Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie haftbar ist ein Betreuer zu machen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag
Ich habe mal zu folgender Problematik eine Frage:
Eine Dame hatte eine gesetzliche Betreuung, diese endete mit dem ...
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20.07.2017, 22:21 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.07.2017
Beiträge: 4
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Wie haftbar ist ein Betreuer zu machen?
Guten Tag
Ich habe mal zu folgender Problematik eine Frage: Eine Dame hatte eine gesetzliche Betreuung, diese endete mit dem Tod. Die Dame lebte die letzten Monate in einer Pflegeeinrichtung um Ihr Haus und auch andere Dinge kümmerte sich der Betreuer. Da es nun eine Zeit lang dauerte bis der Nachlass geregelt war, konnte erst jetzt nach Übergabe des Schlüssels das Haus betreten werden. Es war ein Bild des Grauens. Alle Schränke durchwühlt, es fehlten einige Dinge (nichts von großem Wert) , Strom ausgeschaltet, Heizung aus usw. Das ganze wurde noch gesteigert als ich die Kühltruhe öffnete, voll mit verdorbenen Lebensmitteln. Gehört es nicht zu den Aufgaben eines Betreuers sich um solche Sachen zu kümmern? Oder sehe ich das falsch? Da muss es doch grundsätzliche Mechanismen geben, wenn durch den Tod eine Bereuung endet. Ich hoffe ihr könnt mir da Antworten geben. Vielen Dank an alle Steffi |
20.07.2017, 23:06 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Steffi,
mir ist jetzt nicht so ganz klar auf was deine Frage ab zielt? Geht es dir um die Zeit nach dem Tod der Betreuten oder um die Zeit in der ein Betreuer bestellt war?
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21.07.2017, 09:11 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.07.2017
Beiträge: 4
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Natürlich weiß ich, dass mit dem Tod des Betreuten die Betreuung endet. Aber ist es nicht so, dass während der Betreuung (zu der ja auch das kümmern um Haus etc., weil Betreuter im Pflegeheim) Werterhaltung z.B. auch zum Aufgabenbereich gehört.
Und müsste es nicht so sein, dass bei Ende der Betreuung das Haus so verlassen werden sollte wie man es betreten hat? |
21.07.2017, 11:03 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hallo,
deine Frage "wie haftbar ist ein Betreuer zu machen" kann dir hier niemand beantworten. Es kann sein, dass der Betreuer alles richtig gemacht hat, es kann aber auch sein, dass durch sein pflichtwidriges Tun oder Unterlassen der zu Betreuenden ein Schaden entstanden ist, für den er haftbar gemacht werden könnte. Das Ausräumen eine Kühltruhe gehört sicherlich nicht zu den Aufgaben eines Betreuers. Allerdings muss der Betreuer der Gebäudeversicherung anzeigen, dass das Haus nicht bewohnt ist (hierdurch erhöht sich das Riskiko und die Prämie wird angepasst). Weiterhin muss er dafür sorgen, dass keine Frostschäden an der Immobilie eintreten können - in den Sommermonaten besteht hier allerdings kein dringender Handlungsbedarf. Wenn der Betreuer die Schränke durchwühlt hat ist dies per se noch kein Schaden - haftbar ist der Betreuer nur für Schäden, die er hätte vermeiden können/müssen. |
21.07.2017, 16:53 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.07.2017
Beiträge: 4
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Ok
Mir ging es im wesentlichen darum, dass alle Schränke durchwühlt wurden, alle noch brauchbaren Dinge verschwunden sind, die Sicherungen wurden rausgedreht (ohne sich zu überzeugen, dass evtl. noch was in der Kühlung liegt) und die Versicherung für das Haus wurde gekündigt. Da ich auf diesem Gebiet keine Ahnung habe, war ich der irrigen Meinung, dass diese abschließenden Tätigkeiten zu einer Betreuung dazu gehören. Wieder was gelernt. Das meine ich nicht ironisch |
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