Dies ist ein Beitrag zum Thema Stranantrag? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Community,
ich habe vor wenigen Tagen einen Betreuungsfall erhalten, folgender Hintergrund: B. liegt im Krankenhaus am Beatmungsgeräte. Sie war ...
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30.04.2017, 15:12 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Stranantrag?
Liebe Community,
ich habe vor wenigen Tagen einen Betreuungsfall erhalten, folgender Hintergrund: B. liegt im Krankenhaus am Beatmungsgeräte. Sie war vorher zuhause. Sie hat eine Lungenentzündung, schlechte Blutwerte, vor allem schlechte Nierenwerte, ein Bein wurde bereits vor Jahren amputiert. Die B. lehnte eine Behandlungen durch den Hausarzt wohl stets ab, der ambulante Pflegedienst, welcher eigentlich täglich beauftragt war, durfte ebenfalls so gut wie nie in die Wohnung. Bereits zwei Wochen vor der Einweisung stützte die B. wohl aus dem Rollstuhl und zog sich einen Bruch des Beines über dem Knie zu. Der Ehemann hielt es nicht für nötig, sie ins Krankenhaus einzuweisen, sondern kaufte ihr Schmerzmittel und gut ist.... Zudem war die Dame auch sonst in sehr schlechtem Pflegezustand, schlechter Hautzustand mit Dekubitus. Aufgrund der Nicht- Behandlung ist das Bein nun nicht mehr zu retten, da alles komplett verschoben und verkürzt ist. D.h., wenn sie die nächsten Tage übersteht, wird auch das zweite Bein amputiert werden müssen.. Sollte oder muss ich sogar, hier eine Strafantrag gg. den Ehemann wegen unterlassener Hilfeleistung o.ä. stellen und wenn ja genügt hier der AK Gesundheitsfürsorge, bzw. Vertretung gg. Behörden usw..? Danke für eure Antworten. |
30.04.2017, 19:09 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin Faddl
So ganz genau wird Dir das hier keiner benaworten können. Du kannst dir aber z.B. einen Beratungsschein holen und grundsätzlich mal einen Anwalt befragen, ob sich eine Anzeige lohnt. Sprich: ob Du genügend justiziables Material zusammen bekommst, um halbsegs erfolgreich gegen den Ehemann vorgehen zu können. Du solltest aber auch herausfinden, ob der Ehemann seine Frau wirklich los werden wollte oder einfach nur zu bräsig war/ist. So ein Strafantrag innerhalb der Familie ist schon eine ziemich harte Nummer. Als allerserstes solltest Du aber Deine Betreute dazu befragen. Gegen ihre Willen ist keine Anzeige drin. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.04.2017, 21:11 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Danke für die Antwort. Los werden wollte der Mann sie sicher nicht, denke er war einfach überfordert und sich der Schwere nicht Bewusst. Deshalb für mich auch nur die Überlegung unterlassene Hilfeleistung. Mir ging es hauptsächlich um die Frage nach der Verpfichtung einer Strafanzeige. Ohne solche werde ich davon sicher absehen.Die Betreute fragen wäre sowieso schwierig da sie wie gesagt am Beatmungsgerät hängt, stark sediert und keiner weiss ob sie durch kommt.
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01.05.2017, 07:48 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was soll mit dem Strafantrag bewirkt werden? Meiner Meinung nach wäre allerhöchstens zu überlegen ob beide eine Betreuung in Gesundheitsangelegenheiten bräuchten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.05.2017, 10:56 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Das mit der Strafanzeige gegen den Ehemann würde ich vergessen, auf die Bestimmungen des StGB möchte ich hier aber nicht weiter eingehen.
Was m.E. viel relevanter ist, ist die mögliche Amputation des Beines. Hierzu sind mehrere Fragen zu klären: Kann die Betreute noch einen freien Willen bilden und stimmt der Amputation zu? Falls sie zur freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist, solltest du mit den Ärzten sprechen, ob eine Amputation wirklich erforderlich ist. Wenn dies aus ärztlicher Sicht bejaht wird, musst du vor dem Eingriff einen Antrag auf Genehmigung nach § 1904 BGB stellen. |
03.05.2017, 10:20 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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[quote=Schnieder;104968]Das mit der Strafanzeige gegen den Ehemann würde ich vergessen, auf die Bestimmungen des StGB möchte ich hier aber nicht weiter eingehen.
Was m.E. viel relevanter ist, ist die mögliche Amputation des Beines. Hierzu sind mehrere Fragen zu klären: Kann die Betreute noch einen freien Willen bilden und stimmt der Amputation zu? Falls sie zur freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist, solltest du mit den Ärzten sprechen, ob eine Amputation wirklich erforderlich ist. Zitat:
§ 1904 Abs. 4 BGB. Meldung an das Gericht hierüber ging schon raus, mit der Bemerkung, das Schreiben als Antrag anzusehen, sollte es eine Genehmigungspflicht doch bejahen. |
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