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Nachlassbewertung zur Erbausschlagung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlassbewertung zur Erbausschlagung im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Ich frage mich, wer von beiden den Notar beauftragen hätte müssen, in die Klinik zu kommen: Hätten beide machen ...


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Alt 25.05.2017, 11:32   #21
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 06.05.2017
Beiträge: 25
Standard

Zitat:
Ich frage mich, wer von beiden den Notar beauftragen hätte müssen, in die Klinik zu kommen:
Hätten beide machen können. Die Bevollmächtigte wurde ja auf das Erbproblem konkret aufmerksam gemacht. Wenn sie das nötige Wissen nicht hat, hätte sie sich schlau machen können bzw. müssen. Ein Anruf beim Nachlassgericht hätte gereicht und sie wäre darüber aufgeklärt worden, wie man das Erbe ausschlagen kann ( z.B. beim Notar ). Die Bevollmächtigte hat schlichtweg nichts gemacht, außer die Beerdigung organisiert und offensichtlich ( zumindest teilweise ohne Nachweis der Verwendung ) sich dem Konto ( gemeinsames Konto des Ehepaares ? ) bedient.

Zitat:
Falls die B. nicht geschäftsfähig war, wäre ja auch die zeitgleich erteilte Vollmacht ungültig ...
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde die Vollamcht in der Klinik erteilt, Klinik als auch Betreuungsbehörde wussten davon bzw. haben das sogar vorgeschlagen. Wen dem so ist, sollte von einer Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden. Ferner bleibt die Vollmacht solange wirksam, bis diese entweder widerrufen, zurückgegeben oder vom Gericht für kraftlos erklärt wird.

Mich erstaunen die Bevollmächtigten immer wieder. Lassen sich zum Bevollmächtigten bestellen, wenn sie dann zum Einsatz kommen, mangelt es am vielen, die einfachsten Sachen bekommen die dann nicht oder nicht richtig geregelt. Was erstaunlicherweise immer funktioniert, ist die Bedienung des Geldautomaten bzw. das ausfüllen von Überweisungen, wenn Immobilien da sind ist der Begriff " Notar " dann auch kein Fremdwort Wenn dann kein Vermögen mehr da ist und der Vollmachtgeber richtig Arbeit macht, will man von der Vollmacht nichts mehr wissen bzw. gibt an keine Zeit zu haben oder überfordert zu sein und es wird nach einem Betreuer geschrien

Zitat:
P.S. meine teure Erbrechtfortbildung hat mir kaum etwas genützt, aber eure Beiträge waren dagegen mega-hilfreich, um auf die richtige Fährte zu kommen. Ich danke euch allen ganz sehr!
Dafür ist das Forum da. Wir können alle nicht alles wissen, gemeinsam sind wir aber stark.
Bergstrasse ist offline  
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Alt 28.10.2017, 19:38   #22
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Rückmeldung

Hallo,

ich gebe jetzt mal Rückmeldung wie der Fall verllaufen ist:

Ich habe beim Notar nachträglich noch die Erbausschlagung gemacht nebst Anfechtung der Fristversäumnis -> Genehmigung beim Betreuungsgericht geholt und eingereicht.

Vom Nachlassgericht habe ich nach Einreichung der Ausschlagung und Anfechtung nie wieder was gehört.

Den Gläubigern habe ich die Ausschlagung mit Aktenzeichen mitgeteilt und danach war von deren Seite Ruhe. Scheinbar hat keiner der Gläubiger eine Nachlassverwaltung beantragt. Die Autoleasingbank hat ganz schnell das Auto abgeholt, um keinen weiteren Wertverlust zu riskieren.

Das gemeinsame Konto habe ich (da B. einzelverfügungsberechtigt) aufgelöst und das restliche Guthaben wurde auf das neue Konto der Betreuten gutgeschrieben. Keiner meldet sich und will das Nachlassguthaben erstattet haben, da keiner eine Forderung geltend macht.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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