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Ablehnung v Haftpflicht/Hausratversicherung als absetzbares Einkommen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablehnung v Haftpflicht/Hausratversicherung als absetzbares Einkommen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, für einen Betreuten möchte ich gerne eine Haftpflicht- und Hausratversicherung vom Sozialamt - nach deren Prüfung der Angemessenheit ...


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Alt 09.05.2017, 16:35   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.10.2014
Beiträge: 11
Standard Ablehnung v Haftpflicht/Hausratversicherung als absetzbares Einkommen

Hallo zusammen,

für einen Betreuten möchte ich gerne eine Haftpflicht- und Hausratversicherung vom Sozialamt - nach deren Prüfung der Angemessenheit - als absetzbares Einkommen anerkennen lassen.

Ich habe folgende Antwort vom Sozialamt erhalten:
"Beiträge zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung , die nach der Höhe angemessen sind, sind vom Einkommen abzusetzen.
Die Absetzung erfolgt jedoch nur bei Versicherungen, die bei Beginn des Leistungsbezuges bestanden haben.
Hierauf wurden wir in einem Rundschreiben der Kreisverwaltung XY als örtlicher Träger der Sozialhilfe am 03.02.2010 ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen.
Hintergrund war, dass durch den Eintritt eines Leistungsbezuges nicht automatisch auch ein Versicherungsvertrag durch die Versicherungsgesellschaften in Gang gesetzt wird, der letztendlich durch dann Steuergelder finanziert wird. "

Ist diese Antwort der Ablehnung rechtlich korrekt ? Welchen Weg gibt es alternativ für mittellose Betreute zu einem vorgenannten Vertragsschutz zu kommen ?
Denn als gesetzliche Vertreterin bin ich angehalten, dass der/die Betreute keine Schulden produziert oder solch bestehenden vermehrt.
Wie steht es mit meiner Haftung wenn für den/die Betreuten kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht ?

Herzlichen Dank vorab bereits für Eure Antwort(en) !


joliba



Geändert von joliba (09.05.2017 um 16:42 Uhr)
joliba ist offline  
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Alt 09.05.2017, 21:45   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Da würde ich noch mal nachhaken:
Hat der Betreute ein Einkommen ausserhalb der Grundsicherung (z.B. WfB-Lohn)? Von diesem Einkommen wäre eine Versicherung abzuziehen bei der Anrechnung.

Hat der Betreute kein Einkommen und lebt nur von Grundsicherungsleistungen, dann sollte die Versicherung schon vor der Beantragung der Grundsicherung bestanden haben.

Ansonsten gibt es Möglichkeiten eine Haftpflicht auch anerkennen zu lassen. Z.B. wenn eine vom Vermieter verlangt wird. Am besten schriftlich.

Wenn Der Betreute keine haftpflichtversicherung hat und auch nicht finanzieren kann, dann stehst Du dafür nicht in der Haftung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.05.2017, 12:47   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von joliba Beitrag anzeigen
Ich habe folgende Antwort vom Sozialamt erhalten:
"Beiträge zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung , die nach der Höhe angemessen sind, sind vom Einkommen abzusetzen.
Die Absetzung erfolgt jedoch nur bei Versicherungen, die bei Beginn des Leistungsbezuges bestanden haben.
Hmm...? Das kenne ich hier (in Baden-Württemberg) anders. Ich habe schon (angemessene) Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen während eines laufenden SGB12- Bezuges abgeschlossen, die dann auch anerkannt bzw. vom (Renten)Einkommen abgezogen werden konnten.

Siehe hierzu:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html

Da steht jedenfalls nix von einer bestehenden betr. Versicherung vor Leistungsbezug, oder habe ich das was übersehen?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 29.09.2017, 21:19   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 57
Standard Haftpflichtversicherung bei Eingliederungshilfe

Hallo liebe Kollegen,

ich wollte für einen Betreuten, der Eingliederungshilfe bezieht eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese wurde jedoch abgelehnt und zwar mit folgender Begründung:
"Bei stationären Heimbewohnern können wir keinen Bedarf für eine Privathaftpflichtversicherung erkennen, weil das Heim für seine Bewohner verantwortlich ist."

Bei Grundsicherung ging die Haftpflicht aber immer wenn der Betreute eigenes Einkommen hatte durch.
Gibt es hier einen Unterschied???
Steffenji ist offline  
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Alt 02.10.2017, 01:57   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Hallo Steffenji,

ich denke nicht, dass Heimbewohner bei einem Haftpflichtschaden über das Heim abgesichert sind.

Dass das Heim für seine Bewohner "verantwortlich ist" ... ist zwar nett, aber so schwammig, dass versicherungsrechtliche Haftungsfragen daraus nicht ableitbar sind.

Bitte doch das Heim, dir schriftlich zu bestätigen, dass alle privaten Haftpflichschäden deines Betreuten (auch die, die außerhalb der Einrichtung entstehen können z.B. im Straßenverkehr oder bei einem Klinikaufenthalt) von der Versicherung des Heims übernommen werden.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 02.10.2017, 21:37   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bitte nicht wundern über wenige Antworten hier. Die meisten User können hier hier zur Zeit weder Lesen noch schreiben. Gründe bitte unter der 2. Rubrik im Forum nachlesen
.
M. Mohr
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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absetzbares einkommen, versicherungen

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