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Schreiben an unbeteiligten Dritten weitergeleitet

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schreiben an unbeteiligten Dritten weitergeleitet im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. srelativ neue Betreuung, die B. will die Betreuung nicht (mehr). Angeregt wurde die Betreuung von einem Rechtsanwalt, welchen die ...


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Alt 15.05.2017, 14:52   #1
Routinier
 
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Beiträge: 1,882
Standard Schreiben an unbeteiligten Dritten weitergeleitet

Hallo.

srelativ neue Betreuung, die B. will die Betreuung nicht (mehr). Angeregt wurde die Betreuung von einem Rechtsanwalt, welchen die B. vorher wegen Streitigkeiten mandantiert hatte, seines Zeichens aber auch Betreuer, hat aber nur als normaler Anwalt für die B. gearbeitet. Verfahren von damals ist abgeschlossen .

Sie will die Betreuung nicht und auch ich sehe , dass diese Betreuung keinen Sinn hat, so wie zur Zeit auch gar nicht notwendig ist und und wenn überhaupt Betreuung , dann ganz andere AK'S. Aber auch die halte ich nicht für zwingend notwendig. Hilfe ist immer nett, aber sie kommt auch wunderbar alleine klar.

Ich habe dann gemeinsam mit der Betroffenen beschlossen , einen Antrag auf Aufhebung zu stellen , sie selbst hat dem Betreuungsbeschluss fristgerecht widersprochen .

Heute ruft mich ein Familienmitglied an. Ein recht hohes Tier im unserer Justiz. Er gibt uns absolut Recht. Und der hat nun erfahren, dass mein Antrag dem anregenden Anwalt mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt wurde. Dieser ist der Meinung, das Gericht sollte den Wunsch nach Aufhebung doch sehr genau prüfen und er sei nicht dafür.

Ich bin ein bisschen sprachlos. Wieso bekommt der meine Briefe und soll dazu Stellung nehmen ??? Ist das rechtens ? Im Prinzip könnte mir das ja egal sein. Aber ich fühle mir ehrlich gesagt auf die Füße getreten. Nach dem Motto wir fragen mal lieber noch den Herrn Anwalt ob die Betreuerin das auch wirklich richtig einschätzt. Ich frage mich wo die Rechtsgrundlage ist, unseren Antrag auf Aufhebung der Betreuung einem Anwalt zu schicken , der mit der Betroffenen gar nichts mehr zu tun hat und lediglich mal ein Mandat für diese übernommen und abgeschlossen hat.

Es geht jetzt nicht nur um meine persönlichen Befindlichkeiten - ich ärgere mich etwas. sondern auch um die Betroffene. Die will die Betreuung nicht, braucht sie auch nicht wirklich zwingend und ich sehe auch keinen Sinn in dieser Betreuung.Was will das Gericht denn mit seiner Stellungnahme bezwecken ?

Ist die Vorgehensweise seitens des Gerichtes rechtens ? Ist der Anwalt irgendwie Verfahrensbeteiligter, nur weil er die Betreuung angeregt hat?

LG
Boomer
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Alt 15.05.2017, 19:43   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin Boomer

Wenn der Anwalt die Betreuung angeregt hat, dann ist er Verfahrensbeteiligter.
Und als Anwalt fühlt er sich natürlich doppelt auf den Schlips getreten, wenn jemand meint, sein Wort wäre Quark. Das ist wohl eine Berufs- bzw Standesallergie. Nimm es also nicht so ernst, oder auf jeden Fall nicht persönlich.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 15.05.2017, 19:56   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Wenn der Anwalt die Betreuung angeregt hat, dann ist er Verfahrensbeteiligter.
Hallo Imre, das sehe ich so nicht. Im § 274 FamFG ist geregelt wer Beteiligter am Verfahren ist. Dazu gehört nicht der Anreger einer Betreuung, egal ob er Anwalt ist oder nicht.

@Boomer: Wenn du wissen willst warum der Richter den Ex-Anwalt beteiligt hat wirst du bei Gericht nach den Gründen fragen müssen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.05.2017, 20:10   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

"Eine Person des Vertauens" ist der Anwalt jedenfalls nicht mehr für die B. Da gab's Differenzen Und er WAR mal der Anwalt. Er ist nicht mehr mandatiert und hat somit gar nichts mehr mit der B. zu tun

Das Warum ist mir eigentlich egal bzw würde ich auf eine diesbezügliche Nachfrage eh keine aussagekräftige Antwort erwarten. Ich wollte hauptsächlich wissen, mit welchem Recht das Gericht sowas macht. Wenn ich den genannten Paragraphen richtig verstehe, dann mit gar keinem Recht jetzt bin ich natürlich mal auf die Antwort des Gerichts gespannt umd welche Gewichtung die Aussage dieses "unbeteiligten Dritten" bekommt

Geändert von Boomer (15.05.2017 um 20:17 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 16.05.2017, 08:55   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
jetzt bin ich natürlich mal auf die Antwort des Gerichts gespannt umd welche Gewichtung die Aussage dieses "unbeteiligten Dritten" bekommt
Dann solltest du explizit das Gericht mit deinen/diesen Fragen konfrontieren.
Du kannst ja auch die Gerichtsakte lesen, das würde ich in dem Fall machen. Bis jetzt ist da viel Hören-Sagen drin meiner Meinung nach.

Ich hatte mal was ähnliches, das ging Ping-Pong- mässig vor sich hin. Betreute und ich sage so, Anwalt ohne (eigenes) Mandat sagt ungefragt immer was anderes.
Es passiert auch bei uns immer öfter, dass keiner mehr die Zeit hat in der Akte 10 Seiten zurück zu blättern und zu lesen, dass der Anwalt nicht mehr drinne sondern inzwischen draussen ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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