Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Erbsache

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbsache im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wie ist es, wenn jdm. seit 3 Jahren in einem Heim wohnt, das vom Sozialamt bezahlt wird, da diese ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 12.07.2017, 21:54   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 10.07.2017
Beiträge: 2
Standard Erbsache

Hallo,

wie ist es, wenn jdm. seit 3 Jahren in einem Heim wohnt, das vom Sozialamt bezahlt wird, da diese Person kein Vermögen hat;
jetzt hat der Mann von seinem Vater Geld geerbt. Der Mann wird
rechtlich betreut und hat auch einige Tausend Euro Schulden.

Inwiefern darf der Mann einen Teil des Erbes behalten?
Mir wurde gesagt, dass es eine Freigrenze von 5000,00 Euro gäbe,
die man behalten dürfte, obwohl das Sozialamt die Heimkosten übernimmt.
Der Rest des geerbten Geldes würde dann an das Sozialamt gehen - ist das richtig so, dass 5000,00 Euro behalten darf?

Ausserdem inwiefern muss der gesetzliche Betreuer diesem Mann die 5000,00 Euro auch zur Verfügung stellen - evtl auch monatsweise immer einen Teil, z.b. 100,00 Euro im Monat?

Und der Betreuer auch nicht verpflichtet ist, unter den Gläubigern das geerbte Geld zu verteilen?

Es besteht wohl ein Einwilligungsvorbehalt für Vermögen beim gesetzlichen Betreuer, da die Person einige 1000 Euro Schulden hat.

Grüsse
Betsy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2017, 08:31   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ausserdem inwiefern muss der gesetzliche Betreuer diesem Mann die 5000,00 Euro auch zur Verfügung stellen
Die Antwort hast du dir schon selbst gegeben:
Zitat:
Es besteht wohl ein Einwilligungsvorbehalt für Vermögen
D.h. im Klartext: mit zur Verfügung stellen ist nichts.

Mir ist nicht klar warum bzw. in welcher Funktion du hier fragst? Der Betreuer sollte die Rückforderungsregeln und Fallen bei Erbschaften kennen und entsprechend beachten.

Deshalb erst mal ganz allgemein: Natürlich müsssen unter Beachtung bestimmter Grenzen vom Erbe die Kosten die bisher für die Öffentlichkeit entstanden sind wie Heimkosten, Gerichtskosten usw. zurückgezahlt werden.
Die Angaben zu den Freigrenzen sind insoweit auch erst mal richtig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2017, 10:52   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
da die Person einige 1000 Euro Schulden hat.
Je nach Stand der Forderungen sind die Überlegungen jedoch ziemlich unerheblich, denn die sozialhilferechtliche Freigrenze gilt nicht für Schulden.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 01:10   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 10.07.2017
Beiträge: 2
Standard Auf was hat der Betreute Anspruch? Erbsache

Danke für die Antworten

michaela mohr
Zitat:
D.h. im Klartext: mit zur Verfügung stellen ist nichts.
Das hört sich sehr rigoros an, denn der gesetzliche Betreuer hat auch die Verpflichtung, sich nach dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu richten. haben Sie eine gesetzliche Grundlage, wie in diesem Fall mit dem Erbe zu verfahren ist?


So ganz einfach kann die Sache nicht sein, denn der gesetzliche Betreuer lässt sich selber erstmal beim Anwalt beraten, wie mit dem Erbe umzugehen ist.

Dieser Mann ist ein Bekannter von mir und ich unterstütze ihn.
Ich möchte mich auch im Vorfeld erkundigen, da der Mann schliesslich auf jeden Euro angewiesen ist und ihm leider das Geld fehlt sich bei einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

Ausserdem wurde mir -trotz der Frage mit den Schulden- eben die Information gegeben, dass die Person einen Anspruch auf die 5000,00 Euro hat. Das kann stimmen, oder auch nicht, deshalb versuche ich mich ja an verschiedenen Stellen zu erkundigen.

agw
Zitat:
Je nach Stand der Forderungen sind die Überlegungen jedoch ziemlich unerheblich, denn die sozialhilferechtliche Freigrenze gilt nicht für Schulden.
Was heisst das genau? Dass der Betreute keinen Anspruch auf die 5000,00 Euro hat?
Betsy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 08:53   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo

Diese 5000 Euro Freigrenze gilt nur für diejenigen, die nach dem 1.4.2017 auf staatliche Hilfe angewiesen waren. Alle die schon vorher im Sozialhilfebezug waren , durften nur 2600 behalten. Nach Auszahlung des Erbes wird der Staat nun vom Erbe alles zurückfordern bis zum Freibetrag.
Darunter fallen die Leistungen der Sozialhilfe, Gerichtskosten, usw. Eben alles, was bisher mangels Geld von öffentlicher Hand bezahlt werden musste .

Diese Schongrenzen gelten nicht für Schulden. Können diese vom eventuell noch übrig bleibenden Erbe bezahlt werden, ist das meistens sinnvoll. Das sind aber Einzelfallentscheidungen und es hängt von vielen Faktoren ab.

