Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetrag gekürzt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Mein Betreuer hat einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. Er zahlt mir jeden Monat einen Barbetrag aus meiner Rente.
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29.04.2017, 14:22 | #1 |
Neuer Gast
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Beiträge: 2
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Barbetrag gekürzt
Hallo zusammen,
Mein Betreuer hat einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. Er zahlt mir jeden Monat einen Barbetrag aus meiner Rente. Nach einem Klinikaufenthalt vor einigen Monaten hat er einfach meinen Barbetrag um 30 % gekürzt. Darf er das einfach so? |
29.04.2017, 14:44 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Prinzipiell dürfen : ja. Aber das sollte vorher mit dem Betroffenen besprochen werden. Die Gründe sollten erläutert werden , Zahlen offen gelegt und die Notwendigkeit erklärt werden .
Du schreibst nach einem Kliniaufenthalt. Könnte es sein, dass nun Z.B. die Rechnung für die Zuzahlung gekommen ist? Oder sonst eine Forderung die beglichen werden muss? Dann ist es - soweit möglich - schon sinnvoll, monatlich etwas Geld zur Seite zu legen um die Schulden zu bezahlen . Aber das sind nur Mutmaßungen. Nach dem warum musst du deinen Betreuer fragen Geändert von Boomer (29.04.2017 um 16:16 Uhr) |
29.04.2017, 15:00 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 25.04.2017
Beiträge: 2
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Danke für die Antwort.
Über dieses Thema hat er mit mir noch nie gesprochen, aber wenn du meinst, dass er mir die Gründe erläutern müsste, dann werde ich ihn mal darauf ansprechen. |
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