Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine Rechte/Pflichten bei Strafanzeige gegen Betreuten im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter, langjähriger Alkoholiker, wurde nach einer Party der Vergewaltigung eines weiblichen Gastes beschuldigt und angezeigt. Der Betreute bestreitet ...
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15.04.2017, 13:41 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Meine Rechte/Pflichten bei Strafanzeige gegen Betreuten
Hallo,
mein Betreuter, langjähriger Alkoholiker, wurde nach einer Party der Vergewaltigung eines weiblichen Gastes beschuldigt und angezeigt. Der Betreute bestreitet die Tat. (Die Umstände lassen auch erhebliche Zweifel an der Darstellung des vermutlichen Opfers zu.) Jedenfalls kam der Betreute über Nacht in eine Ausnüchterungszelle, wurde vernommen und hat freiwillig einen Abstrich vornehmen und seine Wohnung untersuchen lassen. Am Folgetag wurde er nach Hause gefahren. Ich erfuhr zufällig am Tag nach der vermeintlichen Tat von der Sache. Der Betreute hat schon einige Erfahrung mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten - meist als Opfer. Meine Aufgabenbereiche sind: Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Behörden/Versicherungen/Sozialversicherungen und Aufenthaltsbestimmung. Jetzt bin ich nicht sicher, wie weit ich mich einschalten darf, muss oder sollte - auch im Hinblick auf ein drohendes gerichtliches Verfahren. Die Polizei würde ich zu den "Behörden" zählen, so dass ich wohl den passenden Aufgabenkreis hätte (?). Aber ein gerichtliches Strafverfahren? Sollte ich den Aufgabenkreis vorsorglich erweitern lassen oder dem Betreuten nur beratend und unterstützend beistehen? Wie würdet ihr vorgehen? |
15.04.2017, 18:35 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo, ich würde umgehend Kontakt mit der Rechtspflege des AG aufnehmen. Dir fehlt meines Erachtens das Aufgabengebiet Rechtsangelegenheiten um den Betreuten in einem gerichtlichen Verfahren unterstützen und einen Anwalt beauftragen zu können. Die Gerichte sind keine Behörden im eigentlichen Sinn.
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15.04.2017, 19:41 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Wenn es tatsächlich auf eine Klage wg. Vergewaltigung oder Nötigung hinauslaufen sollte, dann gibt es nichts anderes, als einen guten Rechtsanwaltzu suchen und - sobald die Klageschrift da ist, zu mandatieren. er soll sich als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Als Betreuer hast Du da kaum Chancen den Betreuten in so einem Verfahren zu vertreten. Du kannst ggf. im Vorfeld den Anwalt auch schon konsultieren (über Beratungsschein oder RS-Versicherung). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.04.2017, 20:06 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Danke für die Hinweise.
Sollte man Polizei und/oder Staatsanwaltschaft über die Betreuung informieren oder tut das nichts zur Sache? |
15.04.2017, 20:20 | #5 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Zitat:
MfG Imre
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