Dies ist ein Beitrag zum Thema Verbleib von Geld ermitteln im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
zu Betreuungsbeginn war meine B. bereits im Pflegeheim - davor im Krankenhaus und bereits komplett bettlägerig und nicht voll ...
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23.04.2017, 00:15 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Verbleib von Geld ermitteln
Hallo,
zu Betreuungsbeginn war meine B. bereits im Pflegeheim - davor im Krankenhaus und bereits komplett bettlägerig und nicht voll orientiert. Während des Krankenhausaufenthalts (drei Wochen vor Betreuungsbeginn) hat "jemand" 1.500€ von ihrem Konto geholt (Geldautomat). Die B. kann aufgrund ihres Gesundheitszustands keine Angaben machen - Demenz+palliative Situation, wofür das Geld verwendet wurde bzw. wo das Geld verblieben ist. Geldbörse und EC-Karte sind nicht mehr auffindbar. Ihre Schwester lebt in Kroatien und spricht deutsch. Sie gab tel. Auskunft, dass der Sohn der B. (lebt in Bosnien, spricht kein deutsch) die B. im Krankenhaus besucht hat. Sie hat auf meine Bitte hin den Sohn angerufen und zu dem Geldbetrag befragt. Er gab angeblich nur die Antwort: "ach, das bisschen Geld". Der Kontakt zwischen den Famillienmitgliedern scheint nicht innig zu sein. Die B. ist nicht vermögend. Heimkosten wird der Sozialleistungsträger finanzieren müssen. Der abgezweigte Betrag fehlt für noch offene Rechnungen und teilweise für die Heimkosten =Eigenbeteiligung mit Rente. Muss ich hier ermitteln? Praktisch sehe ich wenig Chance, die vermutliche Forderung im Ausland einzutreiben. Sozialleistungsträger und Betreuungsgericht (Vermögensverzeichnis) fragen ja, ob Geld "verschenkt" wurde. Ich weiß es aber nicht. Theoretisch könnte der Sohn es auch seiner Mama brav ins Krankenhaus gebracht haben und es ist dort "verloren gegangen". Außerdem frage ich mich, warum hier keine vorläufige Betreuung eingerichtet wurde, um solche Probleme abzuwenden. Die Betreuungsstelle in meiner Stadt scheint mir ohnehin sehr "vorsichtig" zu sein. Mir wurde neulich eine B. übertragen, wo der B. nach Schlaganfall keine Pieps äußern konnte und beatmet wurde ... die Betreuungsstelle schlug vor: Aufgabenkreis Gesundheitssorge und ambulante Versorgung, sonst nichts. LG Annegret |
23.04.2017, 10:03 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
ob das jetzt wirklich eine Rechtsfrage ist? Du kannst die Bank bitten/auffordern zu diesem Sachverhalt zu ermitteln. Vielleicht sind zu der Abhebung noch Aufzeichnungen vorhanden. Die Karte hast du hoffentlich sofort sperren lassen. Zitat:
Wenn jemand einen anderen von seinem Konto abheben lässt dann ist das nicht zwingend eine Schenkung die Mitteilungspflichtig wäre. Solange kein Amt oder sonst was drin ist, kann ja auch jeder erst mal mit seinem Geld machen was er möchte. Grundsätzlich, insofern als dass nicht mit Gewalt Bedürftigkeit herbeigeführt wurde. Das nur ganz allgemein. Zitat:
Dem Sozialleitungsträger musst du die letzten Kontoauszüge vorlegen. Bei Nachfragen teilst du auch dort den beschriebenen Sachstand mit. Mehr wie bei der Bank nachzufragen wird sicher nicht möglich sein, und auch nicht erwartet werden können. Auf keinen Fall eine "aktive Verfolgung" agesichts der räumlichen (Kroatien-Deutschland) Situation.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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25.04.2017, 14:07 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Falls jemand nachfragt, mitteilen, dass Du keine näheren Infos dazu hast, weil der Vorgang vor der Betreuung lag.
Ermitteln muss man selbst sicher nicht. Bei begründetem Verdacht, könnte man Strafanzeige erstatten, aber ob die Staatsanwaltschaft mehr herausfindet, ist sehr fraglich. |
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