Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimbewohner: Männerwohnheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
habe das jetzt das erste mal und wollte sicherheitshalber nochmal hier nachfragen. Mein Betreuter ist im MännerwohnHEIM - ...
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27.04.2017, 10:21 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Heimbewohner: Männerwohnheim
Hallo Zusammen,
habe das jetzt das erste mal und wollte sicherheitshalber nochmal hier nachfragen. Mein Betreuter ist im MännerwohnHEIM - ich würde Heimbewohner abrechnen? Heimvertrag gibt's nicht, aber er bekommt Verpflegung vom Haus, Unterkunft und Betreuung. Sehe ich so richtig, oder? Danke Maren |
27.04.2017, 15:30 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
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Wo ist er denn gemeldet?
Ist er nur einen längeren Zeitraum in diesem Wohnheim und hat noch eine eigene Wohnadresse oder ist er dort mit Wohnsitz gemeldet? Wenn er dort gemeldet ist, muss er auch als Heimbewohner abgerechnet werden, wenn er eine andere Meldeadresse hat, an die er wieder zurückkehrt nicht.
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
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