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Bekleidungsgeld im Wohnheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bekleidungsgeld im Wohnheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich wohne in einem Wohnheim für Suchtkranke. Das Geld für die Bekleidung geht auf das Wohnheimkonto. Es wird mir aber ...


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Alt 09.05.2017, 15:52   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.05.2017
Ort: Hankensbüttel
Beiträge: 1
Standard Bekleidungsgeld im Wohnheim

Ich wohne in einem Wohnheim für Suchtkranke. Das Geld für die Bekleidung geht auf das Wohnheimkonto. Es wird mir aber nur gegen Vorlage einer Kaufquittung ausgezahlt, so das ich in Vorleistung treten müßte. Ansonsten soll ich Bekleidung nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters kaufen. Ich komme immer mit meinem Taschengeld aus , habe keine finanziellen Schwierigkeiten und bin gewohnt, meine Kleidung allein zu kaufen. Warum diese " Gängelung " und ist das rechtlich haltbar? Da ich ausziehen möchte sehe ich das als weitere, reine Schikane an.
timmidirk ist offline  
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Alt 09.05.2017, 20:39   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Ich habe den Thread mal hierhin verschoben. Im Vorstellungsbereich ist er nicht so gut aufgehoben...

Sieh da mit den Quittungen nicht als Gängelung an. Die Heime werden deshalb vom Sozialamt gegängelt:
Du hast als Heimbewohner Anspruch auf zusätzliches Bekleidungsgeld. Dafür müssen aber vom Heim die Quittungen beim Sozi eingereicht werden, sonst wird das Geld nicht erstattet. D.h. es müßte von Deinem Barbetrag abgezogen werden.

Wenn Du dem heim die Quittungen bringst ist es OK. Wenn nicht, dann will das Heim, dass Du nur in Begleitung vom Personal Klamotten einkaufen gehst. Wenn Du Geld vom Heim bekommst, aber keine Quittungen bringst und es Dir vom Barbetrag agezogen wird, dann bist Du sicherlich sauer. Da hat das Heim mit recht keinen Bock drauf.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.05.2017, 22:58   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
Standard

Ich arbeite in einer Wohneinrichtung für geistig behinderte Menschen. Wir handhaben das genau so, mal abgesehen davon dass keiner unserer Bewohner_Innen in der Lage ist, sich selbst Kleidung zu kaufen.
Aber diese Gelder sind nun mal, genau wie es Imre schildert, zweckgebunden und dürfen nur für den dafür vorbestimmten zweck verwendet werden. "Kleidergeld" eben...

Ich denke in deinem konkreten Fall ist es Dir zuzumuten, mit dem Kleidergeld in Vorleistung zu gehen, es wird dir ja unmittelbar nach Vorlage der Kaufquittung ausgezahlt.
lufu321 ist offline  
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Alt 10.05.2017, 07:49   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen, das sehe ich leider wieder mal anders.

Es ist im Prinzip üblich, dass Kleidergeld vor dem Kleidereinkauf an den Betreuten ausgezahlt werden wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er es letztendlich zweckentfremdet verwenden würde.
Es gibt Kandidaten die das Kleidergeld verballern- das ist tatsächlich dann ein (kleines) Problem da keine Quittungen vorgezeigt werden können beim Träger.
Das sollte aber im Grund die Ausnahme sein.

Die Forderung, jemand sollte es aus dem Barbetrag "vorstrecken" ist eine unzulässige Zumutung in meinen Augen.
Kleidergeld sind ca. 36 Euro pro Monat. Wenn jemand eichhörnchengleich im Sommer schon an den Winter denkt und sein Kleidergeld 4 Monate aufspart für ne dicke Winterjacke und feste Schuhe mittlerer Qualität dann kann er gar nichts "vorlegen". 4 Monate nicht ausgegebenes Kleidergeld übersteigen in der Höhe alleine schon weit den Barbetrag.

Als Betreuerin bin ich gegen solche einschränkende, zum Teil auch schlicht demütigende Regelungen und setze das andere Modell problemlos bisher auch durch.
Einfachstes Argument dazu: wenn man nie erprobt ob man im verantwortungsvollen Geldumgang (hoffentlich) Fortschritte erzielt hat dann kann man darüber auch keine Aussagen treffen.

