Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten-Erhöhung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
um den Sachverhalt richtig bewerten zu können ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Pflegeheim seinen ...
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30.08.2017, 13:21 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
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Hallo zusammen,
um den Sachverhalt richtig bewerten zu können ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Pflegeheim seinen Standort hat. Die Entgelte der Pflegeheime setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: 1. Pflegebedingte Aufwendungen. Diese sind nach der schwere der Pflegegrade (PG) gestaffelt und seit dem 01.01.2017 so bemessen, dass in den PG 2 - PG 5 jeder Heimbewohner nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse exakt den gleichen Eigenanteil tragen muss. Das ist der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Hier kann es systembedingt allenfalls zu Rundungsdifferenzen im Nachkommabereich kommen. 2. Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten). Diese sind für alle Heimbewohner in gleicher Höhe zu zahlen. 3. Investitionskosten. Das ist Landesrecht der Bundesländer. Normalerweise sind die Investitionskosten von allen Heimbewohnern selbst und in gleicher Höhe zu zahlen. In NRW beispielsweise gibt es aber Regelungen zu einem sog. Pflegewohngeld (Sozialleistung der Kommune) zur Finanzierung der Investitionskosten. Das PWG ist einkommensabhängig und führt eben dazu, dass die Kommune bei niedrigem Einkommen die Investitionskosten in voller Höhe, bei höherem Einkommen eben nur anteilig bis gar nicht übernehmen kann, da genug eigene Mittel eingesetzt werden können. Der (je nach Einkommen) individuelle Zuschuss führt naturgemäß zu unterschiedlichen Eigenanteilen bei den Investitionskosten, entspricht aber der jeweiligen Finanzstärke des Heimbewohners. Bei den Pflegekosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung darf nicht nach Kostenträgern (Pflegekasse, Sozialamt oder selbst) unterschieden werden (siehe § 84 Abs.3 SGB XI). Gruß Oliver |
02.09.2017, 10:31 | #12 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat:
mfg |
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02.09.2017, 13:31 | #13 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
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Zitat:
Leider haben wir deutschlandweit derzeit die Problematik, dass die mehr als großzügigen Überleitungsregelungen zum 01.01.2017 mit der realen Einstufung in die fünf Pflegegrade nichts zu tun haben. In der Folge verschlechtern sich die Belegungsstrukturen mit den Neuaufnahmen sukzessive in den Einrichtungen und damit sinkt das Volumen der Leistungen der Pflegekassen. In der Folge steigt bei nur unwesentlich erhöhten Budgets der Pflegeheime der Eigenanteil der Heimbewohner erheblich. Steigerungen von 10% bis über 25% der EEE's sind keine Seltenheit. Noch vor den Wahlen fallen der Bundesregierung die Wahlgeschenke auf die Füße... Gruß Oliver |
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