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Klinikaufenthalt ohne Einwilligung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Klinikaufenthalt ohne Einwilligung? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich versuche mich kurz zu fassen: Ich bin ehrenamtliche Betreuerin eines jungen Mannes, der schwerstmehrfachbehindert in einer Einrichtung ...


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Alt 02.08.2017, 18:07   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
Standard Klinikaufenthalt ohne Einwilligung?

Hallo zusammen,
ich versuche mich kurz zu fassen:
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin eines jungen Mannes, der schwerstmehrfachbehindert in einer Einrichtung lebt. Ich kenne und versorge ihn bereits seit er ein Jahr alt ist (nur zur Erklärung, falls ich etwas emotional werde).
Gestern wurde mein Betreuter von der Wohngruppe, in der er lebt, in den Klinikbereich der Einrichtung verlegt, ohne mich vorab zu informieren, geschweige denn, meine Zustimmung einzuholen.
Es geht hierbei nicht um einen Notfall! Vielmehr soll er routinemäßig durchgecheckt werden. Ein EEG, eine BE, eventl. Vorstellung beim Orthopäden.
Ich wurde am Vormittag, als die Verlegung bereits gelaufen war, von der Wohngruppe informiert, eigentlich nur, weil die sich gewundert haben, dass ich am Wochenende (ich bin jedes Wochenende da) nichts von der Verlegung gesagt hatte und die Wohngruppe selbst erst am Abend zuvor informiert wurde. Außerdem wunderten sich die Mitarbeiter, dass ich nicht zur Verlegung da war (was ich sonst immer bin bei geplanten Terminen).
Natürlich habe ich erstmal sämtlichen Ärzten etc. hinterher telefoniert. Man hat mich mit Floskeln abgespeist, Details möchte ich hier eigentlich nicht ausführlich erläutern, man war vielmehr empört, dass ich so sauer war über diese ganze Aktion. Mir wurde gesagt: Das macht man immer so. Ich weiß von anderen Angehörigen, dass diese auch nicht informiert wurden.
Meine Frage lautet:
Darf die Einrichtung meinen Betreuten ohne meine Zustimmung verlegen, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt? Auch, wenn die Klinik an die Einrichtung angeschlossen ist, aber trotzdem eine Klinik ist, deren Kosten aus anderen Töpfen getragen werden (Krankenkasse). Normalerweise unterschreibt man in jedem Krankenhaus einen Aufnahmevertrag.
Mir geht es nicht darum, die Untersuchungen zu unterbinden, mir geht es nur um die Art und Weise, wie man sich das Recht heraus nimmt, meinen Betreuten einfach zu verlegen.
Vielen Dank für Eure Antworten vorab,
liebe Grüße
Nera
Nera ist offline  
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Alt 02.08.2017, 20:01   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Nera

Erst mal vorneweg: Wenn ein Betreuter selber einschätzen kann, worum es bei den gesundheitlichen Sachen geht, dann kann er selber einwilligen und soll das auch.
Ich vermute aber mal, dass Dein Betreuter dieses nicht kann.

Wenn Dein Betreuter nicht mehr versteht, worum es bei den ganzen gesundheitlichen Sachen geht:

Unter den Umständen ist eine Verlegung ohne Not vorab mit Dir als Betreuerin abzusprechen, zumal es denn Dein Job ist, eine Einwilligung in die Behandlung/Untersuchung zu geben und dir vorher von den Ärzten erklären zu lassen, worum es geht und was es bei Bedarf für Behandlungsmöglichkeiten gibt.
Auch in einen Routine-Check, in den ein Patient üblicherweise einwilligen muss, bist Du die Ansprechpartnerin für die Einwilligung.
Darüber hinaus müssen die Ärzte Dir gegenüber die Ergebnisse der Untersuchung erläutern und offenlegen.

Es geht nicht an, dass eine Einrichtung ihre Kunden aus Bereich A dem Klinikbereich B mal einfach so als Patienten zuschustert, damit ein paar Teuro verdient werden können - ohne, dass der Patient bzw. der Betreuer vorab informiert und einbezogen wird.
Der Laden wäre sonst eine Versuchskarnickelklitsche...

