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Heimaufnahme - Wie lange mit Verkauf der Immobilie warten ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimaufnahme - Wie lange mit Verkauf der Immobilie warten ? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, ein Betreuter von mir ist nun seit 5 Wochen vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen worden und er ...


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Alt 25.07.2017, 13:18   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Heimaufnahme - Wie lange mit Verkauf der Immobilie warten ?

Hallo Ihr Lieben,
ein Betreuter von mir ist nun seit 5 Wochen vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen worden und er hat sich ( entgegen all meiner Befürchtungen ) sehr gut eingelebt. Er ist Eigenümer einer Immobilie welcher er bis zum Einzug selbst genutzt hat. Keine Mieter, das Haus steht nun leer. Die einzige Tochter ( und direkte Erbin ) kümmert sich nur insofern um ihren Vater als das sie nun Anspruch auf Mobiliar etc. stellt. Das habe ich abgewürgt, selbstverständlich kan sie ihre persönlichen Sachen oder auch mehr holen, leer räumen möchte ich das Haus nicht sofort.
Nun stelle ich meine Entscheidung aber immer mehr in Frage da eine Rückkehr im Prinzip ausgeschlossen ist. Der Herr ist zwar vermögend und die laufenden Kosten für das Haus können eine gewisse Zeit problemlos getragen werden. Trotzdem, welchen Zeitraum haltet ihr für vernünftig um konkret über leer räumen / Verkauf nachzudenken ? Ich habe mir selbst eine Frist von 3-6 Monate gesetzt, ist das zu lang um die laufenden Kosten zu rechtfertigen ?

Ferner wäre es sehr nett wenn mir jemand bezüglich Verkauf auf Rentenbasis ( an die Tochter ) weiter helfen könnte. Mein Betreuter kann die Heimkosten aus Barvermögen ca. 2 Jahre selbst tragen. Sofern die laufenden Kosten für das Haus sofort entfallen.

Ca. € 4.000,-- wären monatlich notwendig um den Heimaufenthalt dauerhaft sicher zu stellen. Also:

Angebot an die Tochter das Haus auf Rentenbasis zu erwerben, monatliche Zahlung € 4.000,--. Vertrag erlischt mit dem Tode des Vaters.

Alternativ:
Hausverkauf an Dritte.

Für Erfahrungen / Rückmeldungen wie ihr das gehandhabt habt ( und wie lange ihr gewartet habt ) vielen Dank !! Ich befürchte ich tue mich einfach schwer damit das Zuhause meines Betreuten eventuell vorschnell aufzulösen.

Liebe Grüße und allseits noch einen angenehmen Tag,
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 25.07.2017, 13:36   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Ich habe mir selbst eine Frist von 3-6 Monate gesetzt, ist das zu lang um die laufenden Kosten zu rechtfertigen ?
Wieso sollte das zu lang sein?

Was will denn der Betreute?
Ist er in der Lage sich dazu zu äußern?

Einen festen Zeitraum wird dir hier niemand sagen können. Das musst du selber anhand der Wünsche und Möglichkeiten des Betreuten entscheiden.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 25.07.2017, 13:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
er hat sich ( entgegen all meiner Befürchtungen ) sehr gut eingelebt.
Wenn das so ist dann verstehe ich das Folgende echt nicht so ganz:
Zitat:
Das habe ich abgewürgt, selbstverständlich kan sie ihre persönlichen Sachen oder auch mehr holen, leer räumen möchte ich das Haus nicht sofort.
Wenn der Mann dort bleiben will und sich wohl fühlt ist doch alles Paletti. Du kannst doch kein ewiges Hin und Her betreiben. 5 Monate gefällt es ihm dort, dann will er ins Haus und dann wieder rückwärts alles weil er vielleicht doch ins Heim will.

Sieh zu dass du die Tochter nochmal zu dem Räumungsangebot kriegst dann bist du das erst mal los und könntest ja auch über Vermietung nachdenken.

Welch anderen Modelle es gibt hängt wie agw richtig sagt immer von den näheren Umständen ab.
Grundsätzlich: ewig zuwarten würde ich mit nichts. Der Winter naht und dadaurch enstehen weitere, vermeidbare Kosten von denen keiner was hat.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.07.2017, 13:57   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Rose

Als erstes solltest Du Dich mit dem Betreuten unterhalten, wie er die Sache sieht, ob er noch mal zurück nach Hause kann bzw. will oder ob er sein Haus z.B. an die Tochter verkaufen will (egal ob Rentenbasis uder sonst wie).
Auch was mit den Sachen in dem Haus passieren soll, kannst Du dich mit ihm unterhalten. Dann bist Du schon ma eine Stück weiter.