Dazu:
Zitat:
Aber diese Gelder sind nun mal, genau wie es Imre schildert, zweckgebunden und dürfen nur für den dafür vorbestimmten zweck verwendet werden. "Kleidergeld" eben...
Wer ist man, einem Betreuten oder Heimbewohner von vorneherein zu unterstellen, dass er das nicht tun würde- zweckgebunden das Geld ausgeben?
Ich halte das für eine unzulässige Verallgemeinerung und auch Faulheit der jeweiligen Heimmitarbeiter sich an diesem Punkt differenziert mit dieser Problematik und dem Betroffenen auseinanderzusetzen.
Bitte diesen Satz jetzt auf keinen Fall persönlich verstehen
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.05.2017, 17:43   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Halli Hallo,

ich sehe das auch so wie Frau Mohr .
Gleichzeitig kann ich das Wohnheim verstehen. Hast ja geschrieben, dass es für Suchtkranke ist.

Mein Vorschlag ist, dass da jemand halt mitkommen sollte oder da hat doch bestimmt jemand Zugang zu einem oder zwei bekannten online Bekleidungslieferanten.

MfG Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 11.05.2017, 00:16   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dazu:
Wer ist man, einem Betreuten oder Heimbewohner von vorneherein zu unterstellen, dass er das nicht tun würde- zweckgebunden das Geld ausgeben?
Ich halte das für eine unzulässige Verallgemeinerung und auch Faulheit der jeweiligen Heimmitarbeiter sich an diesem Punkt differenziert mit dieser Problematik und dem Betroffenen auseinanderzusetzen.
Bitte diesen Satz jetzt auf keinen Fall persönlich verstehen
Sorry... Das Wort Verallgemeinerung benutzt und drei Worte später gleich selbst die ganze Berufsgruppe verallgemeinert, faul zu sein. Nicht sehr geschickt


Unsere Heimbewohner sind nicht mal in der Lage das Wort Kleidergeld überhaupt auszusprechen, geschweige denn, ein Bekleidungsgeschäft auf zu suchen... Da war das Zitat aus meinem Beitrag von Dir etwas aus dem Zusammenhang gerissen: Ich habe geschildert, wie wir es handhaben.
An welcher Stelle wurde hier irgendwas unterstellt?
Ich denke, das Heim hat seine Erfahrungen gemacht und einen guten Grund, diese Regelung so durchzusetzen- Es ist schließlich eine Einrichtung für Suchtkranke Menschen Also wenn die keine Erfahrungen in der Zweckentfremdung von Geldern haben, wer dann? -keine Verallgemeinerung an dieser Stelle-

Aber auch hier sei ausdrücklich erwähnt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Mag ja sein, dass der Herr des Eingangspostings diesbezüglich unbedenklich mit dem Geld umgehen mag. Ich schaue hierbei hinter die Kulissen und gebe die Frage zurück:
Wer ist man, eigenmächtig zu entscheiden, welchem Bewohner man das Geld aushändigt und welchem nicht? Dort werden gleiche Regeln für alle herrschen, Struktur ist in solchen Einrichtungen angesagt, also: Gleiche Regeln für alle.

Aber mit dem ganzen hin und her ändert sich ja nichts daran, dass das Geld zweckgebunden ist und bleibt, egal wer mit wem, mit eigenem oder vorgestrecktem Geld welche Kleidung oder was auch immer kauft.

Ich möchte mich aber an dieser Stelle gar nicht weiter in Diskussionen über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung verzetteln.
Haben Sie es schon mal genau so der Einrichtung geschildert? Das wäre ja zumindest erstmal hilfreich, oder lassen die in der Sache gar nicht mit sich reden?

