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Heimkosten-Erhöhung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten-Erhöhung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, um den Sachverhalt richtig bewerten zu können ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Pflegeheim seinen ...


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Alt 30.08.2017, 13:21   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Hallo zusammen,

um den Sachverhalt richtig bewerten zu können ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Pflegeheim seinen Standort hat.

Die Entgelte der Pflegeheime setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen:

1. Pflegebedingte Aufwendungen. Diese sind nach der schwere der Pflegegrade (PG) gestaffelt und seit dem 01.01.2017 so bemessen, dass in den PG 2 - PG 5 jeder Heimbewohner nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse exakt den gleichen Eigenanteil tragen muss. Das ist der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Hier kann es systembedingt allenfalls zu Rundungsdifferenzen im Nachkommabereich kommen.

2. Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten). Diese sind für alle Heimbewohner in gleicher Höhe zu zahlen.

3. Investitionskosten. Das ist Landesrecht der Bundesländer. Normalerweise sind die Investitionskosten von allen Heimbewohnern selbst und in gleicher Höhe zu zahlen. In NRW beispielsweise gibt es aber Regelungen zu einem sog. Pflegewohngeld (Sozialleistung der Kommune) zur Finanzierung der Investitionskosten. Das PWG ist einkommensabhängig und führt eben dazu, dass die Kommune bei niedrigem Einkommen die Investitionskosten in voller Höhe, bei höherem Einkommen eben nur anteilig bis gar nicht übernehmen kann, da genug eigene Mittel eingesetzt werden können. Der (je nach Einkommen) individuelle Zuschuss führt naturgemäß zu unterschiedlichen Eigenanteilen bei den Investitionskosten, entspricht aber der jeweiligen Finanzstärke des Heimbewohners.

Bei den Pflegekosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung darf nicht nach Kostenträgern (Pflegekasse, Sozialamt oder selbst) unterschieden werden (siehe § 84 Abs.3 SGB XI).

Gruß
Oliver
OliverS ist offline  
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Alt 02.09.2017, 10:31   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Ich betreue Jemanden, der bisher seinen Heimplatz gerade so noch aus eigenen Mitteln finanzieren konnte. Aufgrund eines Standortwechsels und neuen Preisverhandlungen erhöhen sich die Heimkosten für Selbstzahler nun um da. 600,-- Euro mtl. Den Sozialhilfebeziehern, hier macht die Erhöhung weitaus weniger aus, ist die wurscht, da das Amt hierfür aufkommt. Mein Betreuter muss nun aber sein Sparguthaben für das Heim aufbrauchen (oder das Heim wechseln).
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Carlos

Das ist zwar ärgerlich, aber Dein Betreuter wird wohl tatsächlich seine Ersparnisse für die Heimkosten hergeben müssen.
Früher oder später werden die Ersparnisse aufgebraucht sein und dann darf das Sozialamt einspringen.
Könnte ich da evt. Probleme wegen "Herbeiführung von Sozialhilfebedürftigkeit" kriegen, da es (zwar wenige) andere Heime gibt, die billiger sind, so dass die Kosten weiterhin aus Eigenmitteln bestritten werden könnten. Wie bereits erwähnt würde ich den schwer dementen Betreuten grundsätzlich gerne in der Einrichtung belassen, da es mit dem Personal und auch sonst bisher keine Probleme gab.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 02.09.2017, 13:31   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Könnte ich da evt. Probleme wegen "Herbeiführung von Sozialhilfebedürftigkeit" kriegen, da es (zwar wenige) andere Heime gibt, die billiger sind, so dass die Kosten weiterhin aus Eigenmitteln bestritten werden könnten. Wie bereits erwähnt würde ich den schwer dementen Betreuten grundsätzlich gerne in der Einrichtung belassen, da es mit dem Personal und auch sonst bisher keine Probleme gab.

mfg
Nein, die Gefahr sehe ich nicht. Zumal der Sozialhilfeträger in der Regel selbst Pflegesatzpartei ist, die Pflegesatzvereinbarungen mit unterschreibt und den Pflegesätzen damit zustimmt. Ausnahme: das Pflegeheim verzichtet auf eine Pflegesatzvereinbarung (Kostenerstattung nach § 91 SGB XI), dann ist der Sozialhilfeträger raus.

Leider haben wir deutschlandweit derzeit die Problematik, dass die mehr als großzügigen Überleitungsregelungen zum 01.01.2017 mit der realen Einstufung in die fünf Pflegegrade nichts zu tun haben. In der Folge verschlechtern sich die Belegungsstrukturen mit den Neuaufnahmen sukzessive in den Einrichtungen und damit sinkt das Volumen der Leistungen der Pflegekassen. In der Folge steigt bei nur unwesentlich erhöhten Budgets der Pflegeheime der Eigenanteil der Heimbewohner erheblich. Steigerungen von 10% bis über 25% der EEE's sind keine Seltenheit.

Noch vor den Wahlen fallen der Bundesregierung die Wahlgeschenke auf die Füße...

Gruß
Oliver
OliverS ist offline  
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