Dies ist ein Beitrag zum Thema Forderung aus 2014 Telefon im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Was sagt ihr?
Die Betreute, mittellose, 100 % Schwerbehindert, PG 3 Heimbewohnerin, erhält vom Gericht die Aufforderung, ca. 240,00€ für ...
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13.04.2017, 11:46 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
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Forderung aus 2014 Telefon
Was sagt ihr?
Die Betreute, mittellose, 100 % Schwerbehindert, PG 3 Heimbewohnerin, erhält vom Gericht die Aufforderung, ca. 240,00€ für Telefongebühren aus 2014 zu zahlen. Offensichtlich hat sie bei der Vertragskündigung nicht gut aufgepasst. Die Betreute verfügt lediglich über das "Tachengeld" vom Sozialamt, dass auf ihr Heimkonto gezahlt wird. Die Betreuung läuft über Vollmacht (Familie).Angehörige in erste Linie gibt es nicht. Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass die Betroffene meint, alle Rechnungen gezahlt zu haben, kann dies jedoch nicht belegen.Gegen die Zahlungsaufforderung habe ich Erinnerung eingelegt. Nun fragt das AG, ob das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen wird. Die Telekommunikationsfirma hat über deren Anwalt beantragt, die Erinnerung kostenpflichtig abzuweisen. Was ist nun zu tun? Beste Grüße und vielen DAnk Roland |
13.04.2017, 20:25 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Frage mal bei dem Gericht nach, welche Lösung mit den wenigsten (oder gar keinen) zusätzlichen Kosten für die Betreute zu tun hat. Sprich: Kosten, die Ihr vom Gericht auferlegt werden. Vor dem Hintergrund, dass sie als Sozialhilfeempfängerin im Heim lebt, hat sie sowieso kein Geld übrig, um überhaupt etwas zu zahlen. Zumindest kann man noch nicht einmal etwas bei ihr pfänden. Soll doch die Telefongesellschaft fordern, was sie will. Man kann dort mitteilen, dass nichts zu holen ist und sein wird - und empfehlen die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.04.2017, 17:36 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2016
Beiträge: 103
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@Imre
Besten Dank für Deinen Rat, den ich sehr gerne annehme. Roland |
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