Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Infusionen bei Pflegeheimbewohnern im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer,
ich habe eine demente Betreute im Pflegeheim, sie bezieht Hilfe zur Pflege und hat nur den Barbetrag für ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
11.05.2017, 10:51 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
|
Kosten für Infusionen bei Pflegeheimbewohnern
Liebe Forenteilnehmer,
ich habe eine demente Betreute im Pflegeheim, sie bezieht Hilfe zur Pflege und hat nur den Barbetrag für die Zahlung von Medikamenten u.s.w. zur Verfügung. Es gibt auch noch ein paar EUR Kontoguthaben (Schonvermögen) als Notgroschen, aber das möchte ich auch nur für Dinge zugunsten der Betreuten verwenden, die nicht andere Stellen übernehmen müssen. Der Arzt verordnet immer wieder fleißig auf Privatrezept (u.a.) Elektrolytinfusionen (weil die demente Betreute nicht genug trinkt), die Kosten für die Infusionen nebst dem ganzen Zubehör übersteigen den Barbetrag. Ich habe den Arzt schon mehrfach angewiesen, dies auf Kassenrezept zu verordnen, denn bei medizinischer Notwendigkeit zahlt solche Infusionen die Kasse (steht in der Arzneimittelrichtlinie und die Kasse hat es bestätigt). Er behauptet einfach trotzdem, dies nicht verordnen zu können. Wenn die Infusionen nur der Erleichterung der Pflege dienen (Zeit sparen bei der Flüssigkeitszufuhr) müsste m.E. das Pflegeheim dies aus dem Pflegesatz bestreiten. Jetzt will das Pflegeheim, dass ich schriftlich denen bestätige, dass die Infusionen nicht bezahlt werden können und ich deshalb ablehne, dass das Pflegeheim diese bei der Apotheke ordern darf, denen praktisch das Risiko abnehme. Ich habe nichts dergleichen vor, da ich davon ausgehe, dass eben (wenn keine medizinische Notwendigkeit) das Pflegeheim die Kosten übernehmen müsste. Liege ich mit meiner Ansicht richtig oder seht ihr das anders? Danke und viele Grüße, Anni |
11.05.2017, 15:56 | #2 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
|
Hallo Anni,
ist ja ne merkwürdige Angelegenheit. Bin da schon ganz bei Dir, aber es liegt an der Notwendigkeit. Keine Notwendigkeit, keine Kostenübernahme von irgendeiner Stelle. Keine Rechtsberatung, nur Meinung: 1. Fordere vom Arzt schriftlich eine Begründung an, warum er das nicht auf Kasse verschreiben kann (danach ist das Verhältnis zum Doc wohl hinüber), wenn es doch notwendig ist. 2. Wenn er was schreibt, je nach Inhalt, sich an die Krankenkasse/Pflegekasse wenden. 3. Evtl. Recht auf zweite Meinung einholen (von wegen Notwendigkeit), 4. Je nach Transferleistungen Notwendigkeit bei Privatrezepten beim Amt für Soziales und Wohnen (Pflegeabteilung) beantragen. Am Besten jetzt schon stellen. Dann ist die Antragstellung erledigt. Rechtfertigung und Nachweise später. MfG Seb |
12.05.2017, 12:18 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
|
Wenn die B. nicht genügend trinkt, dann muss aus meiner Sicht eine Infusion auf Kasse verschrieben werden, weil ansonsten ein lebensbedrohlicher Zustand droht.
Ich schreibe den Heimen mittlerweile, dass ich vorher gefragt werden möchte, wenn Privatrezepte eingelöst werden sollen. Mir ging die Selbstbedienungsmentalität am Taschengeldkonto echt auf die Nerven. Außerdem erfahre ich dann auch beizeiten von Erkältungserkrankungen, Magen-Darm und was sonst noch alles kommen könnte. Über den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge spreche ich ohnehin mit den Ärzten und nehme einen solchen Fall gerne zum Anlass nach der aktuellen medizinischen Situation zu fragen, da kann man die Angelegenheit "Privatrezepte" meist im Nebensatz noch mit einbringen Viele Grüße, Marsupilami |
15.05.2017, 13:25 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.08.2016
Beiträge: 4
|
Hallo Anni,
mich würde zunächst einmal interessieren, ob Deine Klientin sich weigert etwas zu trinken. Wenn sie das nicht tut, dann sind die Pfegekräfte doch eigentlich dazu verpflichtet, sie zum trinken anzuhalten und ihr die Getränke aktiv anzureichen und die Trinkmengen über das Trinkprotokoll zu protokollieren. Ich gehe aber davon aus, dass bereits diese Tätigkeiten für das Pflegeheim zu "kostenaufwendig" sind und sie der Einfachheit halber einfach beim Hausarzt eine Infusion "angeregt" haben. War der verordnende Arzt schon der Hausarzt Deiner Klientin bevor sie ins Pflegeheim kam, oder ist es der betreuuende Arzt, der i.d.R. für das Pflegeheim zuständig ist? Im letztgenannten Fall geben sich Pflegeheim und Hausarzt nämlich gerne "die Klinke in die Hand" zu beiderseitigem finanziellem Vorteil. Ich würde als 1. anhand des Trinkprotokolls beim Pflegeheim nachfragen, inwieweit dieses Deiner Klientin aktiv Flüssigkeit angereicht hat. Allerdings fürchte ich, gibt es keinen Rechtsanspruch darauf (das ist aber nicht verbindlich), lediglich der MDK sieht es wahrscheinlich ganz gerne, wenn ein Trinkprotokoll geführt wird. Letzten Endes kann man in so ein Trinkprotokoll auch reinschreiben was man will, ohne dass die Bewohnerin tatsächlich diese Mengen erhalten hat. Nachweisen kannst Du das dem Pflegeheim sowieso nicht und die können sich mit allem Möglichem rausreden, damit sie eine Infusion begründen können. Z.B. dass Deine Klientin sich weigert zu trinken. Ich würde ggfs. Arztwechsel in Betracht ziehen, wenn dieser sich uneinsichtig zeigt. |
17.05.2017, 21:46 | #5 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
|
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Der Hausarzt hat mir nun mitgeteilt, die Flüssigkeitszufuhr könne vom Pflegepersonal durch "ständiges" Anreichen von Getränken gesichert werden, deshalb sei eine Verordnung auf Kassenrezept nicht möglich. Wieviel in dieser Richtung dem Personal zumutbar ist, kann ich schwer beurteilen. Es sieht jetzt nach einem Hausarztwechsel aus, das wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Viele Grüße, Anni |
Lesezeichen |
|
|