgabenkreis "Vermögenssorge". Dann muss Deine Betreuerin zumindest Zugang zu dem Konto haben, auch wenn sie selber nicht darauf zugreift. Ist auch noch ein Einwilligungsvorbehalt dabei, wird es noch enger. Wahrscheinlich wird Paypal das Konto flott wieder aufkündigen, wenn es davon erfährt. Ebenso wird es interessant, wenn die Betreuerin Anträge auf ALG 2 oder GruSi stellen muss. Da müssen alle Konten angegeben werden. Paypal ist zwar eine interessante Möglichkeit zum Bezahlen von irgendwelchen Sachen, aber gleichzeitig kann man in diesemm virtuellen Bereich tüchtig mogeln. Heikel heikel dass... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.04.2017, 18:46 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
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Vermögensfürsorge ja, Einwilligungsvorbehalt nein.
Jobcenter und PayPal selbst, sind kein Problem (laut persönlicher Nachfrage). Offenlegen wäre auch kein Thema. |
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