Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsanwalt und Schweigepflicht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
gegen meinen Betreuten wurde ein Strafverfahren eröffnet und die Hauptverhandlung ist terminiert. Es liegt eine psych. Erkrankung vor.
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04.09.2017, 18:09 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Rechtsanwalt und Schweigepflicht
Hallo Zusammen,
gegen meinen Betreuten wurde ein Strafverfahren eröffnet und die Hauptverhandlung ist terminiert. Es liegt eine psych. Erkrankung vor. Jetzt habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt und dieser fragt mich, ob er "im Hinblick auf die Erkrankung gegenüber dem Gericht von der Verschwiegenheitsverpflichtung befreit ist"? Was ist denn in so einem Fall zutun? Kann ich ihn als Betreuerin befreien? Danke Euch. |
04.09.2017, 19:00 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
das ist abhängig vom Aufgabenkreis. MfG Hein Klein |
04.09.2017, 19:26 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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04.09.2017, 21:12 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Der Aufgabenkreis wäre die Gesundheitssorge. Der sauberste Weg ist allerdings, den Betreuten zu fragen, ob er den Anwalt dazu entbindet. Das kann z.B. auch in dem gemeinsamen Gespräch mit dem Anwalt vor der Verhandlung laufen. Da kann er den Betreuten sogar selber fragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.09.2017, 17:26 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,
warum wurde denn keine Beiordnung angeregt? Darauf müsste der RA eigentlich von selber kommen. Grüße der Leuchtturm |
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