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Betreuungsverfahren beeenden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfahren beeenden im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Bekannter hat für mich beim Amtsgericht eine Betreuung angeregt für Gesundheitsfürsorge. Die Tage bekam ich eine Email von ...


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Alt 08.05.2017, 16:32   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.05.2017
Beiträge: 4
Standard Betreuungsverfahren beeenden

Hallo,

ein Bekannter hat für mich beim Amtsgericht eine Betreuung angeregt für Gesundheitsfürsorge.
Die Tage bekam ich eine Email von einer Sozialarbeiterin des Gesundheitsamtes, dass sie im Rahmen des Betreuungsverfahrens einen Sachstandsbericht erarbeiten soll und mir einen Termin genannt, an dem sie mich in meiner Wohnung aufsuchen möchte.
Ich antwortete darauf, dass das Betreuungsverfahren eingestellt werden kann und ich auch keine Gespräche mit ihr oder der Behörde möchte.Sie antwortetet mir, sie würde meine Email an die Betreuungsbehörde weiterleiten.
Also wird das Verfahren nun eingestellt? Es heißt ja immer, nach freiem Willen darf kein Betreuer bestellt werden und diesen habe ich ja geäußert, dass es eingestellt werden kann. Da in unserer Stadt sowieso die Ämter restlos überlastet sind, muss ich doch sicher nicht befürchten, dass man mich zu einem Gutachter schickt. Im Internet findet sich leider wenig darüber, wie man das wieder einstellen lassen kann, nur das es Monate dauern könnte.
Die Betreuungsbehörde kann nun sowieso keinen Sachstandsbericht verfassen. Laut Internet hätte man mir eigentlich erst schreiben müssen, dass ein Betreuungsverfahren angeregt wurde und welche Stellen an diesem Verfahren beteiligt sind, man solle mit Terminen nicht überrascht werden. Genau das ist aber geschehen. Ich wusste ja auch erst nicht, was genau die Sozialarbeiterin mit Sachstandsbericht meinte, ich vermute, einen Sozialbericht oder sollte sie auch gleich ein Gutachten anfertigen? Jedenfalls schien sie mit meiner Absage kein Problem gehabt zu haben. Die Ämter sind ja sicher froh, wenn jemand freiwillig das ganze absagt.
Susanne40 ist offline  
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Alt 08.05.2017, 17:14   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich antwortete darauf, dass das Betreuungsverfahren eingestellt werden kann
Das wird auf diese Art evtl. so nicht möglich sein. Viel hängt davon ab was in der Betreuungsanregung steht.
Ein Gespräch mit dem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes war deshalb nicht unbedingt klug. Das wäre eine Gelegenheit gewesen Einzelheiten zu erfahren und die eigene Meinung zu dieser Anregung kund zu tun.

Behörden die einen Hinweis erhalten, dass jemand in Not ist müssen dem nachgehen. Da reicht nicht ein Satz am Telefon: will ich nicht.

Wenn du der Meinung bist keine Hilfe zu benötigen könntest du das dem Gesundheitsamt so mitteilen, dass diese deine Meinung teilen.

Wie gesagt, einfach wiel du sagtest: nö, will ich nicht, ist das Verfahren noch nicht beendet. Wobei, wie gesagt vieles auf den Inhalt der Betreuungsanregung dabei ankommt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.05.2017, 17:49   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Susanne

So eine rechtliche Betreuung ist schon was, mit einem hohen Stellenwert und starkem Einfluss auf eigene Rechte. Das gibt es nur über das Gericht.
Und deshalb gibt es da Spielregeln, die man Gesetze nennt und um die die Mitspieler (Richter, Rechtspfleger, Betreuungsbehörden, Gutachter, Betreuer, Betreute und eben auch die, die in ein Betreuungsverfahren hineingeraten - also auch für Dich).

Wenn irgendwer ein Betreuungsverfahren anregt, dann wird damit ein Verwaltungsakt angeleiert und das Gericht hat dem nachzugehen. Es wird eine Stellungnahme von der Betreuungsstelle und ein Gutachten von einem Facharzt fordern und - falls eine Betreuung nicht gleich unnötig erscheinen sollte - auch noch eine Anhörung bei dem Richter oder der Richterin stattfinden.
Eine rechtliche Betreuung bekommt man nciht einfach so geschenkt. Da müssen auch Voraussetzungen erfüllt sein, um eine zu bekommen. Die rechtliche Betreuung soll ja eine Hilfe und Untersützung für die jenigen sein, die ihre eigenen Angelgenheiten nicht oder mehr selber vertreten können.
Um diese Voraussetzungen zu prüfen ist das durchuas aufwändige Procedere nötig.

Du findest das vielleicht nervig und hast keinen Bick drauf - vielleicht benötigst Du die Betreuung ja wirklich nicht - aber Du hast die "Spielregeln" unbekannterweise nicht drauf und dich ungeschickt verhalten. Da geht es Dir so wie vielen.

Einfach nur zu sagen: "Das will ich nicht" reicht nicht aus.
Es kommt darauf an, dass Dein Wille auch "frei" ist.
Ein Wille kann durchaus auch "unfrei" sein, z.B. wenn man aufgrund einer akuten Krankheit einen anderen Willen hat als zu einem Zeitpunkt, an dem die Krankheit nicht da oder nicht akut ist.
Ebenso will das Gericht auch wissen, was für Problemlagen anstehen und ob du auch tatsächlich darum weißt, wie Dir die entsprechenden Risiken bekannt sind und Du auch bewußt bereit bist, diese einzugehen.
Diese Fragestellung behandelt den Kern des "freien Willens".

