Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsabrechnung als Verfahrenspfleger oder Ergänzungsbetreuer im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
Ich habe sowohl eine Verfahrenspflegschaft als auch einen Auftrag als Ergänzungsbetreuerin (wegen rechtlicher Verhinderung des eigentlichen ehrenamtlichen Betreuers) ...
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27.05.2017, 14:33 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Vergütungsabrechnung als Verfahrenspfleger oder Ergänzungsbetreuer
Liebes Forum,
Ich habe sowohl eine Verfahrenspflegschaft als auch einen Auftrag als Ergänzungsbetreuerin (wegen rechtlicher Verhinderung des eigentlichen ehrenamtlichen Betreuers) übernommen. Ich weiß, dass ich beide Fälle nach tatsächlichem Aufwand abrechnen muss und hierfür der Stundensatz von 33,50 € für mich gilt (und nicht wie bei meinen sonstigen Betreuungen 44,00 €). Die meisten "alteingesessenen" Betreuer sagen: "Das musst Du machen wie die Abrechnungen früher vor Einführung der Pauschalen. Schon klar. Aber da ich relativ neu bin und "damals in der guten alten Zeit" noch nicht dabei war, ist dies für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Wie baue ich eine solche Abrechnung auf? Jedes Datum, an dem ich irgendetwas gemacht habe, mit Stichworten über die Art der Tätigkeit (Telefonat geführt, Besuch gemacht, Schriftwechsel gelesen, Schriftsatz erstellt, recherchiert...) und Stundenansatz + Auslagen einzeln aufführen? Oder nur insgesamt: Hatte in dem Fall ... einen Arbeitsaufwand von xy Stunden? Plus Schreibgebühr plus Porto? Wie differenziert muss eine solche Abrechnung aussehen? Ich bitte all die "alten Haasen", die schon früher nach Arbeitsaufwand abgerechnet haben um Tipps. Danke Euch allen sehr! Liebe Grüße Sofa |
27.05.2017, 17:00 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Frag das doch bitte den zuständigen Rechtspfleger.
Es gibt beide Varianten dr Abrechnung aber nur dein Gericht kann dir sage was es möchte.
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