Falls im Ergebnis ein Verkauf auf Rentenbasis herumkommen sollte, dann wirst Du - so wie überhaupt bei einem Verkauf - als erstes ein Wertgutachten erstellen lassen. Damit hast Du schon mal einen Preis.
Dann kannst Du den Preis durch die Anzahl der zu erwartenden Lebensmonate (Düsseldorfer Tabelle) teilen und kommst auf einen Ratenbetrag. Z.B. Wert des Hauses (250.000,00 €) geteilt durch Monate Lebenserwartung (10 Jahre = 120 Monate) = 2083,33 € Monatsrate.
Sofern Du die Heimkosten mit 4.000,00 € veranschlagst, müßte die Immobilie 480.000,00 € wert sein.
Und dann kannst Du (zuerst den Betreuten und dann ggf.) das Gericht fragen, ob es mit dieser Regelung einverstanden wäre.
...und Dich überraschen lassen, ob auch die Tochter damit einverstanden ist. Gut möglich, dass sie dicke Backen macht, weil sie das Haus mit Geduld aber ohne Gegenleistung auch so erben würde...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2017, 15:34   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Als Kind muss ich im Zweifel ja auch für meine Eltern aufkommen, weshalb das mit dem "Erben ohne Gegenleistung" nicht wirklich gerechtfertigt ist.

Erst muss mal die Versorgung der Eltern gesichert sein.

So wie das beschrieben wird, besteht kein Grund, die Immobilie schnell zu veräußern, das kann ja nur mit Verlust einhergehen, wenn sie nicht gerade superbegehrt ist.

Ich kann auch an dieser Stelle dringend zur Vorsorgevollmacht raten - den Käufer für mein Elternhaus und auch den Zeitpunkt des Verkaufs möchte ich schon gerne selbst bestimmen.

Aber vielleicht ist es der Tochter ja auch egal oder sogar recht, wer weiß das schon hier.
Sohn55 ist offline  
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Alt 25.07.2017, 15:52   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank fürs Feedback ! Einen so wichtigen Punkt habe ich vergessen mitzuteilen: der Betreute ist nicht mehr in der Lage sich hierzu zu äußern. Demenz im fortgeschrittenen Stadium, örtlich ist er nicht mehr orientiert. Ich möchte keinesfalls grausam klingen aber dadurch war auch der Umzug in die Klinik überraschend einfach.

Ausgangslage bei Betreuungsübernahme war: NIE aber auch niemals möchte er zuhause weg. Und so habe ich wirklich bis zum bitteren Ende mit 24h Kräften ( + Betreuung auf Minijob-Basis + Tagespflege etc. etc. ) durchgehalten bis es für ihn einfach nicht mehr ging. Wie so viele Demenzkranke hat sich sein Tag/Nacht-Rhythmus völlig umgekehrt, die Wanderungen durch das Haus wurden für ihn immer gefährlicher. Schrank mit Toilette verwechselt, im Keller gefallen. Nein, das ging nicht mehr und ich habe das irgendwann auch als seiner nicht mehr würdig empfunden.
Als die letzte 24h Kraft dann auch noch die KOffer gepackt hat ( wie so viele andere vor ihr...) habe ich eine Memory Klinik gefunden welche ihn sofort aufgenommen hat. Ich habe zwei Nächte vor Aufnahme nicht schlafen können und mich gefühlt wie ein Verräter.
Aber was soll ich sagen: kaum auf dem Wohnbereich angekommen ist er losgezogen und hat mit jedem gequatscht. Des nachts kann er die beleuchteten Flure entlang laufen so lange wie er mag. ( Er bekommt Risperdal in geringer Dosis gegen die innere Unruhe, in dieser Klinik wird aber keinesfalls weiter ruhig gestellt, das war und ist mir wie so vielen anderen ganz wichtig ). In der Klinik kann voll und ganz seinem jetzigen Krankheitszustand entsprochen werden. Das war zuhause einfach nicht mehr möglich.

So, und nachdem ich alles runtergeschreiben habe ist mir auch klar geworden was mit mir los ist: ich fühle mich schlecht weil ich es ihm am Ende nicht ermöglichen konnte zuhause zu bleiben.
DAS tut mir wirklich leid. ( auch wenn ich weiß ich habe alles getan..). Und dann noch die einzige Tochter die noch nicht einmal fragt wie es ihm geht. Die hat sich wirklich erst gemeldet als ich sie bezüglich möglichen Hausverkauf angeschrieben habe. ( reine Gehässigkeit meinerseits, damit hätte ich ja auch noch warten können ). Also man lernt schon Menschen kennen.....

Das mit dem Verkauf auf Rentenbasis schaue ich mir in Ruhe an,
vielen Dank !!

Liebe Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 25.07.2017, 16:06   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo Sohn55,

die Tochter hat eine Betreuungsübernahme damals abgelehnt. Sie ist " emotional " nicht dazu in der Lage und hat auch keine Zeit da gerade neuen Job angefangen. Wann immer ich versucht habe sie zu erreichen ( auch im Notfall ) ist sie nicht an das Telefon gegangen. Geschweige denn das sie mal zurück gerufen hätte.
Und ja, sie hat sich auch sonst konsequent um NICHTS gekümmert.

Deine Anmerkung:

den Käufer für mein Elternhaus und auch den Zeitpunkt des Verkaufs möchte ich schon gerne selbst bestimmen.