Ohne Behandlungs- oder Untersuchungsauftrag durch den Betreuten (und weil der nicht mehr kann) durch Dich handelt das Krankenhaus unrechtmäßig. Bei einer OP oder operativen Untersuchung gilt das sogar als Körperverletzung.
Und wenn es Abrechnungsprobleme gibt, dann sind das Probleme der Klinik, weil sie ohne Auftrag gehandelt hat.

Lass Dich nicht von den Ärzten mit dummen Sprüchen abspeisen.
Fordere sie auf, Dir die Untersuchungsergebnisse (den Bericht) herauszugeben und zu erläutern, damit Du DeinenPflichten im Rahmen der Gesundheitssorge nachkommen kannst.
Ebenso solltest Du auch noch mal schriftlich verlangen, im Vorab zu Untersuchungen und Behandlungen Informiert und einbezogen zu werden.
Alternativ dazu sollten sie Dir schriftlich bestätigen, was sie mündlich schon gesagt haben: Dass sie das ÜBLICHERWEISE ohne die entsprechenden Absprachen und Einwilligungen abhandeln.
Falls sie letzteres tatsächlich tun, sind sie blöd genug, ihr eigenes strafbares Handeln schriftlich zuzgeben. Warte also nicht unbedingt darauf...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.08.2017, 11:33   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
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Hallo Imre,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe mir das schon gedacht, bzw. sehe die Situation genauso wie Du. Ich wollte mich aber nochmals umhören, nicht, dass ich da was flasch verstanden habe, was einen Krankenhausaufenthalt ohne Notfall betrifft.

Es ist nämlich so, dass normalerweise in dieser angegliederten Klinik überwiegend externe Patienten behandelt werden (hauptsächliche wegen neurologischen Befunden, z.B. Krampfleiden). Komischerweise kommt es gerade in den Ferien (egal ob Sommerferien oder andere Ferien - Weihnachten ist auch sehr beliebt) zu einer Welle von Verlegungen aus den Wohngruppen in den Klinikbereich.
Grundsätzlich bin ich zufrieden mit der medizinischen Versorgung und Betreuung, aber in diesem Punkt ist mir einfach die Hutschnur geplatzt. Insbesondere wegen der teilweise dummen Äußerungen der Ärzte am Telefon.
Zum Beispiel äußerte ich, dass es für meinen Betreuten (ja, er kann sich nicht äußern, nimmt aber durchaus seine Umgebung wahr, oder unterscheidet bekannte Personen von Fremden) sicherlich angenehmer gewesen wäre aufgrund seiner eingeschränkten Wahrnehmung, von mir begleitet zu werden, wenn ich davon gewusst hätte. Daraufhin meinte eine Ärztin, er wäre ja schon einmal vor drei (!) Jahren auf der Station gewesen, da würde er das ja kennen und die Leute dort auch, er hätte dort ja auch ein Bett, wo er drin liegen würde wie auf der Wohngruppe...da war ich erstmal sprachlos.
Ich werde das Thema ansprechen und auch verfolgen, die Sache ist für mich noch nicht erledigt, vor allem da mir gestern Abend auf Nachfrage, was schon gelaufen sei an Untersuchungen, gesagt wurde: Er soll ja erstmal ankommen, nächste Woche wird eine BE gemacht. Hm, mein Arzt macht eine BE in fünf Minuten, da brauche ich keine Woche für. Riecht für mich nach Bettenbelegung.

Entschuldigt bitte, dass ich so ausgeholt habe, das Thema beschäftigt mich sehr.

