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Veruntreuung/Mutmaßungen nachgehen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Veruntreuung/Mutmaßungen nachgehen? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gäbe es den folgenden Fall, wie würdet ihr vorgehen? 90 jähriger Klient lebt im Pflegeheim, die Nichte war bis vor ...


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Alt 11.04.2017, 19:39   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard Veruntreuung/Mutmaßungen nachgehen?

Gäbe es den folgenden Fall, wie würdet ihr vorgehen?


90 jähriger Klient lebt im Pflegeheim, die Nichte war bis vor einem Jahr Betreuerin, wurde aber wegen wichtiger Unterlassungen durch mich ersetzt.


Nach einem Jahr Betreuung kam durch Zufall im Gespräch mit einem Neffen heraus, es gab eine Sterbegeldversicherung. Diese wurde durch diese Nichte mit Vollmacht ( zu dem Zeitpunkt war sie NICHT Betreuerin) aufgelöst.
Der Klient gibt an, er habe das Geld nie erhalten, wusste nichts von der Auflösung.
Dieser ist zwar noch orientiert, allerdings hatte er zu Anfang meiner Betreuung die Sterbeversicherung offensichtlich vergessen.


Die Versicherung wurde angeschrieben, aus den Unterlagen ging hervor, das Geld ist auf das Konto der Nichte eingegangen.


Diese wurde von mir angeschrieben, sollte sich zum Verbleib äußern, keine Reaktion.
Nachforschungen beim Heim ergaben, dass auch hier das Geld nicht gelandet ist.


Anzeige bei der Polizei.
Den Ausgang, die Ermittlungen wollte ich abwarten, erst dann das Geld gerichtlich zurückfordern.
Klient möchte ausdrücklich kein Verfahren gegen die Nichte, also blieb ich erstmal abwartend.


Nun erhielt ich ein Telefonat irgendeiner anderen Nichte von weit weit her, die mutmaßte, es habe doch im Jahr 2014 noch 20000 Euro auf dem Konto gegeben. Der Betreute habe das Geld an irgendeine Verwandte, dessen Namen man aber nicht benennen kann verschenkt. Die Anruferin mutmaßte aber, sie glaube doch eher, die mit den Vollmachten ausgestattete Nichte (spätere Betreuerin) habe sich das Geld sicher eingesteckt und ich müsse dem jetzt nachgehen. Diese sei ja schließlich hoch verschuldet.


Der Klient bezieht Sozialleistungen, Schenkungen müssten also zurückgefordert werden.
Seinen Angaben nach, habe er nichts verschenkt, kann sich auch nicht an Summen erinnern.


Aufgrund so einer Mutmaßung den Anwalt einschalten, den er nicht bezahlen kann? Also, Antrag auf Beratungsschein?


Der Betreute ist nicht wirklich in der Lage dazu Stellung zu nehmen, an die Daten der aufgelösten Konten komme ich so einfach nicht mehr und wenn doch, wer sagt mir nicht, er hat das Geld doch verschenkt und will sich nicht äußern, damit es in der Familie kein böses Blut gibt.


Bin ein wenig hin und hergerissen, wie man, hätte man so einen Fall, reagieren müsste/sollte.


Über die Auflösung der Sterbegeldversicherung habe ich das Gericht informiert, über das Telefonat mit der Angehörigen nicht, da es sich Spekulationen handelt.


LG
Oliveira
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Alt 11.04.2017, 20:40   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
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Moin moin

Wg. der Sterbegeldversicherung wirst Du wohl weiterhin aktiv bleiben und sie bei der Nichte einfordern müssen, da sie Dir definitiv bekannt ist. Ob du dabei Erfolg haben wirst, steht noch in den Sternen. Die Nichte soll ja hoch verschuldet sein.
Im Prinzip stehst Du da schon wg. der Sozialleistungen in der Pflicht. Ob dann das böse Blut in der Familie tröpfelt oder in Strömen fließt, kann und sollte Dir egal sein.
Du kannst davon ausgehen, dass sich die verwandten Nichten, Neffen und was es sonst noch gibt sowieso nicht gut riechen können.
Erst recht, wenn sie bei Dir schon angeschwärzt werden.
Du solltest auch schon deshalb dran bleiben, weil mögliche Erben, die Dir die Missetaten gesteckt haben, vielleicht auch Dich zur Rechenschaft ziehen wollen, wenn Du nichts tust.

