Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verstorben, Erbe beantragen??? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Betreuter (mein Onkel) ist Donnerstag verstorben. Es ist ein gemeinsames Testament ...
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25.04.2017, 13:13 | #1 |
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Betreuter verstorben, Erbe beantragen???
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Betreuter (mein Onkel) ist Donnerstag verstorben. Es ist ein gemeinsames Testament mit seiner Ehefrau beim Amtsgericht hinterlegt, ein sogenanntes Berliner Testament. Die Tante lebt auch in dem selben Heim, wie zuvor der Onkel. Die Beiden haben keine Kinder und von Seiten des Onkels gibt es keine Verwandten mehr. Die Tante ist dement, hat aber über einen Notar eine Vorsorgevollmacht gemacht, die auch die Verwaltung des Vermögens beinhaltet. Mein Mann (der leibliche Neffe der Beiden) ist als Bevollmächtigter eingetragen. Muss oder kann ich mit einer Untervollmacht von meinem Mann ausgestellt zu dieser Verfügung, das Erbe für unsere Tante beim Amtsgericht beantragen oder was muss ich / wir machen. Ich bin gerade sehr hilflos. |
25.04.2017, 22:01 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Moin moin
Du wirst für das Nachlassgericht eine Sterbeurkunde benötigen. Das ist dort der Grund, ein hinterlegtes Testament zu eröffnen. Dein Mann kann Dir eine Vollmacht erteilen, das eröffnete Testament entgegenzunehmen. Ob dann noch ein Erbschein überhaupt nötig ist, wird sich erst noch herausstellen. Ein Erbe kann man nicht beantragen. Einen Erbschein schon. Der ist üblicherweise nötig, wenn kein Testament vorliegt und die Erben ermittelt werden müssen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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