Ich danke Dir, Imre, für Deine schnelle Antwort.
LG Nera
Nera ist offline  
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Alt 03.08.2017, 19:00   #4
Stammgast
 
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Hallo Nera,
Ein schwerst mehrfach behinderter Mensch ist kein Selbstbedienungsladen.
Falls Dein Betreuter selbst nicht in eine stationäre Behandlung einwilligen konnte, und Du nicht eingewilligt hast, dann findest die Behandlung ohne rechtliche Grundlage statt.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens solltest Du abwägen, ob Deinem B. ein Schaden oder Unannehmlichkeiten durch den Krankenhausaufenthalt entstehen. Ggf. würde ich nachträglich der Behandlung zustimmen.
Auf jeden Fall würde ich der Heimleitung schriftlich (ich mache sowas immer per Fax) mitteilen, dass künftig Entscheidungen, die die rechtliche Vertretung Deines K. betreffen vorab mit Dir abzustimmen sind.
Marsupilami ist offline  
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Alt 04.08.2017, 19:24   #5
Einsteiger
 
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Beiträge: 11
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Hallo Marsupilami,
Danke für Deine Antwort. Es könnte ihm Schaden entstehen, heute wurde z.B. ein Schlaf-EEG gemacht, dafür bekommt er ein Schlafmittel, natürlich könnte er so etwas nicht vertragen. Und wehren kann er sich ohnehin nicht. Natürlich wurde ich auch darüber im nachhinein informiert, eigentlich nur, weil ich immer noch damit zugange bin, mich zu beschweren über die Situation, aber entweder ist jemand nicht da, oder jemand weiß nicht Bescheid, oder ist nicht zuständig. Das geht seit Tagen so.
Heute hat man mir dann einen Aufnahmevertrag per Post zugesandt, in dem nette Klauseln stehen, die ich sogar gesondert unterschreiben soll, außerdem ist der ganze Vertrag rückdatiert worden. Ebenfalls hat man "freundlicherweise" für mich bereits diverse Dinge angekreuzt, denen ich zustimmen soll. In diesem Zusammenhang hatte ich diverse Telefonate und erfuhr von dem Schlaf-EEG.
Wie gesagt, grundsätzlich habe ich nichts gegen die Untersuchungen, aber die Art und Weise finde ich nicht in Ordnung. Entschuldigen will sich auch niemand, vielmehr fühlt man sich belästigt.
Grundsätzlich hatte ich nach Übernahme der Betreuung (zuvor das Jugendamt) in einem Gespräch geäußert, dass ich immer vorab informiert werden will, zumal damals schon ein Vorfall war, wo Medikamente einfach erhöht wurden ohne Grund. Ich dachte, man hätte mich da richtig verstanden. Demnächst alles nur noch schriftlich.

Ich Danke Euch für Eure Antworten und schaue mal, wie wir das noch gerade biegen können. Es würde mir ja reichen, wenn man sich mal entschuldigt, die Sache schnellstmöglich abschließt, ein nicht manipulierter Vertrag zum Unterzeichnen kommt und mein Betreuter zurück in seine Gruppe kann. Und eine solche Sache nicht noch einmal vorkommt.

LG Nera
Nera ist offline  
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Alt 04.08.2017, 19:37   #6
Stammgast
 
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Ich würde jedenfalls einen Bericht ans Betreuungsgericht schicken, denn ohne rechtskräftige Erlaubnis handelt es sich für mich ganz klar um eine Zwangsbehandlung.
Parallel würde ich mit dem zuständigen Arzt zur Notwendigkeit, Vorteilen und Risiken der vorgeschlagenen, und offenbar ja schon durchgeführten Behandlungen führen.
Auch das würde ich detailiert dokumentieren.
Wenn Du überzeugt bist, dass hier das Beste für Deinen Klienten getan wird, dann kannst Du nachträglich den Vertrag unterschreiben, denn Du hast ja die ärztliche Versicherung der medizinischen Notwendigkeit (manchmal ist ja der Nutzen einer Behandlung so hoch, dass man kleinere Nebenwirkungen in Kauf nehmen kann). Mit Deiner nachträglichen Genehmigung (Vertragsunterschrift) würdest Du das bisherige Vorgehen "heilen".
Wenn Deinem Klienten Nachteile enstanden sind, etwa, weil Dir bekannte Allergien oder bei Kenntnis der Gesamtsituation erwartbare Folgen eingetreten sind, die bei einer vorherigen Rücksprache mit Dir hätten vermieden werden können, dann kannst Du weiter die Zwangsbehandlung verfolgen lassen.
Marsupilami ist offline  
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Alt 04.08.2017, 21:46   #7
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Hallo Nera

