Dies ist ein Beitrag zum Thema Termin RL/Bericht im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Vielleicht habe ich auch ein Denkfehler. Es geht um den Termin zur Einreichung ...
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28.07.2017, 10:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Termin RL/Bericht
Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Vielleicht habe ich auch ein Denkfehler. Es geht um den Termin zur Einreichung von RL/Bericht laut Beschluss: 19.07.2016: Beschluss zur Betreuerbestellung, 22.07.2016: Kenntnis an den Betreuer über Betreuerbestellung. 19.07.2017: Termin zur Einreichung von RL/Bericht festgelegt Ich habe bereits eine Erinnerung zur Einreichung erhalten. Da zum 19.07.2017 keine RL/Bericht von mir eingereicht wurden. Ich fragte bei Gericht nach, wann denn die RL abschließen soll. Sinn für mich würde ergeben: 22.07.2016-21.07.2017. Das Gericht meinte die RL soll zum 19.07.2017 abschließen. Eingereicht soll ebenfalls bis 19.07.2017. Wie soll das nur gehen frage ich mich? Vor allem bei dem Termin 19.07.2017 ist das Jahr noch gar nicht "voll". Wie macht ihr das? Im Beschluss steht nur der Termin zur Einreichung, nicht zu wann die RL abschließen soll. Danke Euch Grüße Maren |
28.07.2017, 12:05 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo,
die Betreuung wurde am 19.7 beschlossen, von daher ist der 19.7 des Folgejahres schon passend. Der 22.7 hat lediglich Auswirkungen für deine Vergütung (falls keine sofortige Wirksamkeit festgestellt wurde). Siehe auch: Gerichtsbeschluss ? Betreuungsrecht-Lexikon Zitat:
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29.07.2017, 10:10 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Der Jahresbericht und die RL beginnt dann aber auch erst ab dem 22.07.2016 - 19.07.2017? Oder?
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29.07.2017, 10:25 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Das macht ja den Unterschied zur Betreuung mit sofortiger Wirksamkeit aus. Die sofortige Wirksamkeit bezieht sich dann auch auf die Vergütungsfähigkeit. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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29.07.2017, 13:26 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Der Beschluss war am 19.07.2016. Die Betreuerin hat am 22.07.2016 Kenntnis erlangt (keine sofortige Wirksamkeit).
Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Vermögensverzeichnis dann ab 22.07.2016 anzufertigen ist und ab dann auch die RL beginnt (=Sie wird mit der Mitteilung an den Betreuer wirksam, das ist der Stichtag). Meine Vergütungsabrechnung beginnt dann ab 23.07.2016. ??? |
29.07.2017, 16:55 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
wenn der Beschluß vom 19.07.2016 ist, erfolgt die Abrechnung vom 20.07.2016 00.00 Uhr bis 19.07.2017 24.00 Uhr. MfG Hein Klein |
29.07.2017, 17:42 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,574
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Moin Hein
Mach kein Chaos!!! VV und RL zum bzw. ab Stichtag 19.7.2016. Vergütung - wie schon geschrieben - ab einem Tag nach Eingang in der Geschäftsstelle, also 23.7.2016. (Es ist keine sofortige Wirksamkeit angeordnet worden!) MfG Imre
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29.07.2017, 18:34 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Warum Chaos??? Ich habe nur angegeben, wie und was mein zuständiges Amtsgericht mit mir abrechnet. Ehrenamtlich und pauschal. Keine Beanstandungen.
Ob das Jahr nun "voll" ist oder nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die beim Amtgericht nicht total auf den Kopf gefallen sind. Im Übrigen ist dies meine Meinung die ich hier bitte äußern darf. Ich gebe schließlich keine Rechtsberatung. |
29.07.2017, 20:09 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin Hein
Dann prüfe doch mal nach, welche Zeiträume Dein Betreuungsgericht für ehrenamtlich genau abgerechnet hat. Bei Berufsbetreuern geht das nämlich nicht durch. Und natürlich darfst Du Deine Meinung sagen bzw. schreiben. Wir machen hier alle keine Rechtsberatung. Das dürfen wir auch nicht. Allerdings achten wir schon darauf, dass es stimmt, was wir schreiben und lassen uns andernfalls auch korrigieren, weil wir immer noch dazulernen wollen. MfG Imre
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29.07.2017, 23:04 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Sorry, aber der Stichtag für das Vermögensverzeichnis ist NICHT der 19.07.2016, sondern der 22.07.2016.
[Aus meiner Rechtslektüre rausgesucht] Der Stichtag Welcher Stichtag ist maßgeblich? - Wenn die Betreuung durch Beschluss als sofort wirksam angeordnet worden ist, dann gilt das Datum dieses Beschlusses. - Ansonsten ist das Eingangsdatum des gerichtlichen Schreibens maßgeblich, durch das Sie zum Betreuer bestellt worden sind. Das Schreiben war am 22.07.2016 an mich zugestellt. Damals hatte ich auch den 22.07.2016 als Stichtag genommen und ab da meine RL jetzt eingereicht. Vergütung 23.07.16 - 22.07.17. Betreuungsverfahren ? Betreuungsrecht-Lexikon Der Gerichtsbeschluss wird mit Bekanntgabe an den Betreuer rechtswirksam (§ 287 FamFG). Die Form der Bekanntgabe ist nicht vorgeschrieben. Es ist möglich, dass der Beschluss dem bei der Anhörung anwesenden Betreuer mündlich bekannt gegeben wird (§ 41 FamFG). Wird die "sofortige Wirksamkeit" angeordnet, wird der Beschluss auch dadurch rechtswirksam, wenn er dem Betreuten oder seinem Verfahrenspfleger bekannt gegeben wird oder der Betreuungsrichter den Vorgang der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes übergibt. Geändert von MGleiss (29.07.2017 um 23:11 Uhr) |
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