Dies ist ein Beitrag zum Thema Medikamentenzuzahlung, ALG2, kein Geld im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag liebe Gemeinde,
mich interessiert eure Einschätzung und Herangehensweise:
Meine neue betreute Person ist schon langjähriger ALG2-Bezieher und hat ...
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21.07.2017, 15:53 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Medikamentenzuzahlung, ALG2, kein Geld
Guten Tag liebe Gemeinde,
mich interessiert eure Einschätzung und Herangehensweise: Meine neue betreute Person ist schon langjähriger ALG2-Bezieher und hat nun leider mit einen HNO-Tumor zu kämpfen. Die Chancen zu gesunden, sollen vorhanden sein. Im ALG2-Satz sind die Kosten für die Zuzahlungsbefreiung enthalten. Aber was mach ich nun, wenn meine betreute Person die ca. 50 € nicht aufbringen kann. Nicht mal 2x 25 € sind drin. Ein Darlehn über´s Jobcenter und abstottern oder gibt es da noch andere Lösungen? MfG Seb |
21.07.2017, 17:30 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Da muss er ebens eine Medis 10 und 5 Ero weise auf "kleine" Art zahlen. Irgendwann hat er dann 50 Ocken gezahlt und bekommt die weitere Befreiung.
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21.07.2017, 18:07 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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So traurig es ist. Ironie an: "Vielleicht mal der Sozial?demokratischen Partei Deutschland und dem Exkanzler Gerhard Schröder einen Dankesbrief schreiben?"
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21.07.2017, 18:39 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Danke für die schnellen Rückmeldungen.
Mit sowas habe ich gerechnet. Ich hatte so gehofft, dass es noch andere Möglichkeiten gäbe. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt (,aber sie stirbt.). Ein schönes Wochenende. MfG Seb |
21.07.2017, 19:37 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry aber wo ist bitte das Problem? Weshalb der Trauerflor?
Gibt wahrlich keinen Grund für.
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