Es ist also durchaus ratsam gerade nicht mit Händen und Füßen alle abzuwehren, die in dem Betreuungsverfahren beteiligt sind, sondern sich anzuhören, was sie zu sagen und zu fragen haben und ihnen in aller Ruhe die eigene Situation zu vermitteln und dann zu sagen: Ich will - oder ich will keine Betreuung.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.05.2017, 16:35   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.05.2017
Beiträge: 4
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Danke für eure Antworten.
Im Online-Lexikon für Betreuungsrecht steht, dass unter Umständen auch Nachbarn, Vermieter und Angehörige befragt werden könnten.
Ist das wirklich so einfach machbar, nur weil jemand anderes etwas angeregt hat, dass man jemanden beim Vermieter und Nachbarn bloßstellen könnte? Jeder kann sich ja denken, wie über einen geredet werden würde und dass der Vermieter auch keinen guten Eindruck mehr hätte. Ich bin ja weiter nicht auffällig, ich vermülle meine Wohnung nicht oder raste sonst irgendwie aus, ich verlasse nur kaum meine Wohnung, das ist alles. Nur aufgrund starker sozialer Phobie kann doch nun nicht so ein Aufstand passieren. Seit zwei Wochen habe ich weder von der Betreuungsbehörde noch von dem Gericht eine Nachricht erhalten, ich hoffe also, dass man es nun einfach einstellt. Kann ich vom Gericht eine Benachrichtigung verlangen, dass es eingestellt wurde? Oder wurde es vielleicht überhaupt nicht eingeleitet, da ich auch keinen Brief über eine Einleitung bekommen habe.
Susanne40 ist offline  
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Alt 10.05.2017, 19:26   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Zitat:
Zitat von Susanne40 Beitrag anzeigen
Ist das wirklich so einfach machbar, nur weil jemand anderes etwas angeregt hat, dass man jemanden beim Vermieter und Nachbarn bloßstellen könnte?
Bei Angehörigen wird schon mal nachgefragt, sofern sie leicht erreichbar sind.
Vermieter und Nachbarn werden bestenfalls dann einbezogen, wenn besondere Gründe vorliegen. Dem Gericht ist durchaus klar, dass Anfragen wg. Betreuung Tuscheleien verursachen.


Zitat:
Zitat von Susanne40 Beitrag anzeigen
Seit zwei Wochen habe ich weder von der Betreuungsbehörde noch von dem Gericht eine Nachricht erhalten, ich hoffe also, dass man es nun einfach einstellt.
Die Mühlen mahlen da recht langsam. Zwei Wochen ist da eine kurze Zeit.


Zitat:
Zitat von Susanne40 Beitrag anzeigen
Kann ich vom Gericht eine Benachrichtigung verlangen, dass es eingestellt wurde? Oder wurde es vielleicht überhaupt nicht eingeleitet, da ich auch keinen Brief über eine Einleitung bekommen habe.
Das wird wohl von jedem Gericht unterschiedlich gehandhabt.
Sowohl wg. der Einleitung des Verfahrens, als auch mit der Einstellung. Netter ist natürlich, wenn ein Gericht schreibt, was los ist.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.05.2017, 15:25   #6
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Registriert seit: 04.05.2017
Beiträge: 4
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Heute Brief bekommen, Betreuungsverfahren wurde eingestellt.Es geht also doch so einfach und ohne erst zu einem Gutachter zu müssen. Also reicht es doch aus, zu sagen man wolle es nicht
Susanne40 ist offline  
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Alt 12.05.2017, 16:08   #7
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Benutzerbild von lucky72
 
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Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von Susanne40 Beitrag anzeigen
Heute Brief bekommen, Betreuungsverfahren wurde eingestellt.Es geht also doch so einfach und ohne erst zu einem Gutachter zu müssen. Also reicht es doch aus, zu sagen man wolle es nicht
Eine solche Entscheidung ist natürlich dem Einzelfall zuzurechnen und nicht allgemein übertragbar bzw. aussagekräftig im Rahmen der Anregung einer Betreuung.
__________________
cogito ergo sum
lucky72 ist offline  
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Alt 12.05.2017, 16:17   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.05.2017
Beiträge: 4
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Kommt halt darauf an wo man wohnt. Hier im Osten haben sie weder genügend Mitarbeiter noch die Zeit sich um jeden besonders zu kümmern. Schon gleich am Beginn merkte man, dass die Mitarbeiterin sowohl vom Gesundheitsamt als auch die Betreuungsbehörde kaum Lust hatten sich damit großartig zu befassen. Für mich war es gut, aber hätte nun jemand durchaus tatsächlich Hilfe benötigt, dann hätten sie es ebenso einfach ohne weitere Überprüfung beendet.
Susanne40 ist offline  
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Alt 12.05.2017, 16:33   #9
Einsteiger
 
Benutzerbild von lucky72
 
Registriert seit: 09.05.2017
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 10
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Wie schon vorher hier erwähnt, hängt natürlich einiges von dem Inhalt der Betreuungsanregung ab hinsichtlich der Entscheidung der zuständigen Betreuungsbehörde bzw. dem Betreuungsgericht.
__________________
cogito ergo sum
lucky72 ist offline  
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