Wenn dir die Sache weiterhin "faul" vorkommt, dann solltest Du genau dokumentieren, was wann gelaufen ist bzw. nicht gelaufen ist.
Also Datum, Behandlung/Untersuchung, wann bist Du informiert worden, konntest Du vorher einwilligen, wie war die Aufklärung etc., Wie wurdest Du von den Ärzten/Heim behandelt (ernst genommen) etc.

Wenn Du da eine gut geführte Liste beisammen hast, kannst Du Dich an die Heimaufsicht wenden, sofern im Heim Mist gebaut wurde und an die "Besuchskommission" (in Nds. heißt die Aufsichtsstelle für psych. Kliniken zumindest so) sofern die Klinik den Mist gebaut hat.
Hier ist auf jeden Fall eine saubere Doku notwendig, in der Ross und Reiter auch mit Namen gemeldet werden.

MfG

Imre
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Alt 07.08.2017, 17:40   #8
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Hallo zusammen,

- Themenunabhaenig: Warum werden meine Sonderzeichen falsch dargestellt im Text, oder sehe ich das nur so? Wenn ich den Beitrag erstelle, ist mein Schriftbild normal -

nochmals vielen Dank für Eure Antworten. Die Sache kommt gerade richtig ins Rollen. Habe die Sache auch mal schriftlich eingebracht und jetzt ist man schwer um Schadensbegrenzung bemueht. Telefonisch hatte sich eine Woche lang niemand wirklich angesprochen gefuehlt. (ich schreibe die Sonderzeichen mal so). Heute hat sich jemand von der oberen Ebene bei mir entschuldigt.
Eure Tipps befolge ich bereits, eigentlich fuehre ich immer schriftliche Protokolle von jedem Gespraech, auch bei anderen Problemen/Themen.
War auch am ueberlegen, das Gericht ueber den Vorgang zu informieren. Ich wollte allerdings erstmal abwarten, ob ich die Angelegenheit auch so geregelt bekomme.
Ich habe bereits angeboten, sofern ich jetzt mit einbezogen werde und die Kostenfrage geregelt wird, den Vertrag zu unterzeichnen. Ansonsten geht es meinem Betreuten gut, ich kenne die Untersuchungen dort und habe damit erstmal keine Probleme, aber die Art und Weise geht einfach nicht.

Ich vermute allerdings, dass es kein Einzelfall ist, zumindest scheint ihr alle damit Erfahrungen gesammelt zu haben. Auch wenn man einige Beitraege hier liest.

Wenn sich eine Loesung ergibt, werde ich euch gerne davon berichten.
LG Nera
Nera ist offline  
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Alt 07.08.2017, 18:48   #9
Stammgast
 
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Hallo Nera, super, mich würde wirklich interessieren, wie die Sache schließlich ausgegangen ist.
Du kannst Dir aber jetzt schon sicher sein, dass man Deine Position künftig deutlich ernster nehmen wird.
Marsupilami ist offline  
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Alt 07.09.2017, 17:21   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 11
Standard

Hallo zusammen,
entschuldigt, wenn ich das Thema nochmals nach vorne hole, ich wollte noch kurz antworten, wie die Sache ausgegangen ist.
Da ich im Urlaub war zwischenzeitlich, kann ich erst jetzt antworten.

Nach einem Brief meinerseits, der die Sache zusammenfassend darstellte, wurde man plötzlich sehr flott, mir wurde ein Gespräch mit der Chefärztin angeboten, und danach war mein Betreuter am nächsten Morgen zurück auf seiner Wohngruppe. Und plötzlich konnten auch sämtliche Untersuchungen am letzten Tag (als das Gespräch war) durchgeführt werden.

Also alles gut ausgegangen und ich gehe davon aus, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt.
Ich danke Euch nochmals für Eure Hilfe,
LG Nera
Nera ist offline  
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