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Überschneidung von Betreuungsbereichen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Überschneidung von Betreuungsbereichen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine Frage zu den verschiedenen Bereichen einer Betreuung. Vor allem die Geschichte mit Betreuung bei Behördenangelegenheiten und ...


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Alt 08.03.2008, 22:04   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
Standard Überschneidung von Betreuungsbereichen

Hallo,
ich habe eine Frage zu den verschiedenen Bereichen einer Betreuung.
Vor allem die Geschichte mit Betreuung bei Behördenangelegenheiten
und finanzieller Betreuung ist mir nicht ganz klar.

Wenn ich zum Beispiel ein Problem mit der Zahlung von Leistungen
habe (ich suche also den Kontakt zum Amt), in wie weit wird dann der
Betreuer tätig, wenn ich nur eine Betreuung für
Vermögensangelegenheiten habe.

Ich soll mir überlegen, für welche Bereiche ich Betreuung will.
Finanzen, das ist klar. Aber Behördengeschichten? Macht das Sinn als
Kombination?
Sufenta ist offline  
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Alt 09.03.2008, 09:17   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Sufenta,

du siehst es zu schematisch. Ein Richter meinte mal, letztlich sei alles Vermögensangelegenheiten ob Miete, Pflegegeld, Krankenhauseigenanteil, Hilfe zum Lebensunterhalt, Rente. Weshalb noch zwischen Mietangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörten zu unterscheiden. Somit ordnete er nur die Vermögenssorge an.

Da hatte ich allerdings ein Problem, als ich der Betreuten bei der Wohungssuche behilflich sein sollte (Gespräche mit dem Vermieter) oder im Krankenhaus (Gespräche mit den Ärzten). Das heißt, die Aufgabenbereiche überschneiden sich. Es gibt aber auch Anlässe, die nur einem Bereich zuzuordnen sind.

Problematisch wird es bei mehreren Betreuern, so zum Beispiel sich Geschwister die Betreuung ihrer Eltern oder Elternteils teilen und die/der eine die Vermögenssorge hat und der/die andere die Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weil es unweigerlich zu Überschneidungen kommt, ist der Ärger vorprogrammiert. Also am Besten alles in einem.

Heinz
 
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Alt 09.03.2008, 11:09   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo Sufenta,

das wird die Praxis zeigen. Wenn ich z. B. nicht für die Gesundheitsfürsorge zuständig bin, dann könnte ich rein theoretisch keinen Antrag auf Pflegegeld stellen.

Und wenn ich nicht für Behördenangelegenheiten zuständig bin, dann düfte ich keinen Antrag beim Sozialamt stellen.

In der Praxis hatte ich erst ein Mal Probleme. Da wurde mir ein Einschreiben nicht ausgehändigt, weil es in der Bestellung hieß "Postangelegenheit mit Ausnahme offensichtlich privter Post". Und der Postmensch stufte den Brief als privat ein, obwohl es von einer Behörde stammte. Diskussion erfolglos.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.03.2008, 13:20   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

für einige Fälle wurde mir der Aufgabenkreis "Vertretung bei Behörden und Institutionen" übertragen, den ich als sehr umfangreich interpretiere.
So berechtigt mich m.E. dieser Aufgabenkreis auch in gewisser Form in Vermögensangelegenheiten tätig zu werden, z.B. Versicherungen kündigen oder abschließen. Ob ich im Namen des Betreuten auch Geld anlegen oder umschichten kann, ist mir - ehrlich gesagt - nicht ganz klar; aber auch eine Bank ist schließlich eine Institution.
Nichts gegen eine (notwendige) Differenzierung im Betreuungswesen - aber hinsichtlich der Aufgabenkreise drücken sich die Gerichte hier m.E. oftmals ziemlich "geschwollen" aus.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 09.03.2008, 16:19   #5
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

was bedeutet denn eigentlich dieser Aufgabenbereich: Vertretung bei Behörden? Ich kann mir nichts darunter vorstellen.Für meine Betreuten bin ich eingesetzt für alle Angelegenheiten, da ist dieser Aufgabenbereich nicht gesondert aufgeführt. In welchen Fällen ist das notwendig?

Danke! Ursula
 
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Alt 09.03.2008, 17:40   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Ursula Beitrag anzeigen
Hallo,

was bedeutet denn eigentlich dieser Aufgabenbereich: Vertretung bei Behörden? Ich kann mir nichts darunter vorstellen.Für meine Betreuten bin ich eingesetzt für alle Angelegenheiten, da ist dieser Aufgabenbereich nicht gesondert aufgeführt. In welchen Fällen ist das notwendig?

Danke! Ursula
Gemäß der mir vorliegenden Fachliteratur handelt es sich bei dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden" um einen Unterbereich des (großen) Aufgabenkreises "Vermögensangelegenheiten". Demzufolge fällt hierunter alles, was mit "Behördenkram" zu tun hat; für Betreuer dürfte dies in erster Linie das Beantragen und Prüfen von Sozialleistungansprüchen (Rente, ALG, Grundsicherung u.a.) sein.