Da ist man als Sohn/Tochter auch halt vorher irgendwie in der Pflicht. Nach bestem Wissen und Gewissen.

Und am allerbesten wäre es natürlich der Eigentümer bestimmt selbst.

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 25.07.2017, 17:42   #8
Gesperrt
 
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Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
(...)
Und ja, sie hat sich auch sonst konsequent um NICHTS gekümmert.

(..)
Dann geht es aus meiner Sicht auch vollkommen in Ordnung, das Haus zeitnah zu verkaufen.
Sohn55 ist offline  
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Alt 26.07.2017, 11:37   #9
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Sehe ich in roses Beiträgen viele Sonderzeichen? Liegts an meinem Rechner oder benutzt Rose eine chinesische Tastatur!?

@rose40: in einem ähnlich gelagerten Fall wollte die B auch partout nicht aus ihrem heißgeliebten Haus hinaus. Als sie dann zunächst in der Kurzzeitpflege in einem Heim war, hat es ihr dann so gut gefallen, dass sie selbst gesagt hat "ich bleibe hier". Ob Demenz hin oder her, es war ihre Entscheidung. Zuhause wäre es nicht mehr gut gegangen.
Insofern war ich froh, dass ganze nicht gegen den Willen der B durchzuführen. Beim Hausverkauf bin ich dann so vorgegangen, dass ich die potentiellen Erben (die in den Startlöchern standen) zunächst das Haus zum Kauf angeboten habe. Sofern diese abgelehnt haben, wurde das Haus auf dem freien Markt angeboten. Auf ihrgendwelche Rentenzahlungen etc würde ich mich nicht einlassen. Du bist nur dem Wohl des Betreuten verplichtet, nicht dessen mögliche Erben.

Zitat:
Zitat von Sohn55 Beitrag anzeigen
Ich kann auch an dieser Stelle dringend zur Vorsorgevollmacht raten - den Käufer für mein Elternhaus und auch den Zeitpunkt des Verkaufs möchte ich schon gerne selbst bestimmen.
Sehr schön diese Aussage. Spiegelt sie doch das Kernthema Betreuungen bzw. Vorsorgevollmachten wider. Es geht nicht um "ich" sondern einzig allein um den Betreuten! Wenn das Geld zuneige geht, wegen Heimkosten, etc. dann muss halt die Immobilie verkauft werden, ob es den Erben nun passt oder auch nicht.
Gerade diese Kernfrage nach dem "Wohl" des betreuten hat mich zu den Betreuungen gebracht. Ich finde die Frage hochinteressant, den wie oft handelt das Umfeld eher nach seinen Vorstellungen, was für jemanden anderen gut sein soll und was nicht. Und zuletzt obligt der Entscheidung über das Wohl eines Betreuten eher dem eigenen Wohl.
Mal als Beispiel: B aus oben genannten Beispiel war in der Kurzzeitpflege (Heim ziemlich teuer), eigentlich hatte ich eine Demenz Wohngruppe, wo sie wirklich sehr gut aufgehoben gewesen wäre, in Aussicht gehabt. Die (Erbschleicher) lieben Enkelkinder waren dabei noch zu faul, auf Anfrage irgendwelche Sachen in diese WG zu bringen (Bett, persönliche Gegenstände, etc.), kein Auto, keine Zeit, blabla. Als ich das mit der B besprochen hatte, sagte sie "nein sie geht nirgendwo mehr hin und bleibt dort". Also war das (viel günstigere WG Konzept gestorben). Plötzlich kommen die Enkelkinderchen in Anbetracht der höheren Kosten doch in die Puschen und fragen blöd, warum nicht WG, sei doch günstiger ....
Haus musste verkauft werden, natürlich stirbt die B wenige Tage nach dem Verkauf, sodass sich die Erb ... liebsten Enkelkinder freudetränend auf das Gelderbe stürzen konnten. Betreuung wurde übrigens eingerichtet, weil sich die Enkelkinderchen sich gegenseitig die Vollmachten widerrufen haben und tagesweise mit Oma in der Bank aufgeschlagen sind, bis es der Bankmitarbeiterin zu bunt wurde. Die vermeindlich liebe Enkelin hat schön von Omas Rente gelebt, wie ich dann an den Buchungen gesehen hatte.
am Ende wurde noch moniert, wo den der Kranz (Blumengeschäft) in der Rechnungslegung her kommen würde. Ich bestellte einen Advenzkranz für das spärliche Heimzimmer (Kinder hatten nix ins Heim gebracht), Oma freute sich und erzählte auf der Station jedem den hätten ihre Enkelkinder gekauft ....
ufzeer ist offline  
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Alt 26.07.2017, 11:49   #10
agw
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Ort: Mitten in Hessen
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Zitat:
Sehe ich in roses Beiträgen viele Sonderzeichen? Liegts an meinem Rechner oder benutzt Rose eine chinesische Tastatur!?
Du bist nicht der einzige der die Sonderzeichen sieht. Sie hat irgendwie ein Umlautproblem.
__________________
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agw ist offline  
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