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Verlegung des Betreuten in seine Heimatstadt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlegung des Betreuten in seine Heimatstadt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter von mir (keine Sozialhilfe) ist derzeit in der Reha. Durch eine Sauerstoffunterversorgung hat er keine Erinnerung mehr ...


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Alt 22.05.2017, 16:17   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard Verlegung des Betreuten in seine Heimatstadt

Hallo,
ein Betreuter von mir (keine Sozialhilfe) ist derzeit in der Reha. Durch eine Sauerstoffunterversorgung hat er keine Erinnerung mehr an den Ort, an dem er die letzten 17 Jahre gelebt hat und möchte in seine Heimatstadt (ca. 300 km entfernt) zurück. Derzeit ist er in der Reha und muss nach Aussage der Ärzte und auch entsprechend dem Betreuungsgutachten nach der Reha in ein Heim.
Nun hat Ende April der Bruder die Betreuung beantragt. Das zuständige AG hat das AG des Rehaortes um Amtshilfe gebeten. Die Reha endet nächsten Mittwoch und ich befürchte, dass bis dahin keine Entscheidung getroffen worden ist. Der Bruder hat in der Heimatstadt einen Heimplatz gefunden. Ich bin grundsätzlich auch bereit meinen B dorthin zu verlegen, da es eindeutig seinem Wunsch entspricht. Die Kosten für den Transport von der Reha in das Heim werden nicht von der KK/PK übernommen.
- Ist es sinnvoll ihn an seinen Heimatort zu verlegen, bevor der Bruder die Betreuung hat, weil es dem Wunsch des Betreuten entspricht? Ich hätte hier auch einen Platz, aber da mein B. große Orientierungsprobleme hat, möchte ich ihm nicht zu viele Wechsel zumuten. Außerdem hat er bei der Vorab-Einstufung (private KK) nur Pflegegrad 1 bekommen, d.h. ich könnte ihn nicht in eine Kurzzeitpflege tun um "abzuwarten" oder er müsste es ganz selbst zahlen.
- Kann ich dem Bruder anbieten Kosten für Bahn/Taxi für ihn zu übernehmen, wenn er seinen Bruder hier abholt?
- Sollte der Bruder die Betreuung nicht bekommen (wovon nicht auszugehen ist), behalte ich dann die Betreuung oder wird sie an das AG des Heimatortes abgegeben?
Ich habe leider noch nicht viel Erfahrung und freue mich über Hilfe!
Noemi
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Alt 22.05.2017, 22:05   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Noemi Beitrag anzeigen
Nun hat Ende April der Bruder die Betreuung beantragt.
Wahrscheinlich eher den Betreuerwechsel, die Betreuung gibt es ja schon.

Zitat:
Zitat von Noemi Beitrag anzeigen
Das zuständige AG hat das AG des Rehaortes um Amtshilfe gebeten. Die Reha endet nächsten Mittwoch und ich befürchte, dass bis dahin keine Entscheidung getroffen worden ist.
Da würde ich auch erst mal von ausgehen.

Zitat:
Zitat von Noemi Beitrag anzeigen
Der Bruder hat in der Heimatstadt einen Heimplatz gefunden. Ich bin grundsätzlich auch bereit meinen B dorthin zu verlegen, da es eindeutig seinem Wunsch entspricht. Die Kosten für den Transport von der Reha in das Heim werden nicht von der KK/PK übernommen.
Wenn die Betreuung früher oder später sowieso an den Bruder übergeht, dann ist das eine gute Lösung.

Zitat:
Zitat von Noemi Beitrag anzeigen
Ist es sinnvoll ihn an seinen Heimatort zu verlegen, bevor der Bruder die Betreuung hat, weil es dem Wunsch des Betreuten entspricht?
Ja. Einmal schreibst Du ja selber, dass der Betreute nicht merh gut orientiert ist und willst ihm auch nicht zu viele Wechsel zumuten.
Zum Anderen ist er dann auch schon mal in der Nähe seines Bruders, der die Betreuung übernehmen wird. Und falls der Bruder es nicht wird, dann kann er immer noch der Bruder in der Nähe sein.

Zitat:
Zitat von Noemi Beitrag anzeigen
Kann ich dem Bruder anbieten Kosten für Bahn/Taxi für ihn zu übernehmen, wenn er seinen Bruder hier abholt?
Ja kannst Du, wenn das Geld dafür auch da ist.


Zitat:
Zitat von Noemi Beitrag anzeigen
Sollte der Bruder die Betreuung nicht bekommen (wovon nicht auszugehen ist), behalte ich dann die Betreuung oder wird sie an das AG des Heimatortes abgegeben?