In Zweifelsfragen empfiehlt sich, Rücksprache mit dem Rechtspfleger zu halten.

mfg

Geändert von carlos (09.03.2008 um 17:46 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 09.03.2008, 17:50   #7
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von carlos
Gemäß der mir vorliegenden Fachliteratur handelt es sich bei dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden" um einen Unterbereich des (großen) Aufgabenkreises "Vermögensangelegenheiten". Demzufolge fällt hierunter alles, was mit "Behördenkram" zu tun hat; für Betreuer dürfte dies in erster Linie das Beantragen und Prüfen von Sozialleistungansprüchen (Rente, ALG, Grundsicherung u.a.) sein.

mfg
Das sehe ich nicht so!
Behördenangelegenheiten heißt: Anträge bei Behörden stellen und Unterschriften leisten.
Vermögensangelegenheiten heißt: Verwaltung des vorhandenen Vermögens.

@sufenta
Wenn Sie sich bei Behördenangelegenheiten unsicher sind, und Ihren Papierkram lieber der Betreuer erledigen soll, dann sollte dieser Aufgabenkreis in der Betreuung mit eingeschlossen sein.

Mit freundlichem Gruß
Stracciatellamaus
 
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Alt 10.03.2008, 10:28   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Das sehe ich nicht so!
Behördenangelegenheiten heißt: Anträge bei Behörden stellen und Unterschriften leisten.
Vermögensangelegenheiten heißt: Verwaltung des vorhandenen Vermögens.

@sufenta
Wenn Sie sich bei Behördenangelegenheiten unsicher sind, und Ihren Papierkram lieber der Betreuer erledigen soll, dann sollte dieser Aufgabenkreis in der Betreuung mit eingeschlossen sein.

Mit freundlichem Gruß
Stracciatellamaus
Nun, Behördenangelegenheiten oder Angelegenheiten mit "Institutionen" haben mehr oder weniger auch immer mit Vermögen zu tun.
Wie bereits erwähnt, wurde mir schon des öfteren der Aufgabenbereich "Vertretung bei Behörden und Institutionen" übertragen.
Aufgrund dieser Bezeichnung gewährten mir einige Banken bedenkenlos eine Bank- bzw. Kontovollmacht - in einem anderen Fall wurde dies kategorisch abgelehnt.
Mit diesem Aufgabenbereich habe ich auch schon Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen und ruhend gestellt sowie Sparverträge für Betreute initiiert - vorsichtshalber nach Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht.
Aber - wie bereits gesagt - das Thema "Aufgabenbereiche" kann man (leider) kontrovers diskutieren.
Einerseits sind die Gerichte für klare Regeln, andererseits sorgen sie mit unklaren Formulierungen hinsichtlich der Aufgabenbereiche hier und da für Verwirrung.
Also im Zweifelsfall am besten einmal zuviel als zuwenig nachfragen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 10.03.2008, 13:45   #9
das Ich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich muss vorliegend Stracciatellamaus zustimmen.
Die Vermögenssorge umfasst nicht die Behördenangelegenheiten, Behördenangelegenheiten / Institutionen umfassen nicht die Vermögenssorge.

Die Richter sind bei der Bezeichnung der Aufgabenkreise sehr frei. Der Unterschied Behörden - Vermögen ist jedoch klar.

Ggfs. ist das Gericht um Prüfung und evtl. Erläuterung der Aufgabenkreise zu bitten.
 
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Alt 10.03.2008, 16:16   #10
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Nun, Behördenangelegenheiten oder Angelegenheiten mit "Institutionen" haben mehr oder weniger auch immer mit Vermögen zu tun.
Wie bereits erwähnt, wurde mir schon des öfteren der Aufgabenbereich "Vertretung bei Behörden und Institutionen" übertragen.
Aufgrund dieser Bezeichnung gewährten mir einige Banken bedenkenlos eine Bank- bzw. Kontovollmacht - in einem anderen Fall wurde dies kategorisch abgelehnt.
Mit diesem Aufgabenbereich habe ich auch schon Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen und ruhend gestellt sowie Sparverträge für Betreute initiiert - vorsichtshalber nach Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht.
Aber - wie bereits gesagt - das Thema "Aufgabenbereiche" kann man (leider) kontrovers diskutieren.
Einerseits sind die Gerichte für klare Regeln, andererseits sorgen sie mit unklaren Formulierungen hinsichtlich der Aufgabenbereiche hier und da für Verwirrung.
Also im Zweifelsfall am besten einmal zuviel als zuwenig nachfragen.

mfg
Also ich finde es sträflich, wenn der Betreuer mit bestem Wissen erstmal auf Dummfang geht!
 
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Stichworte
aufgabenkreis, betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuung, rechtspfleger

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