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Kostenübernahme Krankentransport (PKV) abgelehnt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Krankentransport (PKV) abgelehnt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, mein Betreuter ist im Pflegeheim (Pflegegrad 3, privat im Basistarif versichert). In der letzten Zeit waren 4 Krankentransporte ...


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Alt 25.07.2017, 13:07   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Kostenübernahme Krankentransport (PKV) abgelehnt

Hallo Zusammen,

mein Betreuter ist im Pflegeheim (Pflegegrad 3, privat im Basistarif versichert). In der letzten Zeit waren 4 Krankentransporte zum Arzt oder ambulant in die Klinik notwendig. Die Rechnungen der Krankentransporte wurden bei der PKV (Basistarif) eingereicht und von der PKV abgelehnt. Grund "Die Fahrten müssen vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden. Eine Genehmigung liege nicht vor". Ich habe dem Pflegeheim schon oft mitgeteilt, dass die Fahrten bei der PKV vorab genehmigt werden müssen. Nun sind 440 Euro offen die nicht bezahlt werden können.

Meine Frage ist daher, wie macht ihr das praktisch? Normalerweise müsste man (Betreuer oder Pflegeheim?) den Transportschein in der Arztpraxis abholen, bei der Kasse (per Fax) zur Genehmigung einreichen und die Fahrt anmelden. Ich sehe hier viele Probleme. Auch sind die Termine derartig kurzfristig, z.B. ein oder zwei Tage vorher.

Danke und Grüße
Maren
MGleiss ist offline  
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Alt 25.07.2017, 13:49   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe dem Pflegeheim schon oft mitgeteilt, dass die Fahrten bei der PKV vorab genehmigt werden müssen. Nun sind 440 Euro offen die nicht bezahlt werden können.
Wenn du das schriftlich gemacht hast dann wärst du aus dem Schneider denn dann könntest du diese Rechnungen an das heim zur Begleichung weiterleiten. Vielleicht hilft zu diesem Problem mal ein Gespräch mit der Heimleitung etwas und sie leisten "Wiedergutmachung" den eigentlich sollten sie die Verfahrensweise kennen.

Wegen dem Rest deiner Fragen gibts eher kein Allheilmittel, da hängt vieles vom Draht zum Heim und den Ärzten ab. Du musst rumprobieren was geht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2017, 20:22   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Hallo Maren,
Tatsächlich sind auch Krankenfahrten bei gesetzlich Versicherten vorab von der KV zu genehmigen.
Dass sollte Basiswissen sein und dem Sozialdienst des Pflegeheims bekannt.
Da das Planen von Arztbesuchen zu den Pflichtleistungen der Pflegeheime gehört, sollte man davon ausgehen dürfen, dass auch das Informieren des ges. Betreuer zu geplanten Arztbesuchen selbstverständlich sein sollte.
In Deinem Fall würde ich von einem Haftungsanspruch gegen das Heim ausgehen, den ich auch geltend machen würde. Ich bin mir sicher, dass es dann künftig besser laufen wird.
Marsupilami ist offline  
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