Dies ist ein Beitrag zum Thema Außerordentliche Heimplatzkündigung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
eine Frage an Euch zu folgendem Fall:
ich bin Betreuer mit allen relevanten AK´s für eine 44jährige Dame, ...
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05.05.2017, 14:48 | #1 |
Stammgastanwärter
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Außerordentliche Heimplatzkündigung
Liebe Teilnehmer,
eine Frage an Euch zu folgendem Fall: ich bin Betreuer mit allen relevanten AK´s für eine 44jährige Dame, die an einem Korsakow-Syndrom leidet. Ihre Gedächtnisleistungen sind stark eingeschränkt, die Dame hat z.B. vergessen, dass sie Mutter eines 15 Monate alten Kleinkindes ist. (Das Kind befindet sich seit 12 Monaten in einer Pflegefamilie.) Die Dame ist aktuell geschlossen im Rahmen der Eingliederungshilfe in einem Heim an der österreichischen Grenze untergerbracht. Ihre älteren Kinder leben beim Ex-Ehemann 300 km entfernt. Ich bin seit Monaten bemüht, einen geeigneten geschlossenen Wohnplatz in der Nähe der Kinder zu erhalten. Auch weil ich mit dem aktuellen Heim sehr unzufrieden bin. Nun befindet sich die Dame gerade per PsychKG - Beschluss im KH und das Heim hat den Heimvertrag per außerordentlicher Kündigung fristlos gekündigt. Meine Überlegung: ich akzeptiere die Kündigung und das KH sucht einen neuen geeigneten Platz für meine Betreute in (weitläufiger) Umgebung ihrer Kinder. Ich glaube einfach, dass ein KH, das einen Patienten entlassen möchte erfolgversprechender einen Wohnplatz finden kann. Was meint Ihr?? Kann ich so agieren? Schöne Grüße Klima |
05.05.2017, 21:45 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ob nun die Mitarbeiter des Krankenhaus oder des Heimes besser einen Heimplatz finden, kann ich nicht beurteilen. Ob Du die Kündigung des Heimes akzeptieren kannst, würde ich auch davon abhängig machen, wie die Betreute finanziell abgesichert ist. Wenn sie nach dem Rauswurf aus dem Heim als Obdachlos gilt, könnte es mit der Kostenträgerschaft egal wofür schwierig werden. Die KV-Frage sollte natürlich genauso geklärt sein, wie die KÜ-Frage, wenn ein Heimplatz in weit weg gefunden wird. Gehe mal davon aus, dass sich alle nach besten Kräften wegducken werden, wenn es ans Zahlen geht... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.05.2017, 08:47 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Heim kann nur bedingt eine fristlose Kündigung aussprechen bei dieser Sachlage. Hattest du die Kündigungsgründe überprüft? Sind sie stichhaltig genug? Letztendlich darfst du die Kündigung meiner Meinung nach nicht akzeptieren. Nicht aus Kostengründen, die spielen wohl eher eine untergeordnete Rolle denn für die Langzeitunterbringung ist ja schon scheinbar shon ein Kostenträger da. Deshalb gehts bei diesem letztendlich nur um einen Einrichtungswechsel , er bleibt ja auch weiterhin Kostenträger. Wenn jetzt aber der PsycKG Beschluss endet wird die Dame aus der Klinik wohl entlassen. Obdachlos kann sie nicht werden, denn es gibt ja noch den Langzeitbeschluss, auf die Strasse kann man sie alleine aus diesem Grund nicht entlassen. Deine Frage wer jetzt "besser" sucht verstehe ich nicht so ganz. Zitat:
Es geht vordringlich jetzt darum die Unterbringung zu sichern bis ein neuer Platz gefunden ist der gut zu der Sitauation bzw. der Krankheit passt. Du könntest z. B. beim Kostenträger nach passenden Eirichtungen in der neuen Gegend nachfragen. Die haben in der Regel Listen dafür. Letztendlich würde ich an deiner Stelle mich selbst mit allen anderen zusammen um einen neuen Heimplatz bemühen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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