Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzielle Situation von zukünftiger Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir haben in unser Familie große Probleme mit unserer Tante (94 jahre alt).
Sie wird durch telefonische CallCenter förmlich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.03.2008
Beiträge: 1
|
Hallo,
wir haben in unser Familie große Probleme mit unserer Tante (94 jahre alt). Sie wird durch telefonische CallCenter förmlich in die Insolvenz getrieben. Meine Tante hat den Überblick über Ihre Finanzen vollkommen verloren. Sie schließt in großem umfang Los-, Lotto-, Handy- und Zeitschriftenaboverträge ab. Die Abbuchungen sind mittlerweile so hoch, das von der rente am Monatsanfang nur noch 40 Euro verbleiben. Auch die telefonrechnung beläuft sich wegen 0900..er Nummern (sie haben gewonnen-Anrufe) auf mittlerweile ca. 80 Euro pro Monat. Das ersparte ist ebenfalls aufgebraucht. Meine Tante hat bereits meiner Schwester eine bankvollmacht gegeben. Meiner Schwester bleibt bisweilen nur übrig, Geld zurückzubuchen um die monatliche Grundversorgung meiner Tante mit Lebensmitteln und Miete etc. aufrecht erhalten zu können. Da meine Tante nicht jeden vertrag zeigt und wir nicht alles rechtzeitig kündigen können wächst der Berg von Verträgen stetig. Auch der Rufnummerändeurng stimmt meine Tante nicht zu. Außerdem werden schrifltiche Kündigungen von verträgen von meiner tante telefonisch wieder rückgängig gemacht. Meistens wenn meine Tante allein zuhause ist. Wir kriegen viele Anrufe nicht mit. Die Bank empfahl uns nun den gang zum amtsgericht, um eine gerichtliche Betreuung der Finanzen zu erreichen. Der Gutachter war da, stellte Fragen und befand dass meine Tante für eine Betreuung noch zu fit sei. Er könne den Richter sicherlich nicht überzeugen. Wie kann das angesicht der Tatsachen passieren? Meine Tante wirtscahftet sich in den Ruin und verwechselt Rückbuchungen mit dem Renteneingang. haben wir eine Chance vor Gericht dennoch etwas anderes zu erreichen? Eine weitere Frage: Wenn meine Schwester zur Betreuerin in finanzen bestimmt werden sollte: wie steht es mit der Haftung wenn meine Tante unbemerkt weitere Verträge abschließt? Wie verhält es sich mit den bisher schon aufgelaufenen Schulden, da meine Tante ja nicht mehr alle Rechnungen bezahlen kann, sofern meine Schwester das Geld zurückbucht. Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Wir sind sehr sehr verunsichert, können unsere Tante jedoch nicht so weitermachen lassen. Geändert von Moondust82 (22.03.2008 um 01:41 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
|
Wenn ein Betroffener geschäftunfähig war, sind die Geschäfte (Verträge/ angerufene 0900 Nummern, etc.) nichtig mit der Folge, dass die Ausgaben erstattet werden müssen. Ferner kann ggf. eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt eingerichtet werden.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| einwilligungsvorbehalt, geschäftsunfähigkeit, haftung, schulden |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|