Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung - Änderung der Führung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo !
Ich habe mal eine Frage...
Ich bin befreite Betreuerin meiner Mutter mit Vermögenssorge ohne EiWi.
Es ist folgendermaßen. ...
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17.04.2017, 19:59 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.04.2015
Beiträge: 45
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Rechnungslegung - Änderung der Führung
Hallo !
Ich habe mal eine Frage... Ich bin befreite Betreuerin meiner Mutter mit Vermögenssorge ohne EiWi. Es ist folgendermaßen. Am Monatsanfang hebe ich ihr das Geld vom Girokonto ab und bringe ihr jede Woche zum Einkauf Geld mit. Wir gehen immer zusammen einkaufen. Bisher habe ich immer alle Kassenzettel aufgehoben und notiert. Jetzt bin ich am überlegen, wie ich es mir einfacher machen kann ? Wäre es sinnvoll, mir die Barabhebung und entsprechende Auszahlung an meine Mutter nur von ihr quittieren zu lassen? Und damit auf das sammeln der Kassenzettel zu verzichten ? |
17.04.2017, 20:09 | #2 |
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Beiträge: 195
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Moin Da Na,
das wäre sehr sehr sinnvoll. Nachtrag: Deine Mutter ist nicht entmündigt und sie hat weiterhin das Recht, mit ihrem Geld die ihrer Meinung nach vernünftigen Ausgaben zu tätigen. Das beinhaltet z.B. auch das Zahlen von Trinkgeldern im üblichen Maße. Dafür wirst Du keine Quittung verlangen können oder erhalten. Deine Mutter soll also so lange wie möglich ihren persönlichen Lebensstil weiterverfolgen können, soweit die Finanzen dies hergeben. Geändert von Hein Klein (17.04.2017 um 20:45 Uhr) |
17.04.2017, 21:00 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.04.2015
Beiträge: 45
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@ Hein Klein... vielen Dank für deine Meinung. Ich hatte es zu Beginn der Betreuung so angefangen, da es Probleme mit den Söhnen , also meinen Brüdern, gab...
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17.04.2017, 21:08 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Du solltest sicher ordentlich Buch führen, nicht nur weil die Brüder widerspenstig sein könnten. Aber solange Deine Mutter ihr Sinne beisammen hat und ihre Einkäufe verantwortbar tätigt, geht es niemanden etwas an, wofür sie ihr Geld ausgibt. Und wenn sie mit ihrem Geld eine Weltreise unternimmt ist es allein ihr Sache, wenn es ihrem bisherigen Stil entspricht und das Kapital dafür ausreicht. Sie muss ihr Geld nicht für die Nachkommen horten.
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17.04.2017, 22:40 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Hein Klein hat da völlig recht. So lange Deine Mutter die Einkäufe selber machen kann, reicht es völlig aus, wenn sie dir quittiert, was Du ihr an Geld gegeben hast. Wofür sie es ausgibgt, geht niemand etwas an. Nicht einmal das Gericht. Aber was Du über Deine Brüder schreibst, liest sich nicht so schön. Es klingt ja fast so, als würden sie sich jetzt schon mal darauf einstimmen, Dir nach dem Tod der Mutter schlimme Vorwürfe anhängen zu wollen. Z.B. Du hast Mutters Knete veruntreut und IHR Erbe versaubeutelt. Wo Geld ist, ist auch Gier:kommm alherfreundche Du bist zwar "befreite" Betreuerin und mußt daher keine Rechnunglegung machen, kannst aber vom Gericht nach dem Tod der Mutter trotzdem dazu verpflichtet werden (und zwar über den gesamten Betreuungszeitraum). Du kannst aber auch den Rechtspfleger die Lage mitteilen und fragen, ob er auch eine jährliche RL entgegen nimmt. Dann bekommst Du jedes jahr eine Rückmeldung, ob deine Vermögenssorge ordentlich belegt ist. Und das beruhigt erst mal. Auch die Gemüter der Brüder, wenn Du sie darauf verweist, dass Deine Vermögensverwaltung jedes Jahr geprüft wurde. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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