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Rechnungslegung, wenn Betreuter Kontakt verweigert

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung, wenn Betreuter Kontakt verweigert im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin erst seit einigen Monaten als Berufsbetreuerin tätig und habe nun meinen ersten richtig komplizierten Fall. Die Betreute ...


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Alt 26.04.2017, 21:42   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 18
Standard Rechnungslegung, wenn Betreuter Kontakt verweigert

Hallo,
ich bin erst seit einigen Monaten als Berufsbetreuerin tätig und habe nun meinen ersten richtig komplizierten Fall.
Die Betreute leidet unter paranoider Schizophrenie und sieht weder ein, dass sie krank ist noch dass sie eine Betreuung braucht. Davor wurde sie 2 Jahre von ihrem Vater betreut. Und davor hat sie auch schon 2 Rechtsanwälte verschliessen.

Bis jetzt habe ich die Betreute nicht kennengelernt, da sie "keine Zeit" hat. Die Kommunikation mit ihr lief bisher nur über Fax. Verwertbare Informationen habe ich nur vom Vater bekommen. Es gibt einige Baustellen, aber die Frage, die sich mir gerade aufdrängt, ist: Wie führe ich das Konto? Sie hat ein Girokonto, ist aber geschäftsunfähig. Sobald ja die Bank von der Geschäftsunfähigkeit erfährt, kann sie nicht mehr verfügen. Ich hatte mir überlegt, ein 2. Konto als Taschengeldkonto einzurichten. Über das Hauptkonto könnte ich ohne Probleme Rechnung legen, aber bei dem Taschengeldkonto müsste mir Sie mir
eine Freizeichnungserklärung (oder Entlastungserklärung -keine Ahnung, wie das richtig heißt) unterschreiben. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass sie das macht. Ich möchte natürlich keinen Stress weg. der Rechnungslegung bekommen.

Wie handhabt ihr das bei solchen Betreuten? Vielen Dank schon mal.
Beeny ist offline  
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Alt 26.04.2017, 21:49   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sie hat ein Girokonto, ist aber geschäftsunfähig.
Woher nimmst du das? Ist das deine Annahme oder gerichtlich festgestellt? Steht das so im Gutachten?

Zitat:
Sobald ja die Bank von der Geschäftsunfähigkeit erfährt, kann sie nicht mehr verfügen.
Grenzwertig.

Wenn du sicher bist dass sie ihre Finanzen nicht überblickt dann könntest dü einen Einwilligungsvorbehalt beantragen.

Um das letztendlich zu entscheiden fehlen aber für hier noch nähere Einzelheiten meiner Meinung nach.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.04.2017, 21:53   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 18
Standard

Ja, sie ist geschäftsunfähig. Steht dick und fett in Gutachten.

Ich dachte, geschätsunfähigkeit ist eigentlich stärker als ein Einwilligungsvorbehalt. Und dass sich der Eiwi erübrigt, wenn Geschäftsunfähigkeit vorliegt.
Beeny ist offline  
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Alt 26.04.2017, 21:59   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Beeny

Wieso ist die Betreute geschäftsunfähig? Gibt es einen Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögenssorge?
Wenn ja, dann kannst Du Dir das mit dem zweiten Konto überlegen.
Oder z.B. Betreutes Wohnen organisieren, über das das Haushaltsgeld ausgezahlt wird.
Wenn nein, dann ist es nicht so einfach zu behaupten, sie sei geschäftsunfähig. Dazu bedarf es eines (fach-)ärztlichen Gutachtens.

Betreute mit einer paranoiden Schizzophrenie gibt es eine ganze Menge. An die von Dir geschilderten Probleme darfst Du dich schon mal gewöhnen. Die kann man aber auch händeln.
Dass der Vater irgendwann einmal als Betreuer durch war, ist kein Wunder: er wird sicherlich ein Bestandteil des Wahnsystems der Betreuten gewesen sein. Das hält keiner lange aus, wenn er als Teil des Wahns gleichzeiteitig noch Verwandter und Betreuer ist.
Die Rechtsanwälte haben üblicherweise keine Ahnung von psychischen Krankheiten, weil so was in ihrer Ausbildung nicht vorkommt. (Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen)

Wenn die Betreute den persönlichen Kontakt zu Dir verweigert, dann baue ein Netz um sie herum auf, über dass Du erfährst, was gerade los ist, und in welchen Dingen du aktiv werden kannst bzw. mußt.
Überstürze die Kontaktaufnahme nicht, die Betreute braucht ihre Zeit. Du auch.

Vergiss nicht das Gericht auf dem Laufenden zu halten. Dann gibt es später beim Jahresbericht und der Rechnungslegung keine bösen Überraschungen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.04.2017, 22:10   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.11.2016
Beiträge: 18
Standard

Hallo Imre,

Also wie gesagt, Geschäftsunfähigkeit liegt definitiv vor, das steht im Gutachten. Bei meinen bisherigen Betreuten war es immer so, dass sie bei Geschäftsunfähigkeit nicht mehr auf das Konto zugreifen konnten. Da fragt die Bank auch jedesmal nach. Deswegen handhabe ich diese Betreuten wie Betreute mit Eiwi auf der Vermögenssorge, also was die Kontoführung anbelangt.
Ich hatte auch den Eindruck, dass das Gericht gedacht hat " okay wir probierens nochmal mit ner Soz.päd. So ein bisschen Heitschipopeitschi kann ja nicht schaden
Beeny ist offline  
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Alt 27.04.2017, 06:21   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bei meinen bisherigen Betreuten war es immer so, dass sie bei Geschäftsunfähigkeit nicht mehr auf das Konto zugreifen konnten.
Du darfst nicht vergessen, dass es Geschäftsunfähige gibt bei denen man dem äusseren Anschein nach davon nichts merkt und es auch nicht vermutet auf Grund ihres Auftretens. Diese menschen gehen ja nicht immer nur zu der Bank die von der GU weiss, auf der Stirn ist das nicht geschrieben.

Zu deiner Frage bin ich zur Zeit evtl. nicht der richtige Ratgeber, ich schiebe im Moment einigen Frust bei einigen Betreuten. Es geschieht bei einzelnen jetzt immer öfter dass versucht wird den Betreuer ins Messer laufen zu lassen gerade mit so Dingen wie Unterschriften zur Bestätigung.

Im Moment würde ich sagen, beantrage den EiWi und mache ein zweites Konto auf zu dem du keine Karte hast.. Wenn sie dir hinterher nicht unteschreibt, dass du dort nicht verfügt hst dann kannst du wenigstens nachweisen mangels Karte dort nix gemacht zu haben. Die Bank sollte das letzendlich auch bestätigen können.
In solchen Fällen teile ich dem Rechtspfleger sofort die Problemlage mit und auh meinen dazugehörigen Lösungsvorschlag. Dann solte das hinterher bei der R- Legung keine Überraschungen geben.
Aber warte noch mal ab ob andere (geduldigere) Kollegen zurZeit nicht doch ne bessere Idee haben.

Zum Rest....siehe Imre
__________________
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michaela mohr ist offline  
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