Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung - Tod des Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ganz kurze Frage: in meine Schlussrechnung habe ich auch die noch offenen Rechnungen zum Todeszeitpunkt mit aufzunehmen, korrekt ...
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17.04.2017, 08:54 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Schlussrechnung - Tod des Betreuten
Guten Morgen,
ganz kurze Frage: in meine Schlussrechnung habe ich auch die noch offenen Rechnungen zum Todeszeitpunkt mit aufzunehmen, korrekt ? Also nicht nur Einnahmen / Ausgaben nachweisen sondern hinzugekommene Verbindlichkeiten ? Oder übergebe ich diese nur dem Erben und führe sie als übergeben in der Entlastungserklärung mit auf ? Vielen Dank vorab und einen schönen Ostermontag, Rose |
17.04.2017, 11:27 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
ja, das ist korrekt, bei der Rechnungslegung, ob nun jährlich oder zum Ende der Betreuung, sind alle Vermögenswerte anzugeben sowie Forderungen und Verbindlichkeiten. Liebe Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
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