Dies ist ein Beitrag zum Thema Abgrenzung Vermögensvors. und Gesundheitsvor. im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Mitlesende und Mitschreibende,
bei einer Betreuten habe ich die Vermögensvorsorge und Wohnungsangelegenheiten (inkl. der Behörden und Ämter innerhalb dieser ...
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05.05.2017, 13:40 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Abgrenzung Vermögensvors. und Gesundheitsvor.
Hallo Mitlesende und Mitschreibende,
bei einer Betreuten habe ich die Vermögensvorsorge und Wohnungsangelegenheiten (inkl. der Behörden und Ämter innerhalb dieser Kreise). Um die Gesundheit möchte sich meine Betreute selber kümmern. Jetzt überlegt sie, ob sie sich noch mehr Hilfe ins Haus holt (bisher nur Putzhilfe). EDIT: Hilfe bei der Körperpflege, Lebensmittel einkaufen lassen usw.) Durch die Pflegestufe und andere Transferleistungen ist genug da, dies zu installieren. Wenn ich die Forumseinträge richtig interpretiere und die Beschreibung im Lexikon richtig verstanden haben sollte, dann heißt das doch, dass ich den Vertrag für die zusätzlichen Dienstleistungen weder absegnen oder unterschreiben darf, ABER mich hinter die Bezahlung klemme und da ein Auge drauf habe. Oder fällt sowas komplett in die Gesundheitsvorsorge und ich darf da überhaupt nichts machen? MfG Seb Geändert von BBvSeb (05.05.2017 um 14:03 Uhr) |
05.05.2017, 15:39 | #2 |
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Moin,
Du schreibst ja, dass die finanziellen Mittel ausreichend sind. Und solange es die Gesundheit der Betreuten fördert ist das auch ok. Wenn ich es richtig verstehe ist euer "Verhältnis" bestens. Erst wenn ihre Maßnahmen auf Dauer in den Ruin führen würden, müsstest Du dir etwas einfallen lassen. Warum also nicht? |
05.05.2017, 15:47 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Der Sachverhalt fällt m.E. unter die Vermögenssorge, da du diese innehast kannst du auch die entsprechenden Verträge abschließen.
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05.05.2017, 15:56 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Sie kann die Verträge durchaus auch selbst abschließen, soweit sie bei Verstand ist.
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05.05.2017, 21:39 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Sofern es um Verträge mit Dienstleistern (und damit um Geld) geht und/oder u Behörden, bei denen die Anträge für das nötige Geld geht, ist es Deine Sache, dich darum zu kümmern. Natürlich in Absprache mit Deiner Betreuten, die auch gerne unterschreiben darf. Wenn kein EiWi besteht sogar rechtskraftbildend sofern es sich um Verträge handelt. Die Anträge bei Behörden mußt Du unterschreiben, sofern Du da schon als Betreuer bekannt bist. Die Betreute darf da auch unterschreiben, um ihren Willen kund zu tun. Solange Du bei der Behörde noch nicht als Betreuer bekannt bist, und damit das Verfahren an Dich gezogen hast, gilt dort auch die Unterschrift der Betreuten als rechtskraftbildend. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.05.2017, 17:22 | #6 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Hallo Imre,
Danke für die Antwort. Und den anderen natürlich auch. Ein schönes Wochenende. |
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