Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Betreuungsgerichts? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
mein Schwiegervater ist vor 1O Monaten verstorben. Er stand bis zu seinem Tod 6 Jahre lang unter gesetzlicher ...
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29.04.2017, 20:28 | #1 |
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Beiträge: 4
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Haftung des Betreuungsgerichts?
Hallo zusammen,
mein Schwiegervater ist vor 1O Monaten verstorben. Er stand bis zu seinem Tod 6 Jahre lang unter gesetzlicher Betreuung. Im Zuge der Nachlassabwicklung - die dadurch erschwert wird, dass die gesetzliche Betreuerin nicht kooperiert - haben wir herausgefunden, dass die Betreuerin meinen Schwiegervater betrogen hat (Bsp. Kauf von Werkzeug und Kleidung für eigenen Bedarf, Zeitung vom Schwiegervater bezahlt). Mein Schwiegervater lebte in seiner eigenen Wohnung mit anderen Bedürftigen in einer Alterswohngemeinschaft, die von der Betreuerin organisiert wurde. Wir haben festgestellt, dass mein Schwiegervater die Miete inkl. aller Nebenkosten alleine bezahlt hat. Z.B. gab es auch einen Internetanschluss und hohe Gesprächsgebühren ins europäische Ausland - alles wurde von ihm bezahlt. Aufgrund seiner Erkrankung (Schlaganfall + Altersdemenz) konnte er den Anschluss nie nutzen! Barabhebungen vom Nachlasskonto nach dem Tod des Betreuten durch die Betreuerin usw. Ich könnte hier eine ellenlange Liste mir Verfehlungen aufführen. Dem Betreuungsgericht waren einige Verfehlungen bekannt - den Rest habe ich nach unzähligen Telefonaten, Mails und Briefen selber recherchiert. Ich bin mir sicher, das ist noch nicht alles, weil ich immer noch keine Belege und Rechnungen von der Betreuerin erhalten habe. Viele dieser Verfehlungen waren dem Betreuungsgericht nicht bekannt, weil es in unseren Augen die Rechnungslegung der Betreuerin nicht korrekt geprüft wurde. Kann man hier das Betreuungsgericht in Haftung nehmen? Wir haben das zuständige Amtsgericht mehrfach angeschrieben - keine Reaktion. Wie seht ihr die Angelegenheit? Euer Hasemännchen |
30.04.2017, 19:13 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Du kannst gegen die Betreuerin klagen, wenn Du Ihr Fehlverahlten gut belegen kannst. Wenn das Betreuungsgericht etwas versäumt hat, wird es bei der Gelgenheit herauskommen. Gegen das Betreuungsgericht zu klagen ist zumindest vorher schon ziemlich sinnlos, weil Du in der Beweispflicht bist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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