Geändert von lufu321 (11.05.2017 um 00:29 Uhr)
lufu321 ist offline  
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Alt 11.05.2017, 00:25   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Die Forderung, jemand sollte es aus dem Barbetrag "vorstrecken" ist eine unzulässige Zumutung in meinen Augen.
Kleidergeld sind ca. 36 Euro pro Monat. Wenn jemand eichhörnchengleich im Sommer schon an den Winter denkt und sein Kleidergeld 4 Monate aufspart für ne dicke Winterjacke und feste Schuhe mittlerer Qualität dann kann er gar nichts "vorlegen". 4 Monate nicht ausgegebenes Kleidergeld übersteigen in der Höhe alleine schon weit den Barbetrag.
Da hast du natürlich Recht
lufu321 ist offline  
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Alt 11.05.2017, 05:28   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich sagte ausdrücklich mein Beitrag sei bitte bzw. selbstverständlich nicht persönlich zu verstehen! Naja....

Zitat:
Das Wort Verallgemeinerung benutzt und drei Worte später gleich selbst die ganze Berufsgruppe verallgemeinert, faul zu sein. Nicht sehr geschickt
Das ist keine Verallgemeinerung sondern das Resümee aus meinem Allag. Ich arbeite überwiegend im Suchtbereich.

Weiter:
Zitat:
Es ist schließlich eine Einrichtung für Suchtkranke Menschen Also wenn die keine Erfahrungen in der Zweckentfremdung von Geldern haben, wer dann? -keine Verallgemeinerung an dieser Stelle-
Genau das habe ich beschrieben.Bei der Sucht ist das am Anfang oft ein wirkliches Problem. Die Lösung kann aber nicht in dem bestehen was der Thraedstarter beschrieben hat. Dort klingt nichts durch vom Stufenprogramm was in allen Suchteinrichtungen inzwischen (fast) allgemeiner Usus ist.

Zitat:
Wer ist man, eigenmächtig zu entscheiden, welchem Bewohner man das Geld aushändigt und welchem nicht? Dort werden gleiche Regeln für alle herrschen, Struktur ist in solchen Einrichtungen angesagt, also: Gleiche Regeln für alle.
Ja und Nein. Struktur ist sicher angesagt, gleiche (Haus) Regeln/Eingangsphase für alle auch.
Aber, und wahrscheinlich liegt es daran dass die konkrete Arbeitsweise von Soziotherapeutischen Einrichtungen dir nicht geläufig ist, ab einem bestimmten Moment kann es keine gleichen Regeln für alle mehr geben. In einer solchen Einrichtung gehts um Entwicklungserfolge und entsprechende "Belohnung" innerhalb dem bereits erwähnten Stufenprogramm.
Der Umgang mit Geld ist ein Teil davon und wie bereits gesagt: ohne konkrete Erprobung= keine Ergebnisse. Therapie-Ziel klar verfehlt
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.05.2017, 12:29   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard

Ich verstehe zwar die Intention, die dahinter steckt, wenn das Heim das Bekleidungsgeld verwaltet. Natürlich besteht gerade im Suchtbereich die berechtigte Befürchtung, dass Bargeld etwa für Drogen ausgegeben wird.
Rein rechtlich wird das Geld aber nicht dem Heim bewilligt, dieses verwaltet nur und hat nach meiner Einschätzung rechtlich keine Handhabe.
Für den Fall, dass das Bekleidungsgeld vom Betroffenen zweckentfremdet wird und daher keine Belege eingereicht werden können, würde sich das Sozialamt mit einer Rückforderung oder Verrechnung an den Betroffenen und/oder dessen Betreuer wenden. In dem Fall würde die Forderung ratenweise vom künftigen Taschengeld abgezogen.
Falls dies geschieht würde ich als Betreuerin einen Einwilligungsvorbehalt beantragen und die alte Vorgehensweise des Heims rechtlich legitimieren.
Damit dann überhaupt noch Bekleidung gekauft werden kann, würde ich nochmals Ansparungen tätigen oder es steht eben nur das verbleibende Taschengeld zur Verfügung, ggf gibts währned der ratenzahlung auch gar keine neuen Klamotten ... logische Konsequenz...

Viele Grüße, Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 17.05.2017, 19:08   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 19
Standard

Die Sozialämter bei uns wollen schon lange keine Belege mehr. Das ist doch ein Verwaltungaufwand, der sich nicht lohnt.

Das Kleidergeld gehört dem Heimbewohner und nicht dem Heim. Das Heim verwaltet es nur.
Sandmann ist offline  
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bekleidungsgeld, wohnheim


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