Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist bei einer BGB Unterbringun vor Ort zustaendig? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, bei einer Unterbringung sind in userem Bezirk ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie 2 Sanis dabei. Wer ist denn ...
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25.04.2017, 16:04 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
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Wer ist bei einer BGB Unterbringun vor Ort zustaendig?
Hallo zusammen, bei einer Unterbringung sind in userem Bezirk ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie 2 Sanis dabei. Wer ist denn genau zustaendig, den Betreuten unterzubringen? Muss der Betreuer z. B. bei einem zur Gewalt neigenden Betreuten mit in die Wohnung und mit dafuer sorgen, dass der Betreute mitkommt? Hier kommt die Polizei erst bei einer Eskalation nachtraeglich dazu. Gruss Tom
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25.04.2017, 17:14 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das sind ja seltsame Regeln
Bei einer "ordentlichen" also regulären und geplanten Unterbringung mus die Betreuungsbehörde anwesend sein. Der Betreuer nicht unbedingt, aber ich meine persönlich-besser isses. Die Polizei wird von der Betreuungsbehörde informiert und dazugezogen, das aber nur wenn der Betreuer neben oder gleich mit im Unterbringungsbeschluss die Anwendung von Gewalt genehmigt bekam. (auf Antrag).
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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