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Agentur f. Arbeit und Vermögenssorge mit EV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Agentur f. Arbeit und Vermögenssorge mit EV im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, ich habe folgende Situation, in der ich Euren Rat gebrauchen könnte: Die Betreuung umfasst Vermögen mit EV sowie ...


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Alt 26.06.2017, 17:06   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard Agentur f. Arbeit und Vermögenssorge mit EV

Liebe KollegInnen,

ich habe folgende Situation, in der ich Euren Rat gebrauchen könnte:

Die Betreuung umfasst Vermögen mit EV sowie Postangelegenheiten.

Der B. wirkt nicht bei der Arbeitsvermittlung mit - er teilt nicht mit, ob er sich beworben hat, geht nicht zu den Einladungen, entschuldigt sich nicht usw.

Entsprechend dem der Betreuung zugrunde liegenden Gutachten eben die krankheitsbedingten Verhaltensweisen, die zur Einrichtung des Einwilligungsvorbehaltes geführt haben. Ich habe dies bei der Agentur für Arbeit mehrfach berichtet und darum gebeten selbst ein Gutachten zur Arbeitsfähigkeit in Auftrag zu geben.
Da der Klient auf den ersten Blick nur gepflegt und gutaussehend wirkt, sich zudem auch sehr gut artikulieren kann, wird dies offensichtlich nicht ernst genommen.

Einladungen zu Gesprächen bei der BA erreichen mich zur Kenntnis immer erst, nach Ablauf des Termins.

Nun wurde (Bescheid liegt noch nicht vor - vorab Onfo per Mail) eine 100%ige Leistungsperre ausgesprochen.

Ich habe der BA schriftl. mitgeteilt, dass bei Betreuungen mit EV sämtliche Schriftstücke als eingegangen gelten, sobald der Betreuer sie erhalten hat. Da sie immer zu spät kamen, sind ergo keinerlei Fristen gewahrt also wurden auch keine Termine versäumt...

Die Antwort lautet, dass die Leistungen wieder - und nur durch persönliches Vorsprechen des Betreuten - aufgenommen werden können. Man habe versucht ihn auch telefonisch zu kontaktieren, er melde sich aber nicht zurück.

Ich habe versucht zu erklären, dass genau dieses Verhalten den vorliegenden psychischen Erkrankungen geschuldet ist: je höher der Druck, je größer die Angst mit folgendem "Weckducken".

Kurz, es ist nicht davon auszugehen, dass ich den Klienten bewegen kann die BA aufzusuchen und ab dem 01.07.17 sind nun die Leistungen gesperrt.

Mal vom Rechtsweg abgesehen (da würden mich Eure Erfahrungen und Infos auch sehr interessieren): wo krieg ich jetzt die Kohle für den nächsten Monat her, denn mit einer schnellen Lösung bei der BA ist wohl nicht zu rechnen???

nachdenklich
Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 26.06.2017, 18:00   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

wenn du den Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden, Renten-, Sozialleistungs- und Versicherungstträgern" nicht hast bist du denn dann überhaupt für die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zuständig ?

Bei uns würde die Vermögenssorge hierfür nicht ausreichen.

Gruß

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 26.06.2017, 18:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Unabhängig von Gaby`s berechtigtem Einwand würde ich sofort einen Arzt um ein Attest bitten dass er krankheitsbedingt diese Termine nicht wahrnehmen kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.06.2017, 22:32   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard

Aus dem Aufgabenkreis Vermögen ergibt sich die Verpflichtung zur Geltendmachung von Sozialleistungen.

Leider habe ich nicht den Aufgabenkreis Gesundheit und komme somit ohne Ergänzung des Beschlusses auch an keine entsprechenden Infos. Der B. selbst hat auch keinerlei Krankheitseinsicht ... schon gar nicht hinsichtlich psychischer Erkrankungen :-(
Marsupilami ist offline  
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Alt 28.06.2017, 07:18   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aus dem Aufgabenkreis Vermögen ergibt sich die Verpflichtung zur Geltendmachung von Sozialleistungen.
Kapier ich nicht, alleine mit dem AK Vermögen kannst du doch nicht mal einen GruSi Antrag stellen da du für die Angaben zur Arbeitsfähigkeit ja wieder eine ärztliche Einschätzung benötigst, Schweigepflichterklärung unterschreiben musst usw.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben wie schnellstmöglich die Erweiterung der AK`s zu beantragen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.06.2017, 07:40   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Ich habe nun mal mit dem zuständigen Richter vertritt die Auffassung, dass die Beantragung von Sozialleistungen eindeutig in den Aufgabenkreis Vermögen gehört.
Dies entspricht auch meiner Erfahrung, wonach sowohl Jobcenter als auch Arbeitsagentur bei Betreuungen mit EV Anträge nur annehmen, wenn ich auch unterschrieben habe.
Siehe auch Thar, Wardermann, Das Betreuungsbüro, Bundesanzeigerverlag 2017, Seite 236:"der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" wird als übergeordneter Begriff verstanden und meint die Regelung aller finanzieller Angelegenheiten einschließlich der Geltendmachung von Sozialleistungs- und Sozialversicherungsansürüchen."
Die Autoren schränken aber ein, dass manche Behörden den Aufgabenkreis Vermögen nicht als ausreichend betrachten und dann ein Antrag auf Erweiterung angebracht ist.
Marsupilami ist offline  
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Alt 29.06.2017, 08:08   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das mit der Vermögenssorge habe ich verstanden aber dein eigentliches Problem hattest du so geschildert:
Zitat:
wo krieg ich jetzt die Kohle für den nächsten Monat her, denn mit einer schnellen Lösung bei der BA ist wohl nicht zu rechnen???
und dazu war meine Antwort dass dich bzw. den Betreuten nur ein ärztliches Attest retten wird. Für den Übergang bzw. bis zur Erweiterung der AK`s um die Gesundheit bleibt nur das Sozialamt mit Lebensmittelgutscheinen damit derjenige nicht verhungert.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.06.2017, 16:52   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Man verhungert nicht soo schnell, aber wenn das Geld ausbleibt, kann das ein mögliches Ergebnis sein.

Wenn der Betreute eben nicht kooperativ ist und der AK Gesundheit nicht dabei ist, um Argumentationen aufbauen zu können, bleibt doch nur der Weg, die Betreuung zurückzugeben, weil unter diesen Voraussetzungen eben eine Betreuung nicht möglich ist.

Vielleicht überlegen sich Rechtspfleger und Richter dann doch, die Befugnisse des Betreuers zu erweitern...

bis denn,
Christian
Christian Martens ist offline  
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Alt 29.06.2017, 18:37   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
bleibt doch nur der Weg, die Betreuung zurückzugeben,
Kein Betreuer kann eine Betreuung "zurückgeben"
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.06.2017, 01:25   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Kein Betreuer kann eine Betreuung "zurückgeben"
Ja, das war etwas lax ausgedrückt, aber sicherlich verständlich.

Die Voraussetzungen zur Entlassung auf Wunsch des Betreuers gem. 1908b, 2 BGB sollten in dieser Situation doch gegeben sein.

Besser so?

bis denn,
Christian
Christian Martens ist offline  
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