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Bringt eine Pflegestufe Erhöhung Vorteile

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bringt eine Pflegestufe Erhöhung Vorteile im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten Wenn die Heimkosten eines Pflegeheim Bewohners von seiner mini Rente und Sozialamt bezahlt ...


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Alt 29.04.2017, 19:39   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard Bringt eine Pflegestufe Erhöhung Vorteile

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten
Wenn die Heimkosten eines Pflegeheim Bewohners von seiner mini Rente und Sozialamt bezahlt werden, lohnt sich da noch eine Höherstufung in eine höhere pflegestufe.
zb. -Erhöhung von 1 auf 2

Bringt eine Erhöhung der Pflegestufe in diesem Fall Vorteile?
berty45 ist offline  
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Alt 29.04.2017, 20:34   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Hallo, zunächst mal sind es seit 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern 5 Pflegegrade und andere erhebliche Änderungen bei der Finanzierung. Bitte informieren.

Sebstverständlich lohnt sich die Einstufung in einen höheren Pflegegrad für den Bewohner eines Pflegeheimes immer, weil er dann Anspruch auf mehr oder verbesserte Gesundheitsleistungen hat. Und das sollte im Vordergrund stehen.

Finanzielle Vorteile wird dies nicht direkt bringen. Aber das steht doch sicher nicht vorrangig im Fokus.

Geändert von Hein Klein (29.04.2017 um 20:44 Uhr)
Hein Klein ist offline  
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Alt 01.05.2017, 13:03   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard

Danke für Antwort

ich weiß, meine pflegestufe 1 entspricht pflegegrad 2
Somit werde ich jetzt pflegegrad 3 beantragen.

Was bedeutet Anspruch auf mehr oder verbesserte Gesundheitsleistungen?

Kann ich dadurch schnelleren Arzt Termin, oder med. Hilfsmittel bekommen
Zb. E-rollstuhl, oder notwendige Geräte

mein Therapeut empfiehlt dringend die benutzung von XXX (Keine Werbung bitte) um in zukunft höhere pflegegrade zu vermeiden.
berty45 ist offline  
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Alt 01.05.2017, 13:21   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Sebstverständlich lohnt sich die Einstufung in einen höheren Pflegegrad für den Bewohner eines Pflegeheimes immer, weil er dann Anspruch auf mehr oder verbesserte Gesundheitsleistungen hat.
Wie kommst du denn darauf?

Die notwendige Pflege wird sich nicht verändern. Durch den höheren Pflegegrad ändern sich jedoch die Kosten u.U. massiv.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 01.05.2017, 13:27   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Durch den höheren Pflegegrad ändern sich jedoch die Kosten u.U. massiv.
Mit dem neuen Pflegegesetz erhöhen sich die Kosten für den zu Pflegenden bei Höherstufung nicht mehr! Einfach mal lesen.
Hein Klein ist offline  
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Alt 01.05.2017, 13:42   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

der höhere Pflegegrad bringt für vollstationär untergebrachte Pflegeheimbewohner seit dem 01.01.2017 keinerlei Vorteile mehr. Weder finanziell noch in den Leistungen. Die Einrichtung hat stets, und zwar unabhängig vom Pflegegrad, den Versorgungsbedarf des Heimbewohners zu decken.

Der Vorteil ist ausschließlich finanzieller Natur für das Pflegeheim. Begründet ist dies in der seit 01.01.2017 geänderten Pflegesatzsystematik. Die Pflegesätze sind so ausgerichtet, dass für jeden Heimbewohner nach Abzug der Pauschalleistung der Pflegekasse, in den Pflegekosten der gleiche Eigenanteil übrig bleibt (sog. "einrichtungseinheitlicher Eigenanteil" - EEE). Da dieser EEE von den Pflegekassen im Internet veröffentlicht wird ist er übrigens ein guter Preisvergleichsindikator.

Damit aber die Finanzierungssicherheit der Einrichtung gewährleistet bleibt (höherer Pflegebedarf = höherer Personalbedarf) sollte, wenn erforderlich, auch ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Andernfalls könnte das Pflegeheim dazu schriftlich auffordern und nach zwei Monaten die höheren Pflegekosten berechnen, ohne dass die Pflegekasse die höheren Leistungen zahlt (da ja kein neuer Pflegegrad festgestellt wurde). Im Ergebnis zahlt dann der Pflegeheimbewohner drauf.

Viele Grüße
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 01.05.2017, 14:33   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
Damit aber die Finanzierungssicherheit der Einrichtung gewährleistet bleibt (höherer Pflegebedarf = höherer Personalbedarf) sollte, wenn erforderlich, auch ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Andernfalls könnte das Pflegeheim dazu schriftlich auffordern und nach zwei Monaten die höheren Pflegekosten berechnen, ohne dass die Pflegekasse die höheren Leistungen zahlt (da ja kein neuer Pflegegrad festgestellt wurde). Im Ergebnis zahlt dann der Pflegeheimbewohner drauf.
Viele Grüße Oliver
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wenn ich das richtig verstehe sollte ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekassegestellt werden-
berty45 ist offline  
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Alt 01.05.2017, 16:08   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

@berty45: bei vollstationärer Pflege und tatsächlich höherem Pflegebedarf würde ich das persönlich so machen (ich formuliere das so umständlich, da ich keine individuelle Rechtsberatung leisten darf).

Viele Grüße
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 02.05.2017, 11:59   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
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danke für info,
neues antragsformular ist unterwegs
berty45 ist offline  
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Alt 02.05.2017, 17:39   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
neues antragsformular ist unterwegs
Und nicht vergessen den Sozialhilfeträger davon zu informieren.
__________________
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agw ist offline  
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