Dies ist ein Beitrag zum Thema Interessenkonflikt - Hausverkauf? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine weitere Frage:
Aufgrund Testament meines Urgroßvaters erben wir das Haus worin meine Oma wohnte und ihr Sohn (mittlerer ...
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15.04.2017, 14:29 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Interessenkonflikt - Hausverkauf?
Hallo,
eine weitere Frage: Aufgrund Testament meines Urgroßvaters erben wir das Haus worin meine Oma wohnte und ihr Sohn (mittlerer Bruder meiner Mutter) nicht. Der Urgroßvater hat meine Oma darin enterbt. Keiner hatte sich bisher darum gekümmert und meine Oma und der verstorbene Bruder meiner Mutter bewohnten das Haus ohne Recht. Der jüngste Bruder meiner Mutter denkt aber er kann das Haus verkaufen und hat sogar schon einen Kaufinteressenten. (eine Gärtnerei aus dem Nachbar Dorf). Jetzt wurde mir vom Nachlassgericht das Testament in Kopie mit einer Kopie einer Vollmacht von einem der tatsächlichen Erben (Nachkomme von Oma's Geschwister, die im Testament eingesetzt sind.) zugeschickt. Der Vollmachtnehmer soll die rechtlichen Interessen zur Nachlass-Sache vom Haus wahrnehmen u.a. Erbschein beantragen etc. Jetzt ist dieser Vollmachtnehmer aber scheinbar mit dem Kaufinteressenten vom Haus verwandt. Und der jüngste Bruder meiner Mutter, den das nichts angeht, scheint da kräftig mit zu mischen. Kommt es hier nicht zum Interessenkonflikt? Darf ein Vollmachtnehmer gleichzeitig Käufer und Verkäufer sein? Der jüngste Bruder meiner Mutter sieht nicht ein, dass ihn das Haus (uns als Erbengemeinschaft zu je 1/3, es gibt noch 1 Schwester) nichts angeht, da es uns nicht gehört. Die Schwester übernachtet dort ab und zu, wenn sie zu Besuch ist (was sie eigentlich nicht darf.). Was kann man hier machen? Die anderen Erben scheinen von der ganzen Sache nichts zu wissen, ich kenne zwar die tatsächlichen Erben aber wir haben nur entfernt mal miteinander zu tun gehabt. Wer ist da zuständig, wenn ein Haus trotz das es nicht im Besitz ist, trotzdem genutzt wird? Danke für Ihre Hilfe. |
15.04.2017, 15:06 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
anwaltlichen Rat einholen halte ich hier für sinnvoll, Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
15.04.2017, 15:18 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke, aber das habe ich schon hinter mir. Anwälte nehmen nur Geld, helfen tun sie nicht wirklich. Alles was ich bisher erreicht habe, habe ich fast alleine geschafft. Erst hatte ich einen Anwalt, der wenig bis nichts gemacht hat, da sollte ich mich um alles kümmern. Dann die andere Anwältin, die hat sich zu sehr eingemischt, aber nicht unsere Interessen vertreten, mich mehrmals angeschrien und wollte uns vorschreiben, welchen Notar wir nehmen sollen für den Verkauf unbebauter Grundstücke. Dann hat sie noch die Nachlasswerte falsch berechnet und mir Informationen vorenthalten, wo ich selber wieder alles erarbeitet habe. Nein Danke, Anwälte haben alle nur die $$$ Zeichen in den Augen. Das Betreuungsgericht hat selber gemeint, das man eigentlich keinen Anwalt braucht und die nur Geld kosten. |
15.04.2017, 17:35 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Ich rätsele jedoch immer noch was deine Frage eigentlich mit dem Betreuungsrecht zu tun hat.
Wir sind hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern ein Forum zum Betreuungsrecht.
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15.04.2017, 17:51 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Ich möchte da gerne noch einmal den Vorschlag von gabyhp aufgreifen. Einen Fachanwalt einschalten und danach weitestgehend nicht mehr eigenmächtig handeln, sich nicht mehr kümmern und zur Ruhe kommen. Vielleicht lichtet sich dann das Chaos.
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15.04.2017, 18:34 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Nepomuk
So wie Du die ganze Geschichte erzählt hast, ist das alles sehr kompliziert - und es hat wirklich nichts mit dem Betreuungsrecht zu tun. Du wirst nicht um einen Fachanwalt herumkommen. Erst mal gilt es zu klären, ob nur die Oma enterbt wurde oder gleichzeitig auch die ganzen Kinder (sprich: die ganze Linie). Wenn ganz andere Personen als Erben eingesetzt sind, dann gäbe es evtl. immer noch den Pflichtteilsanspuch, sofern nur die Oma und nicht auch noch deren Kinder enterbt sind. Aber ob, wie und was, wird Dir hier kaum jemand schreiben können. Und verbindlich schon gar nicht, weil das REtsberatung wäre, die uns hier verboten ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.04.2017, 21:30 | #7 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Danke Imre. Danke, ich poste hier nichts mehr, ich wollte nur einen Rat. Anwalt wie schon geschrieben bin ich durch mit. Es geht mir nur darum, da der Bruder meiner Mutter so uneinsichtig ist und wir gegebenenfalls dann eben Klagen müssen. Das wurde mir bereits vom Betreuungsgericht vom Rechtspfleger angeraten. Bitte lösche meine Einträge, ich wollte keine Unruhe oder Verwirrung reinbringen, Entschuldigung und Danke. |
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