Die Betreungsakte wird sowieso an das dortige AG abgegeben. Deshalb muss nicht automatisch auch ein Betreuerwechsel einhergehen.
Wenn der Bruder sich kooperativ verhält, dann kann st Du das dem Geicht auch schreiben (bevor ein Betreuerwechsel stattgefunden hat) und ihn als Betreuer vorschlagen.
Sollte er trotzdem nicht als Betreuer angenommen werden, kannst Du ebenso trotzdem selber einen Betreuerwechsel grundsätzlich beantragen, weil Du die Entfernung so groß ist und ein Betreuer von dort besser in die behördlichen Gepflogenheiten eingearbeitet ist. Die große Entfernung wird für einen Betreuerwechsel üblicherweise akzeptiert.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.05.2017, 07:47   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard Verlegung des Betreuten in seine Heimatstadt

Vielen lieben Dank!
Eine ergänzende Frage noch: Ich habe vor 3 Wochen zusätzlich den AK Aufenthaltsbestimmung (bisher: Gesundheitsfürsorge, Postverkehr, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gü Behörden und Sozialvers.Trägern, Wohnungsangelegenheiten) beantragt, aber noch keine Rückmeldung. Der Gedanke war ihn erst einmal in eine Kurzzeitpflege zu geben und den endgültigen Heimvertrag erst zu unterschreiben, wenn ich auch den AK habe. Nun hat er nur Pflegegrad 1 in der Vorab-Einstufung bekommen, also keine Kurzzeitpflege möglich - oder doch möglich, wenn er erst einmal selber zahlt? Wird das Geld nachträglich erstattet, wenn er später höher eingestuft wird, wovon ich ausgehe?
Vielleicht sind das völlig überflüssige Überlegungen, aber das war mein erster Betreuungsfall, genauer gesagt, der erste, den ich Ende März bekommen habe, inzwischen habe ich 5. Da schießt einem alles durch den Kopf, was man gehört oder gelesen hat...

Geändert von Noemi (23.05.2017 um 07:57 Uhr)
Noemi ist offline  
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Alt 23.05.2017, 08:25   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Kosten für den Transport von der Reha in das Heim werden nicht von der KK/PK übernommen.
Die finanziert derjenig der auch den Heimplatz finanziert auf Antrag.

Zitat:
Der Gedanke war ihn erst einmal in eine Kurzzeitpflege zu geben und den endgültigen Heimvertrag erst zu unterschreiben, wenn ich auch den AK habe.
Du hast doch Wohnung und Vermögen, das sollte ausreichen. Die Aufenthaltsbestimmung brauchst du meiner Meinng nach gar nicht.

Zitat:
Wird das Geld nachträglich erstattet, wenn er später höher eingestuft wird, wovon ich ausgehe?
Der Betrag den man bekommt der gilt ab Tag der Antragstellung.

Zitat:
Der Bruder hat in der Heimatstadt einen Heimplatz gefunden. Ich bin grundsätzlich auch bereit meinen B dorthin zu verlegen, da es eindeutig seinem Wunsch entspricht.
Dann bringe das jetzt am besten gleich auf den richtigen Weg.
Wer zahlt denn das Heim welches der Bruder gefunden hat? Wenn es nicht aus dem Vermögen gezahlt werden kann solltest du sofort einen Antrag dafür stellen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.05.2017, 08:54   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard Verlegung des Betreuten in seine Heimatstadt

Ich hoffe, ich kann auch anderen irgendwann mal weiter helfen, danke.
Mein B. kann den Platz selbst finanzieren. Aber mit der Kranken/Pflegkasse (privat) werde ich noch Spaß bekommen. Die wollen den Transport nicht zahlen....Ich habe aber gerade gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1 bezahlt werden kann, aber dann von der Krankenkasse. Ich forsche weiter und berichte!

Geändert von Noemi (23.05.2017 um 09:28 Uhr)
Noemi ist offline  
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Alt 29.05.2017, 19:47   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.05.2017
Beiträge: 25
Standard

Nach § 39 c SGB V kann die Kurzzeitpflege nach einem Klinikaufenthalt von der Krankenkasse (nicht Pflegekasse) übernommen werden. Die private Versicherung meines Betreuten meint allerdings das gelte nur für gesetzliche Krankenversicherungen. Ich habe beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nachgefragt, ob das Gesetz wirklich nicht für die PKV gilt. Falls die nicht zuständig sind hoffe ich, dass sie die Anfrage weiter leiten.
Mal schauen
Noemi ist offline  
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Stichworte
betreuerwechsel, ortswechsel, transport

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