Daher erst mal wg. der Sterbegeldversicherung nachhaken.
Du kannst auch bei der Bank nachfragen, ob da in den letzten 10 Jahren irgendwelche dickeren Konten aufgelöst wurden und von wem.
Wenn ja, kannst Du wg. weiterer Aktionen aber erst mal abwarten, was sich bei der Sterbegeldversicherung tut. Falls da nix zu holen ist, wird auch wg. der anderen Konten nix zu holen sein und du kannst begründen, dass Du da nicht weiter nachgegangen bist, um dem Betreuten nicht noch weitere unnötige Kosten aufzubürden.
(Aktennotizen ans Betreuungsgericht nicht vergessen)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.04.2017, 21:06   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Danke schon einmal für die Antwort.


Im Falle der Sterbeversicherung bin ich ja schon dran, bin aber auch unsicher, ob die Vorgehensweise so richtig ist, oder ich nicht auch schon parallel eine Rechtsanwalt einschalten müsste.
Mein Plan war einfach, die Anzeige mit dem Ausgang abzuwarten, nicht dass die Nichte behauptet ( und vielleicht auch beweisen kann),man habe "Auslagen" gehabt.


LG
Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 12.04.2017, 14:13   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,


vielleicht bin ich etwas naiv, aber ich sehe hier überhaupt nichts, was eine Betreuerin machen kann.


Die Nichte hat eine Vollmacht. Diese Vollmacht ist gültig. Sie löst eine Versicherung auf und hebt evtl. auch noch Geld von einem Konto ab.


Was ist daran strafbar? Sie ist nun einmal bevollmächtigt, daran ist nicht zu rütteln.


Woher nimmst Du Dir das Recht einer Strafanzeige? Du bist seit einiger Zeit Betreuerin, aber die Vertragsauflösung und die Geldabhebung waren vor dem Beginn der Betreuung.


Sorry, menschlich ist das Verhalten der Nichte unter aller Kanone, aber rechtlich sehe ich überhaupt keine Möglichkeit. Im Gegenteil, die Nicht kann Dich wegen falscher Verdächtigung usw. anzeigen.


Sie war legitimiert, und solange der Betreute bzw. damalige Vollmachtgeber nicht gegen sie vorgehen will bzw. Dich als Betreuerin darum bittet, geht hier m. E. gar nichts.


Das ist eben die große Gefahr bei Vollmachten. Hier ist der Schaden eingetreten. Selbst bei einem gewonnenen Zivilprozess gegen die Nichte dürfte nichts zu holen sein, und ich glaube nicht einmal, dass der Prozess gewonnen wird.


Extrem ärgerlich, aber da ist wohl nichts mehr zu retten.


Viele Grüße


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.04.2017, 14:44   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Sehr unschön!


So oder so kann man gegen mich vorgehen, das Sozialamt zum Beispiel.
Und was heißt hier falsche Verdächtigung? Die Versicherung wurde OHNE WIssens des Betreuten gekündigt, wollte dies ausdrücklich nicht und fragt sich, wo sein Geld geblieben nicht.
Da finde ich eine Anzeige nicht anmaßend, ich bin im Zugzwang, selbst der Rechtspfleger wollte wissen, warum ich noch keinen RA eingeschaltet habe.
Und was die Legitimation angeht, ein Sparkonto kann ´laut Kreditinstitut nicht mit einer Vollmacht aufgelöst werden!!! Mein Betreuter sagt aus, er habe keine Unterschrift dazu gegeben. Soll ich da die Füßchen still halten?


Der Betreute ist nun mit einem Zivilprozess einverstanden.
Strebe ich den nicht an, kann das Sozialamt mich auf diese nicht unerhebliche Summe aus der Sterbeversicherung verklagen.
Selbst bei einer Schenkung, hätte diese zurückgefordert werden müssen.

LG

Geändert von Oliveira (12.04.2017 um 14:54 Uhr)
Oliveira ist offline  
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Alt 12.04.2017, 20:56   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
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Moin moin

Andreas hat in dem Punkt recht, dass die Nichte im Rahmen der Vollmacht legal, aber nicht legitim gehandelt hat.
Aus diesem Grund hat eine Zivilklage sehr wahrscheinlich kaum Aussichten auf Erfolg.

Etwas anderes ist es, wenn das Sozialamt fordert, die "Selbst-"Schenkung zurückzuholen. Unter der Maßgabe kannst und mußt Du versuchen, das Geld der Sterbegeldversicherung zurückholen. Da juckt es nicht, das die Nichte legal (aber nicht legitim) gehandelt hat.
Sofern das mit anderen Konten nachweisbar ebenso gelaufen ist, gilt dasselbe.
Du bist als Betreuerin aber auch nicht angreifbar oder haftbar, wenn Dein Versuch fehlschlagen sollte. Z.B. weil das Geld verbraten und die Nichte pleite ist.

MfG

Imre
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