Zum Einwilligungsvorbehalt: hier zählt der Wille des Betroffenen nur wenig. Denn der Eiwi wurde eingerichtet , weil sich der Betroffene krankheitsbedingt finanziellen Schaden zugefügt hat. Seine Krankheit steht ihm also im Weg, seine Finanzen selbst vernünftig zu verwalten. Ob und wieviel Geld der Betreuer wann zur Verfügung stellen kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Dafür gibt es keine pauschale Regeln.
Boomer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 09:13   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ausserdem wurde mir -trotz der Frage mit den Schulden- eben die Information gegeben, dass die Person einen Anspruch auf die 5000,00 Euro hat.
Da hast du etwas gründlich missverstanden mit dem "Anspruch".
Es heisst lediglich, dass jemand 5000 Euro nach oder bei der Rückzahlung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Sozialhilfeträger, Gericht usw. einen sog. Freibterga hat. Also 5000 Euro müssen nicht zur Rückzahlung gegenüber Institutionen eingesetzt werden.

Bei Schulden gegenüber anderen Menschen oder Geschäften gibt es diese Freigrenze natürlich nicht. Da gilt die Pfändungsschutzgrenze.

Umes deutlich auszudrücken: es gibt keinen "Anspruch" darauf dass der Betreuer seinem Betreuten 5000 Euro zu absolut freien Verfügung in die Hand drückt.
In Beteuungen bespricht man gemeinsam wie verfügbares Geld sinnvoll eingesetzt werden soll.

Zitat:
da der Mann schliesslich auf jeden Euro angewiesen ist und ihm leider das Geld fehlt sich bei einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Worüber beraten? Das ist neu. Gibt es noch andere Baustellen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 12:11   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Hallo,

Ich kann aus meiner Tätigkeit berichten, ich hatte einen ähnlichen Fall, auch Heimbewohner und behindert, das Geld wurde geerbt. Der Betreute selbst hatte aber nichts von dem Erbe, da der Kostenträger, nachdem alle Verbindlichkeiten, die aus dem Erbe entstanden waren, getilgt waren, den Rest bis auf den letzten Cent angezogen hat. Dies wurde auch so vom Gericht abgesegnet.

Die einzige möglicherweise legale Methode wäre, den Betreuten aus der Sozialhilfe herauszuholen, dann kann er erben und später wieder in die Sozialhilfe zu geben, nachdem das Erbe aufgebraucht ist. Allerdings ist das bei einem Betrag von 5000 Euro und Heimunterbrinung mehr Aufwand als die Sache wert ist, denn das Erbe reicht vermutlich noch nicht mal für 2 Monate Heimunterbringung.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 12:41   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
da der Kostenträger, nachdem alle Verbindlichkeiten, die aus dem Erbe entstanden waren, getilgt waren, den Rest bis auf den letzten Cent angezogen hat.
Das muss Anno Tobak gewesen oder der Betreuer hat geschlafen oder das Erbe war nicht so erheblich.
Gerichtskosten z.B. dürfen "nur" drei Jahre zurück gefordert werden. Es kommt fast immer erst mal ein anderer Bescheid und wenn der Betreuer das verpennt.....usw. usw.

Zitat:
Allerdings ist das bei einem Betrag von 5000 Euro
Keiner hier hat bislang gesagt, dass das Erbe 5000 Euro hoch sei!

Zitat:
Die einzige möglicherweise legale Methode wäre, den Betreuten aus der Sozialhilfe herauszuholen
Das wäre nicht legal, unabhängig jetzt von der Machbarkeit. Das wäre Betrug in meinen Augen!
Menschlich ist es verständlich wenn einer unerwartet zu etwas kommt, zu sagen: klasse, alles meins jetzt.
Andererseits hat zuvor die Gemeinschaft nicht gesagt: sieh zu wie du klar kommst, alles uns. Wir geben nichts ab.

Das Solidarprinzip bedeutet nicht dass man lediglich nehmen kann oder sollte. So funktioniert das einfach nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2017, 13:23   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Also ich habe die Sache so gelesen, dass es um 5000 Euro ging, siehe ersten Beitrag.

Meine Sache wurde von vier Amtsgerichten, 2 Notaren und 2 Kostenträgern sowie von 2 Betreuern bestätigt. Ich hatte sie übrigens hier im Forum vorgestellt. Der Kostenträger durfte das Erbe einstreichen, abzüglich der zuvor ebenfalls geerbten Schulden. Der Heimplatz kostet bei meinem Betreuten über 5000 Euro pro Monat, somit hätte das Resterbe für keine zwei Monate gereicht, womit die 3 Jahres Frist unerheblich war. Allein die Erbschaftssache zog sich fast 2 Jahre hin, allein in dieser Zeit betrugen die Kosten für den Kostenträger über 120.000 Euro, als weit aus mehr als der Erbe.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2017, 17:58   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Also ich habe die Sache so gelesen, dass es um 5000 Euro ging, siehe ersten Beitrag.
Zitat:
Mir wurde gesagt, dass es eine Freigrenze von 5000,00 Euro gäbe,
die man behalten dürfte, obwohl das Sozialamt die Heimkosten übernimmt.
Der Rest des geerbten Geldes würde dann an das Sozialamt gehen - ist das richtig so, dass 5000,00 Euro behalten darf?
Ich lese das so dass es einmal das Erbe gibt aber diedirekte Frage auf den Freibetragbzw. die Auszahlung dessen in Höhe von 5000 Euro abzielt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39